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   BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10   

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https://dejure.org/2011,1846
BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10 (https://dejure.org/2011,1846)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - V ZB 266/10 (https://dejure.org/2011,1846)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10 (https://dejure.org/2011,1846)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Notare Bayern PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 709, 714; GBO §§ 15, 78; FamFG § 71
    Bevollmächtigung eines Nichtgesellschafters zur Löschung eines Grundpfandrechtes durch sämtliche Gesellschafter einer GbR

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 709 BGB, § 714 BGB
    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller Gesellschafter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 709 BGB, § 714 BGB
    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller Gesellschafter

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 709, 714
    Generalvollmacht der GbR-Gesellschafter für einen Nichtgesellschafter zur Vertretung der GbR im Grundbuchverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung umfassender Vollmachten durch Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einen Nichtgesellschafter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretung der GbR; Generalvollmacht auf einen Dritten; Vollmacht für Nichtgesellschaft

  • rewis.io

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller Gesellschafter

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 78 Abs. 1; BGB § 709 Abs. 1; BGB § 714
    Erteilung umfassender Vollmachten durch Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einen Nichtgesellschafter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Löschung von Grundpfandrecht und Vollmachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 709, 714; GBO §§ 15, 78; FamFG § 71
    Bevollmächtigung eines Nichtgesellschafters zur Löschung eines Grundpfandrechtes durch sämtliche Gesellschafter einer GbR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 361
  • FGPrax 2011, 106
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10
    a) Die Erteilung umfassender Vollmachten durch Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einen Nichtgesellschafter begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - XI ZR 143/05, NJW 2006, 2980, 2981 Rn. 18).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10
    Die Bevollmächtigung darf nur nicht so weit gehen, dass sämtliche Gesellschafter von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen und diese auf Dritte übertragen werden (BGH, Urteil vom 16. November 1981 - II ZR 213/80, NJW 1982, 877, 878).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 145/19

    Zur Frage, inwieweit die von einem Gesellschafter erteilte Generalvollmacht im

    Aus einer derartigen Generalvollmacht kann die Berechtigung des Bevollmächtigten hergeleitet werden, den Vollmachtgeber auch in Angelegenheiten zu vertreten, die dessen Handeln als Gesellschafter betreffen; die Vollmacht muss nicht die ausdrückliche Ermächtigung enthalten, ihn als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu vertreten (im Anschluss an BGH DNotZ 2011, 361).

    Ausgehend von dieser Gesetzeslage hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die ihnen zustehende Vertretungsmacht durch rechtsgeschäftliche Vollmacht auf Dritte übertragen können (BGH DNotZ 2011, 361; vgl. auch Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 263/10, und vom 17.11.2011, V ZB 114/11, je zitiert nach juris).

    Das Grundbuchamt will dies offenkundig auch im Grundsatz nicht in Zweifel ziehen, wie sich daraus ergibt, dass es lediglich eine der beiden Vollmachten beanstandet hat und auch lediglich die Genehmigung durch einen Gesellschafter, nämlich Vorname1 D, und nicht eine solche der Gesellschaft bürgerlichen Rechts für erforderlich erachtet.Ob eine von dem Bevollmächtigten vorgelegte Vollmacht auch für eine Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausreicht, ist dann im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH DNotZ 2011, 361; KG RPfleger 2017, 331, zitiert nach juris).

    Grundsätzlich begegnet auch die Erteilung umfassender Vollmachten durch Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einen Nichtgesellschafter keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten; die Bevollmächtigung für die Gesellschaft kann somit auch in einer von den Gesellschaftern einem Dritten erteilten Generalvollmacht enthalten sein (BGH DNotZ 2011, 361; vgl. auch die Beschlüsse vom 12.05.2011 und vom 17.11.2011, a.a.O.; OLG Zweibrücken MittBayNot 2017, 575, zitiert nach juris).

    Die nachfolgende Aufzählung ("insbesondere") stellt hierbei keine Einschränkung, sondern lediglich eine beispielhafte Beschreibung des Inhalts der Vollmacht dar (vgl. dazu auch BGH DNotZ 2011, 361, und Beschluss vom 12.05.2011, a.a.O.).

