Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 4 - Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen (§§ 342 - 373) |
| Abschnitt 1 - Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit (§§ 342 - 344) |
(1) Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz, den der Erblasser zur Zeit des Erbfalls hatte; fehlt ein inländischer Wohnsitz, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Aufenthalt hatte.
(2) Ist der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht verweisen.
(3) Ist der Erblasser ein Ausländer und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist jedes Gericht, in dessen Bezirk sich Nachlassgegenstände befinden, für alle Nachlassgegenstände zuständig.
Rechtsprechung zu § 343 FamFG
17 Entscheidungen zu § 343 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Rostock, 10.12.2012 - 3 W 150/12
Zuständiges Gericht für die Errichtung einer Nachlasspflegschaft
- OLG Hamm, 02.09.2010 - 15 W 448/10
Internationale Zuständigkeit des Nachlassgerichts
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 08.09.2010 - 15 W 448/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entgegennahme einer ...
- OLG Hamm, 08.09.2010 - 15 W 448/10
- OLG Oldenburg, 21.03.2011 - 5 AR 8/11
Erbschaftsausschlagung, Nachlassgericht, zuständiges, Verwahrung
- OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Sdb 12/10
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Sbd 12/10
Gerichtliche Zuständigkeit für die Verwahrung des Originals der ...
- OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Sbd 12/10
- OLG Rostock, 15.06.2012 - 3 UH 1/12
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Nachlasssachen
- KG, 29.11.2011 - 1 AR 16/11
Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts im Erbausschlagungsverfahren nach ...
- KG, 04.08.2011 - 1 W 509/11
Verfahren nach Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch das angerufene ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
12.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht
Literatur im Internet zu § 343 FamFG
- § 343 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Erbausschlagung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 103 (Gemeinsame Vorschriften zu den §§ 101, 102)