Rechtsprechung
AG Flensburg, 06.07.2023 - 430 Cs 107 Js 4027/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Klimaaktivist, Straßenblockade, Nötigung, Verwerflichkeit, Klimaschutz
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 25 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 34 StGB, § 42 StGB, § 240 Abs 1 StGB
Strafbarkeit der Sitzblockade eines sog. Klimaklebers - strafrechtsiegen.de
Sitzblockade als Nötigung? Grenzen der Versammlungsfreiheit
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Klima: Rechtswidrige Straßenblockade durch Kleber - Wenn man mehr als 3 Stunden festklebt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus AG Flensburg, 06.07.2023 - 430 Cs 107 Js 4027/23
Insoweit sind im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung kollidierende Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der betreffenden Situation zu betrachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90; BVerfG vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05).Eine solche Bewertung verbietet sich, weil der Staat gegenüber der Grundrechtsbetätigung der Bürger auch im Interesse der Offenheit kommunikativer Prozesse inhaltsneutral bleiben muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90).
Um das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Rechte zu beurteilen, sind nach der Rechtsprechung des BVerfG dabei regelmäßig im jeweiligen konkreten Einzelfall die Dauer und Intensität der Aktion, die Dringlichkeit der unternommenen Transporte, die vorherige Bekanntgabe der Aktion, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten und der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (…vgl. BVerfG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 bvR 713/83; BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001, 1 BvR 1190/90) zu berücksichtigen.
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Auszug aus AG Flensburg, 06.07.2023 - 430 Cs 107 Js 4027/23
Dies trifft im Fall einer Sitzblockade zwar nicht für das Verhältnis von den Demonstranten zu dem ersten Fahrzeugführer zu, wohl aber für das Verhältnis von dem ersten Fahrzeugführer zu den nachfolgenden Fahrzeugführern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3. 2011 - 1 BvR 388/05).Insoweit sind im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung kollidierende Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der betreffenden Situation zu betrachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90; BVerfG vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05).
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus AG Flensburg, 06.07.2023 - 430 Cs 107 Js 4027/23
Unter zivilem Ungehorsam wird gemeinhin ein Verhalten verstanden, mit dem ein Bürger durch demonstrativen, zeichenhaften Protest bis hin zu aufsehenerregenden Regelverletzungen einer als verhängnisvoll oder ethisch illegitim angesehenen Entscheidung entgegentritt bzw. in einer Angelegenheit von wesentlicher allgemeiner Bedeutung, insbesondere zur Abwendung schwerer Gefahren für das Allgemeinwesen in dramatischer Weise auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess einwirken möchte (vgl. BVerfGE 73, 206). - BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
Auszug aus AG Flensburg, 06.07.2023 - 430 Cs 107 Js 4027/23
Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer ist dem Demonstranten zurechenbar (sogenannte " "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" ", vgl. auch BGHSt 41, 182 = NJW 1995, 2643).