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BFH, 19.01.2001 - V B 154/00 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderung - Verkündung - Verfahrensmangel - Vorentscheidung
- Judicialis
FGO § 109; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 534; ; ZPO § 560
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3, § 155; ZPO §§ 534, 560
Antrag auf vorläufige Vollstreckbarkeit eines FG-Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.02.2000 - V B 117/99
Gerichtliche Überprüfung einer Erlassentscheidung
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - V B 154/00
a) Wird --wie hier-- als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt und geltend gemacht, das FG hätte auch ohne Vorliegen eines Beweisantrags aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht den Sachverhalt näher aufklären müssen, sind gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973):. - BFH, 21.07.1995 - V B 37/95
Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - V B 154/00
a) Wird --wie hier-- als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt und geltend gemacht, das FG hätte auch ohne Vorliegen eines Beweisantrags aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht den Sachverhalt näher aufklären müssen, sind gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55;… vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973):. - BFH, 07.08.1996 - XI B 173/95
Versagung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung des Antrags auf Vertagung der …
Auszug aus BFH, 19.01.2001 - V B 154/00
b) Soweit der Kläger ferner einen Verfahrensmangel darin sieht, dass die mündliche Verhandlung nicht vertagt worden ist, hätte er u.a. darlegen müssen, was bei Gewährung ausreichenden Gehörs vorgetragen worden wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 1996 XI B 173/95, BFH/NV 1997, 135).