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   ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23   

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https://dejure.org/2023,45432
ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23 (https://dejure.org/2023,45432)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29.11.2023 - 9 BV 101/23 (https://dejure.org/2023,45432)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29. November 2023 - 9 BV 101/23 (https://dejure.org/2023,45432)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Dazu genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber nachträglich über den Ort und gegebenenfalls über weitere Einzelheiten der Betriebsratstätigkeit in Kenntnis gesetzt wird (BAG, NZA 2016, 831 Rn. 16; BAG, NZA 1995, 961, beck-online).

    Denn ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestelltes Betriebsratsmitglied ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, während seiner vertraglichen Arbeitszeit im Betrieb anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (h.M., vgl. BAG, NZA 2016, 831; BAG, 7 AZR 731/15 Rn. 22 beck-online; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 38 Rn. 78 m.w.N.).

    b) Nichts anderes gilt für die Weisung des Arbeitgebers, sich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebs erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachgehen, und sich bei der Rückkehr in den Betrieb zurückzumelden (NZA 2016, 831, beck-online).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Die auf die Entfernung einer Abmahnung gerichteten Anträge zu 1 und 2 beziehen sich auf das betriebsverfassungsrechtliche Verhältnis der Betriebspartner und betreffen damit eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit iSd § 2 a I Nr. 1 ArbGG, in der nach §§ 2 a 11, 80 I ArbGG das Beschlussverfahren stattfindet (NZA 2014, 803 Rn. 44, 45, beck-online).

    Im vorliegenden Streitfall bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vorsitzende neben der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einen weitergehenden Anspruch auf Widerruf von Äußerungen verfolgt (NZA 2014, 803 Rn. 30, beck-online).

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAGE 142, 331 = NZA 2013, 91 = NJW 2013, 808 Rn. 13 mwN; NZA 2014, 803 Rn. 58, 59, beck-online).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAGE 142, 331 = NZA 2013, 91 = NJW 2013, 808 Rn. 13 mwN; NZA 2014, 803 Rn. 58, 59, beck-online).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Dazu genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber nachträglich über den Ort und gegebenenfalls über weitere Einzelheiten der Betriebsratstätigkeit in Kenntnis gesetzt wird (BAG, NZA 2016, 831 Rn. 16; BAG, NZA 1995, 961, beck-online).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG, NZA 2013, 1221 Rn. 20; NZA 2007, 1301 Rn. 14; BAGE 68, 224 = NZA 1992, 72 [zu B II 3 a]; BAG, NZA 1990, 313 [zu 3]).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG, NZA 2013, 1221 Rn. 20; NZA 2007, 1301 Rn. 14; BAGE 68, 224 = NZA 1992, 72 [zu B II 3 a]; BAG, NZA 1990, 313 [zu 3]).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG, NZA 2013, 1221 Rn. 20; NZA 2007, 1301 Rn. 14; BAGE 68, 224 = NZA 1992, 72 [zu B II 3 a]; BAG, NZA 1990, 313 [zu 3]).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Denn ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestelltes Betriebsratsmitglied ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, während seiner vertraglichen Arbeitszeit im Betrieb anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (h.M., vgl. BAG, NZA 2016, 831; BAG, 7 AZR 731/15 Rn. 22 beck-online; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 38 Rn. 78 m.w.N.).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Auszug aus ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG, NZA 2013, 1221 Rn. 20; NZA 2007, 1301 Rn. 14; BAGE 68, 224 = NZA 1992, 72 [zu B II 3 a]; BAG, NZA 1990, 313 [zu 3]).
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