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AG Hamburg-Bergedorf, 21.04.2017 - 409 C 195/16 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 21. April 2017 - 409 C 195/16 (https://dejure.org/2017,16386)
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verbringungskosten zur Lackiererei - Erstattungspflicht?
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Fehlende Lackiererei macht Verbringung notwendig - Unfallgegner muss erforderliche Kosten übernehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unfallgeschädigter zwecks Schadensminderung nicht zur eigenen Verbringung seines beschädigten Pkw zur Lackiererei verpflichtet - Haftpflichtversicherung des Unfallgeschädigten zur Erstattung der Verbringungskosten verpflichtet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 21.04.2017 - 409 C 195/16
Zu Recht verweist die Beklagte zur Bestimmung der erforderlichen Kosten auf die Rechtsprechung des BGH in seinem Urteil vom 26.04.2016 zum Aktenzeichen VI ZR 50/15, das zur Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten ergangen ist.