Rechtsprechung
AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestätigung des Insolvenzplans bei Erreichen der erforderlichen Mehrheiten; Angemessenheit der Beteiligung der Gläubiger an dem wirtschaftlichen Wert i.R.d. Gleichrangigkeit der Rangfolge
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Gruppenbildung bei der Aufstellung eines Insolvenzplans
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Gruppenbildung bei der Aufstellung eines Insolvenzplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestätigung des Insolvenzplans bei Erreichen der erforderlichen Mehrheiten
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1405
- NZI 2018, 108
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15
Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan
Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Darüber hinaus ist eine über § 222 Abs. 1 InsO hinausgehende Gruppendifferenzierung nur dann gerechtfertigt, wenn den separierten Gläubiger jeweils andere Rechte zugewiesen werden (vgl. hierzu AG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537).Ob bei einer Differenzierung zwischen einer Gruppe mit einem vollständigen Forderungsverzicht - vorliegend Gruppe 1 - und einer Gruppe mit einer garantierten Quote von 0, 5% - vorliegend Gruppe 3 - ein im Wesentlichen gleichartiges wirtschaftliches Interesse und somit ein Differenzierungsverbot besteht (bei zwischen 1, 5% und 3, 0% variierenden Quoten dafür AG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537, 538f.; dagegen Madaus, NZI 2016, 537, 540), kann dahinstehen.
- BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11
Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter …
Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Nach § 294 Abs. 1 InsO sind insbesondere auch Zwangsvollstreckungen privilegierter Gläubiger in den gemäß §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO erweitert pfändbaren Teil der Bezüge des Schuldners, den "Vorratsbereich", vor dem Ende der Abtretungsfrist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6. 2012 - IX ZB 313/11, NZI 2012, 811); jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist gemäß § 294 Abs. 2 InsO nichtig. - AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13
Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan
Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Schließlich soll es möglich sein, dass in problematischen Fällen ein "Mecker-Fonds" gemäß § 251 Abs. 3 InsO eingerichtet werden könne (vgl. Frind, ZinsO 2014, 280, 285; Blankenburg, ZinsO 2015, 1293, 1297; Blankenburg, ZinsO 2015, 2211, 2213 f.; hierzu auch AG Hamburg, Beschluss vom 19.04.2016 - 67c IN 232/13, juris).
- OLG Köln, 05.01.2001 - 2 W 228/00
Voraussetzungen der Zustimmung zum Insolvenzplan
Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320). - LG Traunstein, 27.08.1999 - 4 T 2966/99
Voraussetzungen für die Bestätigung des Insolvenzplanes durch das Gericht; …
Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320). - LG Göttingen, 07.09.2004 - 10 T 78/04
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320).