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   BGH, 08.12.2005 - III ZR 324/04   

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https://dejure.org/2005,747
BGH, 08.12.2005 - III ZR 324/04 (https://dejure.org/2005,747)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - III ZR 324/04 (https://dejure.org/2005,747)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - III ZR 324/04 (https://dejure.org/2005,747)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 19, 23; BeurkG § 54b Abs. 2 Satz 1; DONot 1985 § 12 Abs. 2 Satz 1; DONot; 2001 § 27 Abs. 2 Satz 1; KWG § 23a
    Amtspflicht des Notars, Notaranderkonto nur bei einem Kreditinstitut anzulegen, das einem Einlagesicherungsfonds angehört

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie; Notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Erfordernis der Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingung einer Bank; Dienstpflichten eines Notars nach der ...

  • Judicialis

    BNotO § 19; ; BNotO § 23; ; BeurkG § 54b Abs. 2 Satz 1; ; DONot 1985 § 12 Abs. 2 Satz 1; ; DONot 2001 § 27 Abs. 2 Satz 1; ; KWG (F: 21. Dezember 1992 und 16. Juli 1998) § 23a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 19; BNotO § 23; BeurkG § 54 b Abs. 2 S. 1; DONot 1985 § 12 Abs. 2 S. 1; KWG §23 a
    Pflicht des Notars zur Berücksichtigung des Insolvenzfalls bei der Annahme von Geldern für ein Notaranderkonto

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Notars bei der Deponierung ihm anvertrauter Gelder; Nachprüfung der Sicherung im Falle der Insolvenz der Bank

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Anderkontogelder: Sicherung für den Insolvenzfall berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    §§
    Amtspflicht des Notars, Notaranderkonto nur bei einem Kreditinstitut anzulegen, das einem Einlagesicherungsfonds angehört

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BNotO §§ 19, 23; BeurkG § 54b Abs. 2 Satz 1; DONot § 12 Abs. 2 Satz 1 a. F.; DONot § 27 Abs. 2 Satz 1; KWG § 23a a. F.
    Pflicht des Notars zur Einrichtung von Anderkonten nur bei nach dem ESAEG gesicherten Banken

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Notars und des gewerblich tätigen Treuhänders für Verlust der auf ein Treuhandkonto eingezahlten Gelder bei Insolvenz des Kreditinstituts; Herausgabepflicht des rechtsgeschäftlich Beauftragten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 165, 232
  • NJW 2006, 1129
  • ZIP 2006, 275
  • MDR 2006, 585
  • DNotZ 2006, 358
  • VersR 2006, 1697
  • WM 2006, 368
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05

    Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - III ZR 324/04
    Allerdings hat sich die Rechtslage inzwischen in einer Weise verändert, dass heute von einem Notar erwartet werden muss, bei der Einrichtung von Anderkonten der Einlagensicherung Beachtung zu schenken (vgl. zu den Pflichten eines mit dem Einzug von Versicherungsprämien beauftragten Versicherungsmaklers Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 9/05 - für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - III ZR 324/04
    a) Auf der Grundlage der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABlEG Nr. L 135, S. 5) ist den Mitgliedstaaten aufgegeben worden, ein System der Einlagensicherung einzurichten, das - wie es in der 25. Begründungserwägung heißt - als eine unentbehrliche Ergänzung des Systems der Bankenaufsicht angesehen wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 - NJW 2002, 2464, 2467).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Aus den von der Revision zur Stütze ihrer Auffassung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 8. Dezember 2005 (BGHZ 165, 232) und vom 21. Dezember 2005 (BGHZ 165, 298) ergibt sich nichts anderes; diese befassen sich mit den Pflichten eines Notars bzw. Treuhänders bei der Fremdanlage von Kundengeldern und sind daher nicht einschlägig.
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Dieser Ansatz ist in der Praxis verbreitet (vgl. Lappe, NotBZ 2006, 51).

    Bei Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist daher auch der Wert der Wohnanlage zu berücksichtigen (so schon Mümmler, JurBüro 1981, 837, 840; 1985, 1147, 1150; insoweit zutreffend auch AG Freiburg Rpfleger 1985, 378; Lappe, NotBZ 2006, 51).

  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05

    Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der

    In diesem Sinne hat der Senat für die heutige Rechtslage bereits zum vergleichbaren Fall der Notarhaftung mit Urteil vom 8. Dezember 2005 - III ZR 324/04, für BGHZ bestimmt, entschieden.
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 153/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Aus den von der Revision zur Stütze ihrer Auffassung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 8. Dezember 2005 (BGHZ 165, 232) und vom 21. Dezember 2005 (BGHZ 165, 298) ergibt sich nichts anderes; diese befassen sich mit den Pflichten eines Notars bzw. Treuhänders bei der Fremdanlage von Kundengeldern und sind daher nicht einschlägig.
  • AG Berlin-Mitte, 18.01.2021 - 20 C 117/16

    Anforderungen an Mieterhöhungserklärung

    Auch der Vergleich der Wärmekoeffizienten ist nach den Angaben zureichend möglich (vgl. BGH NJW 2006, 1129).
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