Gesetzgebung
| BGBl. I 2005 S. 969 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 31.03.2005, Seite 969
- Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches
- vom 24.03.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 17.02.2005 BT Koalition will schärfer gegen extremistische Veranstaltungen vorgehen
- 23.02.2005 BT Öffentliche Anhörung zur Änderung des Versammlungsrechts beschlossen
- 03.03.2005 BT Experten diskutieren am 7. März über Änderung des Versammlungsgesetzes
- 07.03.2005 BT SPD und CDU/CSU begrüßen Vorschlag des Richters am BGH Armin Nack
- 09.03.2005 BT Koalition und Union für neues Versammlungsrecht in geänderter Fassung
Wird zitiert von ... (21)
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) - VersG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl I S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2005 (BGBl I S. 969), kann die zuständige Behörde unter anderem die Versammlung verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. - BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
Rn. 12 Der Beschwerdeführer zu 1) habe ferner mit der Verbreitung der Broschüre den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3, Abs. 4 StGB (in der vor Einfügung des § 130 Abs. 4 StGB n.F. durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches vom 24. März 2005, BGBl I S. 969 geltenden Fassung) verwirklicht.Ob gleiches auch für andere Verhaltensweisen zu gelten hätte, die durch § 130 Abs. 3 StGB oder von dem mit dem Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (Gesetz vom 24. März 2005, BGBl I S. 969) als § 130 Abs. 4 StGB neu eingefügten Tatbestand der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erfasst werden, muss hier nicht entschieden werden.
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 1 S 2828/06
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen eine stille Mahnwache aus 2 …
Es kann dahinstehen, ob es gleichwohl möglich wäre, im Erlass eines Platzverweises bzw. der Anordnung der Ingewahrsamnahme zugleich eine Auflösungsverfügung oder jedenfalls in der Beschlagnahmeanordnung auch eine Auflagenverfügung jeweils nach § 15 Abs. 2 VersG in der bis zum 31.03.2005 gültigen Fassung (vgl. nunmehr § 15 Abs. 3 VersG i.d.F. des Gesetzes vom 24.03.2005, BGBl. I S. 969) zu sehen.
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen
Rechtsgrundlage für das behauptete Zutrittsrecht der Polizei kann ausschließlich das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz des Bundes) - VersG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl I S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2005 (BGBl I S. 969), sein, da das Bayerische Versammlungsgesetz vom 12. Juli 2008 (GVBl 2008, 421) erst mit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2008 das bundesrechtliche Versammlungsgesetz ersetzt (Art. 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayVersG). - BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Nach dieser durch Gesetz vom 24. März 2005 (BGBl I 969) in Kraft gesetzten Strafvorschrift ist strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. - OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; …
Ob eine Strafbarkeit nach der Regelung des § 130 Abs. 4 StGB n. F. gegeben ist, bedarf keiner Feststellung, da diese Strafnorm erst mit Art. 2 des Gesetzes vom 24.3.2005 (BGBl. I S. 969) in das Strafgesetzbuch eingefügt worden ist.Ob das Rufen dieser Parole den mit Art. 2 des Gesetzes vom 24.3.2005 (BGBl. I S. 969) neu geschaffenen Straftatbestand des § 130 Abs. 4 StGB verwirklicht, bedarf keiner Feststellung, da diese Strafnorm seinerzeit noch nicht in Kraft war.
- OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen …
Entgegen der Auffassung der Kammer hat die Polizei mit der Durchsage des leitenden Polizeibeamten über die Lautsprecheranlage des Befehlskraftwagens an die Blockierer die - durch Allgemeinverfügung verbotene - Versammlung in Gestalt der "Sitzblockade" wirksam nach § 15 Abs. 3 VersammlG a.F. (jetzt § 15 Abs. 4 VersammlG i.F.d. Gesetzes vom 24. März 2005 - BGBl. I S. 969) aufgelöst. - BVerwG, 24.05.2024 - 4 B 15.23
Reichweite der Sperrwirkung versammlungsrechtlicher Befugnisse
Danach kann die Unterbindung einer Versammlung auch in den Fällen ausschließlich auf § 15 Abs. 2 VersG a. F. (nunmehr § 15 Abs. 3 VersG i. d. F. des Gesetzes vom 24. März 2005, BGBl. I S. 969) gestützt werden, in denen die Auflösung der Versammlung den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG nicht berührt. - BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss vom 26. Februar 2004 - 11 LA 239/03 - (NVwZ-RR 2004, 575) angenommen, dass eine einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllende Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl I S. 1563), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), die das Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und das Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen regeln, die Auflösung einer dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallenden Versammlung auf der Grundlage des § 15 Abs. 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz - VersG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl I S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2005 (BGBl I S. 969), und damit eine Einschränkung des Grundrechts im Sinne von Art. 8 Abs. 2 GG rechtfertigen kann. - VGH Bayern, 22.05.2006 - 24 B 05.3099
Verbot einer Versammlung; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des …
Am 1. April 2005 ist das Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs vom 24.3.2005 (BGBl I S. 969) in Kraft getreten. - VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 ZB 07.3489
Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei …
- OVG Berlin, 04.05.2005 - 1 S 38.05
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde; Verbot eines rechtsradikalen …
- VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz
- OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07
Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im …
- OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr
- VG Braunschweig, 10.06.2005 - 5 B 414/05
Auferlegung versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich eines geplanten …
- VG Münster, 01.03.2013 - 1 K 1350/11
Rechtswidrigkeit der Einschränkung der Lautsprecherbenutzung auf einer Mahnwache
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 410/05
Baugebühr für Umbau eines Sportstadions
- LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
- VG Hamburg, 18.01.2013 - 2 K 1769/09
Zur gerichtlichen Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung bei der …
- VG Oldenburg, 04.07.2008 - 2 B 1939/08
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