Gewerbeordnung
| 7. Titel - Arbeitnehmer (§§ 105 - 139m) |
| 1. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze (§§ 105 - 132a) |
Rechtsprechung zu § 120f GewO
3 Entscheidungen zu § 120f GewO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1991 - 4 A 1766/90
Gewerberecht: Anforderungen an Öffnungsmöglichkeit für Türen im Verlauf eines ...
- OVG Hamburg, 18.12.1990 - Bf VI 44/90
Gewerberecht: Grenzen nachträglicher Auflagen, ArbStättV
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1997 - 4 A 4806/95
Arbeitssicherheitsrecht: Bestimmung der Raumtemperatur in Verkaufsräumen eines ...
Literatur im Internet zu § 120f GewO
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