Rechtsprechung
AG Viechtach, 01.03.2019 - 1 C 572/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Viechtach, 01.03.2019 - 1 C 572/18
Gleichwohl ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB, sodass die Darlegungs- und Beweislast hierfür beim Geschädigten liegt (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03).Dies wird bei Vornahme einer - im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung -Seite 4 - nach § 287 ZPO zulässigen (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03) - exante-Betrachtung besonders deutlich: Der vom privaten Sachverständigen festgestellt Wiederbeschaffungsaufwand betrug lediglich 950, 00 EUR.
- AG Hagen, 14.04.2009 - 17 C 623/08
Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten bei einem 18 Jahre alten Fahrzeug bei …
Auszug aus AG Viechtach, 01.03.2019 - 1 C 572/18
Bei einem offenkundigen Totalschaden ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung von Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht erforderlich, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, dass die hierdurch entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis hierzu stehen (AG Hagen, Urteil vom 14.04.2009 - 17 C 623/08). - BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16
Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten …
Auszug aus AG Viechtach, 01.03.2019 - 1 C 572/18
Denn auf den vom Kläger geltend gemachten Befreiungsanspruch findet § 288 Abs. 1 S. 1 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung (BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16: Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, § 288 Rn. 6).