Rechtsprechung zu § 179 BGB
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BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 919/06

Betriebsübergang - Ausbildungsvergütung

Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung.

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BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche und die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1) ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.

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BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter - Verordnung bis zum 31. 12. 2003

Tatbestand: Streitig ist die Leistungspflicht der Krankenkasse für Sehhilfen, die zwar noch im Jahr 2003 bestellt, aber erst zu Beginn des Jahres 2004 von den Augenoptikern an die Versicherten ausgeliefert wurden.

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BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb; Restitutionsausschluss.

1. Ob eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 VermG gewesen war, beurteilt sich in erster Linie nach faktischen Kriterien.

2. Ein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes liegt vor, wenn es als funktional zusammenhängende Sachgesamtheit ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit aufweist.

3. Der Ausschluss der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG.

VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 1 Satz 11; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1

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BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06

Für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der Begründung einer arbeitsrechtlichen Masseverbindlichkeit, die hernach nicht aus der Masse erfüllt werden kann, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.

GVG § 13, § 17 a Abs. 2; ArbGG § 3; InsO § 61

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BVerwG, 25.09.2006 - 8 KSt 1.06

Gründe: Auf den als Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO anzusehenden Einwand des Klägers zu 2 gegen die im Beschluss vom 28. Juli 2005 getroffene Kostenentscheidung, dass er nie geklagt habe und auch keinen Auftrag zur Klage gegeben habe, war die ...

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BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozeß des Mieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung.

BGB § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a. F.; BGB § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 286

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BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für unzulässige Verordnungen eines Mitglieds - keine Kostentragung von Medizinprodukten als Sprechstundenbedarf durch Krankenkassen bei überhöhter Preisansetzung in Bereicherungsabsicht - Zuständigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfungsgremien - Vergütung von koaxialen Interventionssets - Vorliegen einer Gemeinschaftspraxis - preiswerteres Arzneimittel

1. Für den Regressanspruch, der sich aus unzulässigen Verordnungen eines Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis ergibt, haften auch die weiteren Mitglieder der Gemeinschaftspraxis.

2. Verordnet ein Vertragsarzt Medizinprodukte als Sprechstundenbedarf, deren Preis auf seine Veranlassung oder mit seinem Wissen in Bereicherungsabsicht überhöht angesetzt wird, entsteht eine Verpflichtung der Krankenkassen zur endgültigen Kostentragung nicht.

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BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

1. a) Eine Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO besteht nur für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten.

b) Bei Abschluß eines Vertrages kommt es für den Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit regelmäßig darauf an, ob der anspruchsbegründende Tatbestand materiell-rechtlich abgeschlossen ist. Im Einzelfall kann der Zeitpunkt je nach den vertraglichen Absprachen auch nach Vertragsschluß liegen.

c) Ein Ausfallschaden nach § 61 InsO ist jedenfalls dann eingetreten, wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat und nicht zu erwarten ist, daß die Altmassegläubiger in absehbarer Zeit Befriedigung erhalten werden.

d) § 61 InsO gewährt einen Anspruch auf das negative Interesse.

2. a) Der Insolvenzverwalter haftet einem Massegläubiger nach § 60 InsO, wenn er die Masse pflichtwidrig verkürzt.

b) Ein Schaden, der Massegläubigern durch eine pflichtwidrige Masseverkürzung des Insolvenzverwalters vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit entsteht, ist grundsätzlich ein Einzelschaden, der von den Gläubigern während des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden kann.

InsO § 60, § 61, § 92

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BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo und der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers unterliegen auch dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers (oder seines Agenten) zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht.

BGB § 195 a. F.; VVG § 12 Abs. 1

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