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AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 55 StGB, § 460 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen - strafrechtsiegen.de
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98
Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen …
Auszug aus AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Der 5. Strafsenat erwägt als einziger weiterhin bei fehlenden Einzelstrafen die denkbar günstigsten (fiktiven) Einzelstrafen zugrunde zu legen und eine Gesamtstrafenbildung durchzuführen (BGH, Urteil vom 10.04.1997 - 5 StR 507/96; BGH, Beschluss vom 07.12.1998 - 5 StR 275/98).Der Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats an den Großen Senat für Strafsachen, dem ein Anfragebeschluss bei den anderen Strafsenaten vorausgegangen war (Beschluss vom 07.12.1998 - 5 StR 275/98), hatte sich wegen Einstellung des dortigen Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO erledigt (BGH, Beschluss vom 20.04.1999 - 5 StR 275/98).
- BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich wegen bereits vollstreckter Verurteilungen)
Auszug aus AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Dieser ist dem Tatrichter bei Anwendung des § 55 StGB vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25.2.2016 - 2 StR 31/16). - BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …
Auszug aus AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Dann müsse nach dessen Ansicht aber ein Härteausgleich vorgenommen werden (BGH, Beschluss vom 26.03.1997 - 2 StR 107/97).
- BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Der 3. Strafsenat vertritt die Ansicht, die fehlenden Einzelstrafen können nicht ersetzt werden, eine richterliche Entscheidung im Sinne des § 55 StGB liege nicht vor, es könne insoweit also keine nachträgliche Gesamtstrafenbildung vorgenommen werden (BGH, Beschluss vom 06.12.1995 - 3 StR 550/95). - BGH, 19.06.1998 - 4 StR 230/98
Anstiftung zur versuchten schweren räuberischen Erpressung
Auszug aus AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Der 4. Strafsenat, der zunächst noch erwogen hatte, bei fehlenden Einzelstrafen die denkbar günstigsten Einzelstrafen (fiktiv) anzusetzen, hat sich zuletzt der Ansicht des 2. Strafsenats angeschlossen (BGH, Beschluss vom 19.06.1998 - 4 StR 230/98). - BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96
Zur Annahme alkoholbedingter Schuldunfähigkeit - Grundlagen der …
Auszug aus AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Der 5. Strafsenat erwägt als einziger weiterhin bei fehlenden Einzelstrafen die denkbar günstigsten (fiktiven) Einzelstrafen zugrunde zu legen und eine Gesamtstrafenbildung durchzuführen (BGH, Urteil vom 10.04.1997 - 5 StR 507/96; BGH, Beschluss vom 07.12.1998 - 5 StR 275/98).