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https://dejure.org/gesetze/UIG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ UIG (https://dejure.org/gesetze/UIG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ UIG
__paste_bez____paste_norm__ Umweltinformationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UIG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Umweltinformationsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 7a
Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit

§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306), in Kraft getreten am 04.03.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
04.03.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften25.02.2021BGBl. I S. 306

Querverweise

Auf § 7a UIG verweisen folgende Vorschriften:

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