Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1964 - VII ZR 191/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2116
BGH, 11.06.1964 - VII ZR 191/62 (https://dejure.org/1964,2116)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1964 - VII ZR 191/62 (https://dejure.org/1964,2116)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1964 - VII ZR 191/62 (https://dejure.org/1964,2116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,2116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2343
  • MDR 1964, 746
  • DB 1964, 1057
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 11.06.1964 - VII ZR 191/62
    2o) Der Urteilsspruch des Landgerichts enthält insoweit eine Unstimmigkeit, als nach ihm alle drei Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt sind« In Wirklichkeit besteht kein Gesamtschuldverhältnis zwischen der beklagten Firma und der beklagten Frau als deren Komplementärin (BGHZ 5, 35, 37)= Die Parteien sind aber durch diese Unstimmigkeit nicht beschwerte.
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten

    aa) Allerdings steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs an sich nicht in Frage, daß § 354 HGB grundsätzlich auch für die Provision eines Maklers, wenn es an einem wirksamen Maklervertrag fehlt, anwendbar sein kann (BGH, Urteile vom 19. November 1962 - VIII ZR 229/61 - WM 1963, 165, 167; 11. Juni 1964 - VII ZR 191/62 - NJW 1964, 2343; 4. April 1966 - VIII ZR 102/64 - WM 1966, 621, 623 und vom 25. September 1985 - IVa ZR 22/84 - BGHZ 95, 393, 398 = JR 1986, 369, 371 m. Anm. Knütel; zum Ganzen Heße NJW 2002, 1835).
  • LG Kleve, 18.08.2015 - 4 O 13/15

    Bearbeitungsgebühr; Darlehensvertrag; Avalkredit; AGB; Verjährung; kaufmännischer

    Dies gleicht der Verschaffung eines mittelbaren Bankkredits durch einen Makler, der dafür ebenfalls sowohl Zinsen, als auch Provision nach § 354 HGB verlangen kann (vgl. BGH NJW 1964, 2343).
  • BGH, 04.11.1971 - VII ZR 175/69

    Abgrenzung zwischen einem einheitlichen Vertrag und mehreren Einzelverträgen -

    Es wird noch darauf hingewiesen, daß eine Kommanditgesellschaft und ihr nach §§ 161, 128 HGB persönlich haftender Gesellschafter keine "Gesamtschuldner" sind (vgl. BGHZ 5, 35, 37 [BGH 01.02.1952 - I ZR 123/50]; Urteil des Senats VII ZR 191/62 vom 11. Juni 1964, WM 1964, 848, 849).
  • BGH, 22.07.1976 - III ZR 48/74

    Schadensersatzanspruch wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen im Zusammenhang mit

    Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann nicht, wenn sich der Makler das Geld von dritter Seite beschafft hat, es sei denn, der Darlehensnehmer zahlt alle Vergütungen für die Kapitalnutzung im Einvernehmen mit dem Makler unmittelbar an den hinter diesem stehenden Geldgeber (BGH NJW 1964, 2343), was hier aber nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt nicht vorgesehen war.
  • BGH, 31.03.1976 - III ZR 48/74
    Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann nicht, wenn sich der Makler das Geld von dritter Seite beschafft hat, es sei denn, der Darlehensnehmer zahlt alle Vergütungen für die Kapitalnutzung im Einvernehmen mit dem Makler unmittelbar an den hinter diesem stehenden Geldgeber ( BGH NJW 1964, 2343), was hier aber nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt nicht vorgesehen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht