Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Siebenter Teil - Überwachung (§§ 40 - 52) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (https://dejure.org/gesetze/KrW-AbfG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.02.2007 | Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung | 15.07.2006 |
Rechtsprechung zu § 48 KrW-/AbfG
3 Entscheidungen zu § 48 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 28.11.2013 - 20 CS 13.1971
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren
- VG Arnsberg, 08.11.2001 - 7 K 3619/00
Rechtliche Ausgestaltung der Erteilung einer Befreiung vom obligatorischen ...
- OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 A 522/02
Andienungspflicht bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung ...
Querverweise
Auf § 48 KrW-/AbfG verweisen folgende Vorschriften:
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Überwachung
- § 49 (Transportgenehmigung)