Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten (§§ 19 - 32) |
(1) Liegen die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer nach den Vorschriften dieses Abschnittes zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt ist, nur bezüglich eines Teils der Gegenstände oder Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, steht dem Versicherer das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung für den übrigen Teil nur zu, wenn anzunehmen ist, dass für diesen allein der Versicherer den Vertrag unter den gleichen Bedingungen nicht geschlossen hätte.
(2) Macht der Versicherer von dem Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung bezüglich eines Teils der Gegenstände oder Personen Gebrauch, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, das Versicherungsverhältnis bezüglich des übrigen Teils zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum Schluss der Versicherungsperiode erklärt werden, in welcher der Rücktritt oder die Kündigung des Versicherers wirksam wird.
(3) Liegen die Voraussetzungen, unter denen der Versicherer wegen einer Verletzung der Vorschriften über die Gefahrerhöhung ganz oder teilweise leistungsfrei ist, nur bezüglich eines Teils der Gegenstände oder Personen vor, auf die sich die Versicherung bezieht, ist auf die Leistungsfreiheit Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 29 VVG
21 Entscheidungen zu § 29 VVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 30.03.1995 - 6 U 150/94
- BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung
- OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11
- OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach einem ...
- OLG Köln, 10.10.2006 - 9 U 209/05
- OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der ...
- BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
Versicherungsrecht - Sanktionsregelung für Obliegenheitsverletzungen
- OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
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- OLG Köln, 04.04.2000 - 9 U 133/99
Umzug und relevante Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung (neue Wohnung über ...
- OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
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