Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 - 42) |
(1) Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erforderlich ist, haben
| 1. | die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden; | |
| 2. | die Anlieger und Hinterlieger zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen, wenn diese anderweitig nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können; Hinterlieger sind die Eigentümer der an Anliegergrundstücke angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten; | |
| 3. | die Anlieger zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichtete Person die Ufer bepflanzt; | |
| 4. | die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird. |
Die zur Unterhaltung verpflichtete Person hat der duldungspflichtigen Person die beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig vorher anzukündigen. Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.
(2) Die nach Absatz 1 Verpflichteten haben Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.
(3) Die Anlieger können verpflichtet werden, die Ufergrundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird.
(4) Entstehen durch Handlungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Schäden, so hat der Geschädigte gegen die zur Unterhaltung verpflichtete Person Anspruch auf Schadenersatz.
Rechtsprechung zu § 41 WHG
32 Entscheidungen zu § 41 WHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74
Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser
- BayObLG, 09.12.1996 - 3 ObOWi 150/96
AbfG § 18 Abs. 1 Nr. 1; WHG § 19g Abs. 2, 3, § 34 Abs. 2, § 41 ...
- BayObLG, 06.06.1994 - 3 ObOWi 42/94
- VG Köln, 23.07.2010 - 14 L 736/10
- VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3296/10
- OLG Koblenz, 20.01.2010 - 1 SsBs 107/09
Begriff der Intensivbeweidung in einer Rechtsverordnung nach dem WHG
- FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03
Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung ...
- VGH Bayern, 10.07.2012 - 20 ZB 12.944
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Würzburg, 04.03.2008 - W 4 S 07.1518
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Bodenschutz; sofort ...
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Literatur im Internet zu § 41 WHG
- § 41 WHG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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