Vergabeverordnung
Abschnitt 2 - Vergabeverfahren (§§ 14 - 63) |
Unterabschnitt 3 - Vorbereitung des Vergabeverfahrens (§§ 28 - 36) |
(1) 1Als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, kann der öffentliche Auftraggeber die Vorlage von Bescheinigungen, insbesondere Testberichten oder Zertifizierungen, einer Konformitätsbewertungsstelle verlangen. 2Wird die Vorlage einer Bescheinigung einer bestimmten Konformitätsbewertungsstelle verlangt, hat der öffentliche Auftraggeber auch Bescheinigungen gleichwertiger anderer Konformitätsbewertungsstellen zu akzeptieren.
(2) 1Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert auch andere als die in Absatz 1 genannten geeigneten Unterlagen, insbesondere ein technisches Dossier des Herstellers, wenn das Unternehmen keinen Zugang zu den in Absatz 1 genannten Bescheinigungen oder keine Möglichkeit hatte, diese innerhalb der einschlägigen Fristen einzuholen, sofern das Unternehmen den fehlenden Zugang nicht zu vertreten hat. 2In den Fällen des Satzes 1 hat das Unternehmen durch die vorgelegten Unterlagen zu belegen, dass die von ihm zu erbringende Leistung die angegebenen Anforderungen erfüllt.
(3) Eine Konformitätsbewertungsstelle ist eine Stelle, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt.
beschreibung § 32Technische Anforderungen § 33Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitäts-
bewertungsstellen § 34Nachweisführung durch Gütezeichen § 35Nebenangebote § 36Unteraufträge
Rechtsprechung zu § 33 VgV
7 Entscheidungen zu § 33 VgV in unserer Datenbank:
- VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17
Neubau Schulschießanlage
- OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der ...
- VK Bund, 07.07.2023 - VK 2-36/23
Aufklärungspflichten und deren Grenzen bzgl. Angebotsinhalt; Verletzung der ...
- VK Niedersachsen, 19.01.2021 - VgK-54/20
Eigenes Angebot ist zwingend auszuschließen: Vorzeitiger Zuschlag bleibt ...
- VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!
- BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und ...
- VK Südbayern, 12.08.2019 - Z3-3-3194-1-11-03/19
Vergabe der Lieferung von Gabionen für die Sanierung des Oberlaufs eines Flusses
Querverweise
Auf § 33 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)