Gesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 2715 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.07.2002, Seite 2715
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen
- vom 23.07.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 26.02.2002 BT Regierung will Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz ändern
- 09.04.2002 BT Öffentliche Anhörung zum Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz
- 17.04.2002 BT Geplante Neuregelung zum Haushaltsfreibetrag stößt auf Zustimmung
Wird zitiert von ... (37)
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
§ 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (StBAÄG) vom 23. Juli 2002 (BGBl I S. 2715).§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (StBAÄG) vom 23. Juli 2002 (BGBl I S. 2715), auf den sich die angegriffenen Entscheidungen stützen, verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG (I) noch gegen das Verbot rückwirkend belastender Gesetze (II).
Rn. 142 a) § 7 Satz 2 GewStG wurde durch Art. 5 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (StBAÄG) vom 23. Juli 2002, verkündet am 26. Juli 2002 und in Kraft getreten am 27. Juli 2002 (BGBl I S. 2715), in das Gewerbesteuergesetz eingefügt.
- BGH, 09.07.2026 - 3 StR 202/25
Gelder aus Russland - Als Tatobjekte der Vortaten nicht geldwäschetauglich
Rn. 16 Die Sonderregelung des § 261 Abs. 1 Satz 3 StGB wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und zur Änderung anderer Steuergesetze vom 19. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3922) sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2715, 2722) modifiziert.Hiermit sollte der gesamte Gegenstand, hinsichtlich dessen die Steuer hinterzogen wurde, dem Schutzbereich des Geldwäschetatbestandes unterfallen und sichergestellt sein, dass auch die Vermögensbestandteile erfasst werden, die zwar nicht aus der Steuerstraftat selbst hervorgegangen sind, jedoch in einem klaren Zusammenhang mit dieser stehen (…BT-Drucks. 14/7471, S. 9; 14/9631, S. 2).
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
Rn. 7 In ihrer Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr (2002) erklärte die Klägerin u.a. Veräußerungsgewinne i.S. des § 7 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 --StBAÄG-- (BGBl I 2002, 2715; im Folgenden GewStG n.F.) in Höhe von … EUR.Rn. 42 Das StBAÄG vom 23. Juli 2002 wurde am 26. Juli 2002 verkündet (BGBl I 2002, 2715).
- BFH, 19.07.2018 - IV R 39/10
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
Rn. 4 Nach einer bei der A-KG u.a. für das Streitjahr durchgeführten Außenprüfung vertrat das FA W die Auffassung, dass der Gewinn der W-KG aus der Veräußerung ihres Kommanditanteils zum Gewerbeertrag i.S. des § 7 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2715) --GewStG-- gehöre. - BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem …
Es hat das Gesetz in der Fassung des 5. Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2715) als milderes Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB) zugrunde gelegt und die (Einsatz-)Strafe von zwei Jahren und neun Monaten dem gemilderten Strafrahmen des minder schweren Falles nach § 370a Satz 2 AO entnommen.Rn. 8 Die durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) vom 18. Dezember 2001 (BGBl I 3922) eingeführte und durch das 5. Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (StBAG) vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2715) novellierte Vorschrift qualifiziert die Steuerhinterziehung nach § 370 AO als Verbrechen, wenn sie gewerbs- oder bandenmäßig begangen wird und dadurch jeweils Steuern "in großem Ausmaß" verkürzt werden.
- BFH, 15.10.2019 - V R 14/18
Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Aufgrund weiterer Änderungen (erste Änderung bereits vor dem Inkrafttreten durch Art. 18 Nr. 6 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001, BGBl I 2001, 3794, und zweite Änderung durch Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 23.07.2002, BGBl I 2002, 2715) kam es auf eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz versehene elektronische Abrechnung an. - BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines …
Die Vorschrift ist daher so auszulegen, dass sie mit § 7 Satz 2 GewStG in der erstmals für den Erhebungszeitraum 2002 und damit auch im Streitjahr anzuwendenden Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2715) --im Folgenden: GewStG 2002-- logisch vereinbar ist, was bedeutet, dass die rechtlichen Vorgaben und die Zweckbestimmung des § 7 Satz 2 GewStG 2002 auch bei der Auslegung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu berücksichtigen sind. - BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
Hingegen ist nach § 34 Abs. 11 Satz 1 KStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858) und nach § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG i.d.F. des Fünften Gesetzes zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2715 --dort inhaltsgleich übernommen--) das neue Körperschaftsteuerrecht erstmals auf Liquidationen anzuwenden, deren Besteuerungszeitraum im Jahr 2001 endet. - BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
Das gilt insbesondere für die sich durch die zeitliche Abfolge des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858), des Solidarpaktfortführungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3955) und des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (StBAÄG) vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2715) ergebende Rückwirkungsproblematik und hier vor allem für den Zeitpunkt, zu dem die veräußernden Kommanditisten die schützenswerten Dispositionen getroffen haben. - BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13
Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer
Rn. 25 c) Nichts anderes folgt aus § 7 Satz 2 GewStG i.d.F. des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2715), der bestimmte Veräußerungsgewinne ausdrücklich dem Gewerbeertrag zuordnet. - BFH, 04.04.2007 - I R 57/06
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für …
- BFH, 19.12.2007 - I R 52/07
Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 1999 …
- BFH, 11.12.2025 - III R 38/22
Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an …
- BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12
Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-) …
- BFH, 10.02.2022 - IV R 6/19
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. …
- FG Bremen, 15.09.2022 - 1 K 20/20
Unterliegen des durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. …
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
- BFH, 19.07.2018 - IV R 31/15
Umfang der Gewerbesteuerbarkeit eines Gewinns aus der Veräußerung eines …
- BFH, 28.02.2013 - IV R 33/09
Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 …
- BFH, 18.12.2014 - IV R 59/11
Gewerbesteuerpflicht eines nach § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG als laufender Gewinn zu …
- BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und …
- BFH, 08.05.2025 - IV R 40/22
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei …
- BFH, 08.05.2025 - IV R 9/23
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.05.2025 IV R 40/22 - …
- FG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - 1 K 605/17
Rechnungsberichtigung bei fehlender elektronischer Signatur einer Gutschrift
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02
Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise …
- BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 - …
- BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04
Beihilfe zur Steuerhinterziehung (maßgeblicher Zeitpunkt der Beihilfehandlung; …
- FG München, 19.07.2024 - 8 K 1418/21
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geschlossenen Immobilienfonds
- FG München, 28.02.2008 - 7 K 917/07
Die in § 40a Abs. 1 KAGG angeordnete Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG als …
- OVG Saarland, 29.09.2010 - 1 A 157/10
Zulässigkeit eines Mindestalters für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg
- FG Nürnberg, 25.03.2003 - III 290/02
Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrages für Ehegatten mit Kindern …
- FG München, 27.04.2010 - 12 K 4/06
Übertragung eines Gewinns aus der Anteilsveräußerung auf ein im Jahr vor der …
- VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 2862/09
Entlassung eines Steueranwärters nach Täuschungsversuch in der Laufbahnprüfung …
- OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04
Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender …
- FG Hamburg, 09.04.2008 - 3 K 224/06
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste
- OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05
Bestenauslese; Leistungsprinzip; Aufstieg; Beurteilungsrichtlinien;; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2008 - 1 K 507/04
Abfluss einer am 30.12.2000 beschlossenen Vorabausschüttung: Anwendung des …
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