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   BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22   

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https://dejure.org/2023,26831
BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22 (https://dejure.org/2023,26831)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2023 - 3 AZR 312/22 (https://dejure.org/2023,26831)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - 3 AZR 312/22 (https://dejure.org/2023,26831)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 1b BetrAVG, § 17 Abs. 3 BetrAVG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 19 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von den Vorschriften zur Berechnung einer Versorgungsanwartschaft in Tarifverträgen; Ausschluss einer Abweichung von der Unverfallbarkeitsbestimmung in § 1b BetrAVG durch Tarifvertrag

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - ruhegeldfähige Beschäftigungszeit

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei der Bemessung der Ruhegeldhöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertrag; Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei der Bemessung der Ruhegeldhöhe; ruhegeldfähige Beschäftigungszeit

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertrag; Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei der Bemessung der Ruhegeldhöhe; ruhegeldfähige Beschäftigungszeit

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - ruhegeldfähige Beschäftigungszeit

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nacht(schicht)arbeit - und die unzulässige Differenzierung im Tarifvertrag

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 339
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Diesem Umstand ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Tarifvertragsparteien den Wert der unverfallbaren Anwartschaft nicht in beliebiger Weise schmälern dürfen (vgl. BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C II 3 f der Gründe, BVerfGE 98, 365; vgl. auch Blomeyer/Rolfs/Otto/Rolfs BetrAVG 8. Aufl. § 19 Rn. 15; Höfer/Höfer Bd. I Stand März 2023 § 19 Rn. 11; ErfK/Steinmeyer 23. Aufl. BetrAVG § 19 Rn. 2) .

    Sie schützt den Arbeitnehmer - im Einklang mit Art. 12 Abs. 1 GG - vor einem Verfall von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, soweit dadurch die freie Wahl eines anderen Arbeitsplatzes in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt würde (vgl. BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C III 1 d der Gründe, aaO; Höfer/Höfer aaO) .

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Da hierüber zwischen den Parteien Streit besteht, hat die Klägerin auch ein Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Feststellung (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 - Rn. 25) .

    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht nicht entgegen, weil durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 25. Januar 2022 - 3 AZR 406/21 - Rn. 26) .

  • BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17

    Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Es bestand auch kein Zwang, für die im Verlaufe des Verfahrens fällig werdenden monatlichen Ruhegeldansprüche zu einer Leistungsklage überzugehen (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 18; 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Es bestand auch kein Zwang, für die im Verlaufe des Verfahrens fällig werdenden monatlichen Ruhegeldansprüche zu einer Leistungsklage überzugehen (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 18; 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Eine Abweichung vom Gesetz liegt allerdings darin, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit bzw. der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abweichung von § 2 Abs. 1 BetrAVG festgelegt wird, weil es beim Zeitwertfaktor nach § 2 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich auf die gesamte Beschäftigungszeit seit Beginn des Arbeitsverhältnisses ankommt (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - zu II 2 e der Gründe) .
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Das ergibt die an Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Systematik des MTV und des TV AltV orientierte Auslegung der tariflichen Regelungen (vgl. zu den Grundsätzen der Tarifauslegung die st. Rspr., zB BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass die vom Arbeitnehmer in Erwartung der Versorgungsleistung erbrachte Betriebszugehörigkeit und Arbeitsleistung nicht entschädigungslos bleiben dürfen, wenn seine Teilleistung einen bestimmten Umfang erreicht hat (vgl. BT-Drs. 7/1281 S. 19 f.; BAG 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 - zu 3 b der Gründe) .
  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 208/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Der Feststellungsantrag, mit dem die Klägerin - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt - abweichend vom Wortlaut ebenfalls nur die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung des monatlichen Differenzbetrags iHv. 20, 09 Euro verlangt, richtet sich auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO, nämlich den Umfang der Leistungspflicht der Beklagten (vgl. BAG 20. Juni 2023 - 3 AZR 208/22 - Rn. 24) .
  • LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22

    Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 312/22
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. August 2022 - 12 Sa 234/22 - wird zurückgewiesen.
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