25.09.2012
Bundestag - Drucksache 17/10773
Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2012 S. 2474 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 13.12.2012, Seite 2474
- Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
- vom 05.12.2012
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)
- 20.09.2012 BT Geringfügige Beschäftigung (in: Sitzungswoche vom 26. bis 28. September 2012)
- 05.10.2012 BT Koalitionsfraktionen wollen Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs erhöhen
- 08.10.2012 BT Ausschuss für Arbeit und Soziales lädt zu Expertenanhörungen
- 17.10.2012 BT Von der Leyen: Kürzung im Sozialetat ist Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
- 19.10.2012 BT Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes (in: Minijobs, Praxisgebühr, Schweiz, Sorgerecht)
- 22.10.2012 BT Experten beraten über Zukunft von Minijobbern
- 22.10.2012 BT Höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs umstritten
- 23.10.2012 BT Verdienstgrenzen für Minijobber sollen steigen
- 24.10.2012 BT Mehr Geld für Minijobber: Sozialausschuss stimmt für Koalitionsentwurf
- 25.10.2012 BT Parlament hebt Verdienstgrenzen für Minijobs an
- 25.10.2012 BT Die Beschlüsse des Bundestages am 25. Oktober
Wird zitiert von ... (44)
- BSG, 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R
Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV idF des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012, BGBl I 2474) oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt (§ 115 SGB IV idF des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11.8.2014, BGBl I 1348; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV idF des Qualifizierungschancengesetzes vom 18.12.2018, BGBl I 2651) . - LSG Baden-Württemberg, 14.02.2020 - L 4 KR 2701/17
Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Einkommensgrenze - …
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V in der im Jahr 2014 geltenden Fassung des Art. 3 Nr. 2 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2474) sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern versichert (Familienversicherung), wenn diese Familienangehörigen (1.) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, (2.) nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 SGB V oder nicht freiwillig versichert sind, (3.) nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, wobei die Versicherungsfreiheit nach § 7 SGB V außer Betracht bleibt, (4.) nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und (5.) kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a SGB IV beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450, 00 EUR. - BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R
Kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug …
Bei einer Vollrente betrug die Hinzuverdienstgrenze, bei deren Überschreiten lediglich Anspruch auf eine Teilrente bestand (§ 42 Abs. 1 SGB VI) , im streitigen Zeitraum 450 Euro monatlich (§ 34 Abs. 2 und 3 SGB VI idF durch Gesetz vom 5.12.2012 - BGBl I 2474) .Versicherte konnten nach § 34 Abs. 2 SGB VI (idF des Gesetzes vom 5.12.2012, BGBl I 2474 mW bis zum 30.6.2017) , soweit sie eine Teilrente beziehen wollten, zwischen den Rentenquoten in Höhe von einem Drittel, der Hälfte und zwei Dritteln der Vollrente wählen; sie mussten jedoch - soweit sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten - die jeweils maßgebende Hinzuverdienstgrenze nach § 34 Abs. 2 und 3 SGB VI (idF bis 30.6.2017) für vorgezogene Altersrenten beachten (vgl dazu Winter, rv 2000, 164 f) .
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
Weder der Tatbestand einer Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung (vgl § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der Fassung des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, bzw ab 1.1.2013 idF des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012, BGBl I 2474) noch derjenige wegen unständiger Beschäftigung (vgl § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III) sind erfüllt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - L 8 BA 194/21
Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig
Eine geringfügige Beschäftigung liegt gem. § 8 Abs. 1 SGB IV in der im streitigen Zeitraum geltenden Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012 (BGBl I, S. 2474 ff.; im Folgenden: a.F.) vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV a.F., sog. "Entgeltgeringfügigkeit"), oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV a.F., sog. "Zeitgeringfügigkeit").In der gesetzlichen Rentenversicherung bestand im streitigen Zeitraum grundsätzlich Versicherungspflicht der E. gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Seit dem 01.01.2013 sah § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VI (in der Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen vom 05.12.2012, BGBl I S. 2474 ff.) bei entgeltgeringfügigen Beschäftigungen keine Versicherungsfreiheit mehr vor.
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
"Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig
Nach § 8 Abs. 1 SGB IV in der bis 31. Dezember 2018 geltenden Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2474) liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn (1.) das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450, 00 EUR nicht übersteigt, (2.) die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450, 00 EUR im Monat übersteigt. - BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit …
Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die unter 400 Euro bzw heute 450 Euro (vgl § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV idF des Gesetzes vom 5.12.2012, BGBl I 2474) liegen, schließen deshalb eine Erwerbsmäßigkeit nicht aus. - BSG, 19.10.2021 - B 12 R 10/20 R
Nebenjob als Notärztin oder Notarzt versicherungspflichtig aufgrund …
die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 SGB IV idF des Gesetzes vom 5.12.2012, BGBl I 2474, mWv 1.1.2013) . - BSG, 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Augenärztin in einer …
- BSG, 06.09.2017 - B 13 R 4/17 R
Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Möglichkeit der Beitragserstattung vor …
Die einzig in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für die von dem Kläger begehrte Erstattung rechtmäßig gezahlter Beiträge zur gesetzlichen RV ist § 210 SGB VI in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012 (BGBl I 2474) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
Beitragspriviligierung; Berufsmäßige Ausübung; Erntehelfer; Zeitgeringfügige …
- BSG, 19.10.2021 - B 12 R 9/20 R
Nebenjob als Notärztin oder Notarzt versicherungspflichtig aufgrund …
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 903/15
Keine Vermeidung der Sozialversicherungspflicht durch das Outsourcing von …
- BSG, 22.09.2022 - B 4 AS 60/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur …
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - abhängige …
- LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 BA 732/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarnotarzt im Bereich der …
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2023 - L 4 BA 2237/21
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fahrradkurier - abhängige …
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst …
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2019 - L 10 R 1323/19
Rücknahme eines Antrages auf Befreiung von der in einer geringfügigen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - L 22 R 588/15
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
Sozialrechtliche Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2739/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesamtkoordinatorin für den …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 10 R 2524/17
Sozialversicherung (hier: Kranken- und Pflegeversicherung) - Voraussetzung für …
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2022 - L 4 KR 581/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Anästhesist - Konsiliararztvertrag mit …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2021/21
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - LKW-Fahrer ohne eigenen LKW - …
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin - …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 4 R 2333/17
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Transportfahrer mit eigenem LKW - …
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 4 R 4791/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Krankenpfleger in einem …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
Sozialversicherungspflicht - Rund-um-Pflege-Assistent eines an einer schweren …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - L 2 R 368/19
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - L 16 R 458/14
Hinzuverdienst - Wertguthaben - Altersteilzeit - Beendigung der Beschäftigung
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2021 - L 9 BA 1700/19
- OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung; …
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2020 - L 5 R 2992/18
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen für …
- LSG Hamburg, 16.08.2022 - L 3 BA 18/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer …
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 R 674/17
- SG Landshut, 13.07.2018 - S 2 R 1024/16
Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei Rente wegen Erwerbsminderung
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - L 22 R 671/13
- BSG, 11.10.2013 - B 13 R 210/13 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.06.2020 - L 3 R 198/19
Aufhebung der Bewilligung von Erwerbsminderungsrente wegen Nichtkenntnisnahme des …
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 3 BA 76/18
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 BA 38/18
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1346/16