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   AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15   

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https://dejure.org/2017,48498
AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15 (https://dejure.org/2017,48498)
AG Köln, Entscheidung vom 14.11.2017 - 73 IN 173/15 (https://dejure.org/2017,48498)
AG Köln, Entscheidung vom 14. November 2017 - 73 IN 173/15 (https://dejure.org/2017,48498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gruppenbildung bei der Aufstellung eines Insolvenzplans

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gruppenbildung bei der Aufstellung eines Insolvenzplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestätigung des Insolvenzplans bei Erreichen der erforderlichen Mehrheiten

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1405
  • NZI 2018, 108
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15

    Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
    Darüber hinaus ist eine über § 222 Abs. 1 InsO hinausgehende Gruppendifferenzierung nur dann gerechtfertigt, wenn den separierten Gläubiger jeweils andere Rechte zugewiesen werden (vgl. hierzu AG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537).

    Ob bei einer Differenzierung zwischen einer Gruppe mit einem vollständigen Forderungsverzicht - vorliegend Gruppe 1 - und einer Gruppe mit einer garantierten Quote von 0, 5% - vorliegend Gruppe 3 - ein im Wesentlichen gleichartiges wirtschaftliches Interesse und somit ein Differenzierungsverbot besteht (bei zwischen 1, 5% und 3, 0% variierenden Quoten dafür AG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537, 538f.; dagegen Madaus, NZI 2016, 537, 540), kann dahinstehen.

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11

    Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
    Nach § 294 Abs. 1 InsO sind insbesondere auch Zwangsvollstreckungen privilegierter Gläubiger in den gemäß §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO erweitert pfändbaren Teil der Bezüge des Schuldners, den "Vorratsbereich", vor dem Ende der Abtretungsfrist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6. 2012 - IX ZB 313/11, NZI 2012, 811); jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist gemäß § 294 Abs. 2 InsO nichtig.
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
     Schließlich soll es möglich sein, dass in problematischen Fällen ein "Mecker-Fonds" gemäß § 251 Abs. 3 InsO eingerichtet werden könne (vgl. Frind, ZinsO 2014, 280, 285; Blankenburg, ZinsO 2015, 1293, 1297; Blankenburg, ZinsO 2015, 2211, 2213 f.; hierzu auch AG Hamburg, Beschluss vom 19.04.2016 - 67c IN 232/13, juris).
  • OLG Köln, 05.01.2001 - 2 W 228/00

    Voraussetzungen der Zustimmung zum Insolvenzplan

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
    Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320).
  • LG Traunstein, 27.08.1999 - 4 T 2966/99

    Voraussetzungen für die Bestätigung des Insolvenzplanes durch das Gericht;

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
    Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320).
  • LG Göttingen, 07.09.2004 - 10 T 78/04

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
    Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320).
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