Hinterlegungsgesetz
5. Abschnitt - Herausgabe (§§ 21 - 26) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Hinterlegungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/HintG/__paste_norm__.html)
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§ 20Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
§ 21Herausgabeanordnung
§ 22Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25Frist zur Klage
§ 26Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
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Rechtsprechung zu § 20 HintG
2 Entscheidungen zu § 20 HintG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 12.01.2023 - 24 U 20/22
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- OLG Brandenburg, 05.10.2018 - 13 UF 55/17
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