Waffengesetz
Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42a) |
Unterabschnitt 7 - Verbote (§§ 40 - 42a) |
1. | Anscheinswaffen, | |
2. | Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder | |
3. | Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm |
zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30.06.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
06.07.2017 | Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften | 30.06.2017 | |
01.04.2008 | Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften | 26.03.2008 |
ermächtigungen für Verbotszonen § 42aVerbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Rechtsprechung zu § 42a WaffG
44 Entscheidungen zu § 42a WaffG in unserer Datenbank:
- AG Kehl, 09.11.2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20
Anforderungen an ein "Einhandmesser" im Sinne des Waffenrechts
- BGH, 24.10.2023 - StB 59/23
Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei ...
- VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie ...
- VG Wiesbaden, 08.02.2016 - 6 K 1456/15
Waffenrecht Einhandmesser (Messer mit einhändig feststellbarer Klinge)
- VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei ...
- VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21
Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
- VGH Hessen, 10.07.2012 - 4 A 152/11
Anscheins-Kriegswaffe
- BGH, 21.04.2022 - 3 StR 81/22
Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines Rauschmittels ...
- VG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 K 4697/18
Recht der Landesbeamten hier: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf
Querverweise
Auf § 42a WaffG verweisen folgende Vorschriften:
- Waffengesetz (WaffG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 53 (Bußgeldvorschriften)
- Anlagen
- Anlage 2 ((zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste)