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   BGBl. I 2005 S. 1598   

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BGBl. I 2005 S. 1598 (https://dejure.org/2005,61280)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 16.06.2005, Seite 1598
  • Neufassung der Störfall-Verordnung
  • vom 08.06.2005

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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Ermittlungsdefizite zum Gesichtspunkt des externen Risikos hinsichtlich von Anlagen nach der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Störfall-Verordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 (BGBl I S. 1598) sind schließlich weder in substanziierter Weise geltend gemacht noch sonst erkennbar (vgl. hierzu Planfeststellungsbeschluss, S. 965ff.).
  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Aus der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005 (BGBl I S. 1598):.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Dies folgt daraus, dass die Auferlegung von Pflichten nach der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) vom 26. April 2000 in der Neufassung vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1598), wie sich den Erwägungsgründen der der Störfall-Verordnung zugrunde liegenden Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. L Nr. 10, S. 13 - Seveso-II-Richtlinie) entnehmen lässt, dazu beitragen soll, durch vorbeugende Maßnahmen schwere Unfälle durch den Einsatz gefährlicher Stoffe bei Industrietätigkeiten zu verhüten und die Unfallfolgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.
  • BVerwG, 16.01.2013 - 4 B 15.10

    Anforderungen an das Abstandsgebot

    Der Verwaltungsgerichtshof (juris Rn. 138) hat angenommen, dass sich weder aus der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (i.d.F. der Bek. vom 8. Juni 2005, BGBl I S. 1598 - Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) noch aus der dazu ergangenen Vollzugshilfe noch aus der "Abstandsliste 1998" des Landes Nordrhein-Westfalen ein über § 50 BImSchG hinausgehendes, strengeres Abstandsgebot ergebe.
  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07

    Ausgleichsverpflichtung des Entschädigungsberechtigten aufgrund nachträglicher

    Der durch Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (BGBl. I 1598) in das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingefügte § 2a begründet auch dann eine Zahlungsverpflichtung des durch eine "fehlgeschlagene Anrechnung" begünstigten Entschädigungsberechtigten, wenn das Restitutions- und Entschädigungsverfahren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift abgeschlossen war.
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