Insolvenzordnung
| 9. Teil - Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303a) |
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist nicht zulässig.
(2) Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig.
(3) Eine Aufrechnung gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst werden, ist nicht zulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2014 | Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte | 15.07.2013 |
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Rechtsprechung zu § 294 InsO
245 Entscheidungen zu § 294 InsO in unserer Datenbank:
- AG Zeitz, 29.11.2018 - 5 M 754/16
Zwangsvollstreckung in Wohlverhaltensphase bei Pfändung künftiger Forderungen
- BGH, 02.12.2021 - IX ZB 10/21
Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des ...
- BSG, 18.04.2024 - B 5 R 8/22 R
Aufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung einer Rente wegen verminderter ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller ...
- LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
- LG Potsdam, 22.02.2021 - 24 Qs 71/20
Vollstreckungsverbote gemäß § 89 InsO und § 294 InsO erfassen auch Bußgelder, die ...
- FG München, 23.04.2014 - 10 V 626/14
Zuständigkeit für Vollstreckungsaufschub Vollstreckung nach Restschuldbefreiung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.06.2020 - IX ZB 46/18
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dem Gläubiger auch nach Erteilung ...
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14
Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Nachforderung von ...
- LSG Hessen, 18.12.2023 - L 5 R 240/21
Rentenversicherung
§ 294 InsO in Nachschlagewerken
- § 294 InsO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Restschuldbefreiung
Querverweise
Auf § 294 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 20 (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung)
- Restschuldbefreiung
- § 286 (Grundsatz)