    Der Bundesgerichtshof hat in den beiden zuletzt genannten Entscheidungen, mit denen er die vom Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss in Bezug genommenen beiden Entscheidungen des Kammergerichts jeweils aufgehoben hatte, bereits aus einer derartigen Generalvollmacht die Berechtigung der Bevollmächtigten hergeleitet, die Vollmachtgeber auch in Angelegenheiten zu vertreten, die deren Handeln als Gesellschafter betreffen; die Vollmachten müssen nicht die ausdrückliche Ermächtigung enthalten, sie als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu vertreten (BGH DNotZ 2011, 361, Tz. 12; Beschluss vom 12.05.2011, Tz. 18; ebenso im Beschluss vom 17.11.2011, Tz. 4, je bei juris; so im Ergebnis auch OLG Zweibrücken MittBayNot 2017, 575).

  • OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17

    Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im

    Die Gesellschaft selbst kann keine Vollmacht erteilen; für sie handeln vielmehr ihre Gesellschafter (BGH FGPrax 2011, 106; kritisch Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 4265).
  • KG, 12.09.2017 - 1 W 326/17

    Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsmacht durch Vorlage eines

    Ebenfalls kommt es nicht darauf an, dass die Gesellschafter grundsätzlich nicht gehindert sind, sich ihrerseits bei der Vertretung der Gesellschaft durch von ihnen Bevollmächtigte vertreten zu lassen (BGH, MittBayNot 2011, 494, 495; Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - 1 W 562/16 - MittBayNot 2017, 368).
  • OLG München, 15.06.2015 - 34 Wx 513/13

    Grundbuchbewilligung eines Gesellschafters aufgrund transmortaler Vollmacht

    Dies kann dadurch geschehen, dass die nach dem Gesetz gesamtvertretungsberechtigten und geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ihre Vertretungsmacht dem Mitgeschäftsführer und -gesellschafter übertragen (Senat vom 28.4.2011) oder aber dadurch, dass einem Gesellschafter von den einzelnen - sämtlichen übrigen - Gesellschaftern rechtsgeschäftlich - nicht organschaftlich - Vollmacht erteilt wird, die sich auf ein Handeln der Vollmachtgeber in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der GbR bezieht (Senat vom 28.4.2011; BGH FGPrax 2011, 106).
  • BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10

    Nachweis der fehlenden Neuheit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum

    Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben und die Erteilung umfassender rechtsgeschäftlicher Vollmachten durch die Gesellschafter einer GbR an einen Nichtgesellschafter begegnet trotz des Grundsatzes der Selbstorganschaft keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten (BGH FGPrax 2011, 106; BGH NJW 2006, 2980, Rn. 18).

    Daher ist auch die Erteilung einer umfassenden Vollmacht zulässig, solange die Gesellschafter diese kraft ihres Weisungs- bzw. Kündigungsrechts jederzeit widerrufen können (vgl. BGH NJW 1982, 877, 878; BGH NJW 1982, 2495, 2496; BGH FGPrax 2011, 106).

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10

    Erteilung einer Generalvollmacht für Verfügungen "aller Art" an den

    Es genügt, wenn das Handeln von der Vollmacht gedeckt ist (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10, DNotZ 2011, 361, 363 Rn. 12).
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11

    Notwendigkeit des Nachweises der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Dazu gehört, wenn - wie hier - Anhaltspunkte für eine entsprechende Beschränkung fehlen, auch die Vertretung der Vollmachtgeber in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter einer GbR (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10, FGPrax 2011, 106 Rn. 12 und vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris Rn. 18 f.).
  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11

    Grundbuchverfahren: Vertretung einer GbR

    Der Bundesgerichtshof hat - anders als das Kammergericht - mit Beschluss vom 20.1.2011 (V ZB 266/10) entschieden, dass es keinen Bedenken unterliegt, wenn Gesellschafter umfassend einen Dritten bevollmächtigen, sie zu vertreten; notwendig sei nur, dass die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behielten.
  • KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16

    Anforderungen an den Nachweis der Berechtigung innerhalb einer Gesellschaft aus

    Die Gesellschafter können sich ihrerseits dabei durch von ihnen Bevollmächtigte vertreten lassen (BGH, MittBayNot 2011, 494, 495).
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