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   BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18   

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https://dejure.org/2019,32394
BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18 (https://dejure.org/2019,32394)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2019 - XI B 71/18 (https://dejure.org/2019,32394)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - XI B 71/18 (https://dejure.org/2019,32394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 171 Abs 4 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 201, AO § 194 Abs 1
    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO

  • Bundesfinanzhof

    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 Abs 4 S 3 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 201 AO, § 194 Abs 1 AO
    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO

  • IWW

    § 201 der Abgabenordnung (AO), § ... 201 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 201 Abs. 1 Satz 1 AO, § 194 Abs. 1 Satz 2 AO, § 194 Abs. 1 Satz 3 AO, § 171 Abs. 4 Satz 2 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 96 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Ablaufhemmung aufgrund Durchführung einer Steuerprüfung; Begriff des Stattfindens einer Schlussbesprechung i.S. von § 171 Abs. 4 S. 3 AO

  • rewis.io

    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 171 Abs. 4 Satz 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Die Entscheidung ist nach träglich zur Auswertung bestimmt worden

  • rechtsportal.de

    AO § 171 Abs. 4 Satz 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Beendigung der Ablaufhemmung aufgrund Durchführung einer Steuerprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Die Entscheidung ist nach träglich zur Auswertung bestimmt worden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.04.2017 - I R 76/15

    Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    (2) Der BFH hat mit seinem Urteil vom 26.04.2017 - I R 76/15 (BFHE 258, 210, BStBl II 2017, 1159, Leitsatz 1) entschieden, dass auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, dazu führen, dass die Außenprüfung insgesamt --also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre-- als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt.

    Bestimmend hierfür ist das "Verständnis der einheitlichen Außenprüfung", das der Vorschrift des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO zugrunde zu legen ist (BFH-Urteil in BFHE 258, 210, BStBl II 2017, 1159, Rz 31).

    (3) Es ist weder von der Klägerin, die sich nicht mit dem BFH-Urteil in BFHE 258, 210, BStBl II 2017, 1159 auseinandergesetzt hat, dargelegt worden noch ist sonst etwas dafür ersichtlich, dass der Bestimmung des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, die eine Schlussbesprechung über das Ergebnis der Außenprüfung (§ 201 Abs. 1 Satz 1 AO) erfordert, ein anderes Verständnis als das der "einheitlichen Außenprüfung" zugrunde zu legen wäre.

  • BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    b) Mit der Rüge, das FG habe verkannt, dass aus dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter keine für die Klägerin umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalte zu ermitteln waren, stellt diese die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung infrage, was die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu begründen vermag (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05.01.2017 - VI B 8/16, BFH/NV 2017, 602, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2018 - IX B 118/17

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    Geboten ist darüber hinaus die Darlegung, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme nach Auffassung des Klägers erbracht hätte und wieso dieses Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 07.08.2018 - IX B 118/17, BFH/NV 2018, 1155, Rz 9).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 ff.).
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    dd) Der BFH konnte es in seinem Urteil vom 26.06.2014 - IV R 51/11 (BFH/NV 2014, 1716, Rz 42) für einen Fall, in dem zwei Besprechungen über Prüfungsergebnisse erfolgt waren, noch dahingestellt sein lassen, auf welche der beiden Besprechungen zur Berechnung der Frist des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO abzustellen ist, weil beide Besprechungen im selben Kalenderjahr stattgefunden hatten.
  • BFH, 25.09.2018 - III B 160/17

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    cc) Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (vgl. zur fehlenden Klärungsbedürftigkeit in einer solchen Konstellation z.B. BFH-Beschluss vom 25.09.2018 - III B 160/17, BFH/NV 2019, 40, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 ff.).
  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    Wird diese angegriffen, so handelt es sich grundsätzlich um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 22.10.2015 - I B 94/14, BFH/NV 2016, 748, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2017 - III B 179/16

    Kindergeld für behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18
    Ihr diesbezüglicher Vortrag genügt nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, weil sie bereits keine Divergenzentscheidung benannt hat, die zu dem angefochtenen FG-Urteil im Rechtsgrundsätzlichen in Widerspruch stünde (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. BFH-Beschluss vom 27.11.2017 - III B 179/16, BFH/NV 2018, 350, Rz 12).
  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    Allein der Vortrag, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 6; vom 28.10.2020 - XI B 26/20, BFH/NV 2021, 536, Rz 12).

    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt indes noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; in BFH/NV 2019, 1329, Rz 6).

  • BFH, 17.08.2021 - XI B 29/21

    Begriff des Schwimmbads i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG; unionsrechtskonforme

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 6; vom 28.10.2020 - XI B 26/20, BFH/NV 2021, 536, Rz 12).
  • BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 6). .
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Wird diese angegriffen, so handelt es sich grundsätzlich um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.10.2015 - I B 94/14, BFH/NV 2016, 748, Rz 8; vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 18).
  • BFH, 31.08.2023 - XI B 89/22

    Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a

    Von der Sachverhaltsfeststellung zu unterscheiden ist jedoch die Würdigung des festgestellten Sachverhalts; wird diese angegriffen, so handelt es sich grundsätzlich um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 18; vom 14.01.2021 - X B 25/20, BFH/NV 2021, 680, Rz 17; s.a. BFH-Beschluss vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 45).
  • BFH, 12.05.2020 - XI B 59/19

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund Steuerhinterziehung

    Beide Zulassungsgründe verlangen substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist; hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des BFH und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2018 - III B 135/17, BFH/NV 2018, 705, Rz 5; vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 6; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.06.2021 - XI B 27/20

    Besteuerung von Betreuungs- und Pflegeleistungen; Anerkennung des Leistenden als

    b) Eine Rechtsfrage ist indes nicht klärungsbedürftig, wenn sich die Antwort ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.02.2018 - I B 37/17, BFH/NV 2018, 841, Rz 12; vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 10; vom 19.01.2021 - I B 3/20, BFH/NV 2021, 648, Rz 11; jeweils m.w.N.).
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