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   BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98   

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https://dejure.org/1999,10179
BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98 (https://dejure.org/1999,10179)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1999 - VII B 310/98 (https://dejure.org/1999,10179)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1999 - VII B 310/98 (https://dejure.org/1999,10179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Erklärung über persönliche Verhältnisse - Fristverlängerung - Gegenvorstellung - Vollstreckungsaufschub

  • Judicialis

    GKG § 8; ; AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 297; ; FGO § 114 Abs. 2 Sätze 1 und 2

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98
    Dieser Beschluß ist formell und materiell rechtskräftig geworden und daher weder abänderbar noch aufhebbar (BFH in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 1. August 1996 XI S 35-42/96, BFH/NV 1997, 132, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
    Auszug aus BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98
    Da der Kläger jedoch zur Begründung lediglich auf seine Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen hat, könnte ein solcher Antrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil durch die Verwerfung der Beschwerde das Urteil des FG rechtskräftig geworden ist und damit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung nicht geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X S 8/95, BFH/NV 1996, 733).
  • BFH, 26.06.1990 - VII B 161/89

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sachpfändung

    Auszug aus BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98
    Soweit der Kläger um die einstweilige Einstellung von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen (Gewährung von Vollstreckungsaufschub, § 258 der Abgabenordnung --AO 1977-- oder zeitweilige Aussetzung der Verwertung, § 297 AO 1977) durch das FA, bzw. um eine Anordnung, diese bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits auszusetzen bittet, wäre die einstweilige Anordnung der richtige Rechtsbehelf (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juni 1990 VII B 161/89, BFH/NV 1991, 393).
  • BFH, 22.09.1993 - II R 55/93

    Vorliegen eines wesentliches Verfahrensmangels, wenn das Gericht die gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98
    Eine Änderung der Entscheidung wäre zwar insoweit möglich, als in dem Senatsbeschluß vom 6. Mai 1999 zugleich die Ablehnung der Gewährung von PKH unter Beiordnung eines Bevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision gesehen werden kann, da diese Entscheidung lediglich formell, nicht jedoch materiell in Rechtskraft erwächst (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1993 VIII S 6/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 29.09.1993 - VIII S 6/93

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98
    Eine Änderung der Entscheidung wäre zwar insoweit möglich, als in dem Senatsbeschluß vom 6. Mai 1999 zugleich die Ablehnung der Gewährung von PKH unter Beiordnung eines Bevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision gesehen werden kann, da diese Entscheidung lediglich formell, nicht jedoch materiell in Rechtskraft erwächst (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1993 VIII S 6/93, BFH/NV 1994, 486).
  • BFH, 09.05.1996 - X S 8/95

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei unanfechtbaren Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 23.11.1999 - VII B 310/98
    Da der Kläger jedoch zur Begründung lediglich auf seine Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen hat, könnte ein solcher Antrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil durch die Verwerfung der Beschwerde das Urteil des FG rechtskräftig geworden ist und damit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung nicht geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X S 8/95, BFH/NV 1996, 733).
  • FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20

    Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von

    Ein Regelungsanspruch kommt auch dann in Betracht, wenn das Gesuch - wie im Streitfall - auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 257 AO (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1987 VII B 34/87, BFH/NV 1988, 423; vom 26. Februar 1992 I B 113/91, BFH/NV 1993, 349) oder auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder auf Aufhebung einzelner Vollstreckungsmaßnahmen nach § 258 AO gerichtet ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 1988 V B 83/88, BFH/NV 1989, 269; vom 23. November 1999 VII B 310/98, BFH/NV 2000, 588; Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl., § 114 Rz 51).
  • BSG, 18.04.2006 - B 3 P 23/05 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Eine Korrektur der LSG-Entscheidung über den Kostenausspruch kam indes nicht in Betracht, weil dies im Rahmen eines unzulässigen Rechtsmittels nicht möglich ist (so schon BFH, Beschluss vom 23. November 1999 - VII B 310/98 -, BFH/NV 2000, 588 ; vgl auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG , 8. Aufl 2005, § 193 RdNr 16).
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