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   BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2017,48201
BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2017,48201)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2017,48201)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2017,48201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters (hier: dienstliche Bekanntschaft)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 48
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters (hier: dienstliche Bekanntschaft)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreundet, aber nicht befangen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
    Die in der Erklärung mitgeteilten Gründe, über die der Senat zunächst und unter Beteiligung des zweiten Vertreters von Vorsitzender Richterin am Bundesfinanzhof Prof. Dr. J. entscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334 [juris Rn. 12] und Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, juris Rn. 37, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 59, 205; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13/16, juris Rn. 5 f.; MünchKommZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 45 Rn. 6), rechtfertigen nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 48, 42 Abs. 2 ZPO nicht die Besorgnis der Befangenheit.
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
    Die in der Erklärung mitgeteilten Gründe, über die der Senat zunächst und unter Beteiligung des zweiten Vertreters von Vorsitzender Richterin am Bundesfinanzhof Prof. Dr. J. entscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334 [juris Rn. 12] und Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, juris Rn. 37, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 59, 205; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 WD 13/16, juris Rn. 5 f.; MünchKommZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 45 Rn. 6), rechtfertigen nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 48, 42 Abs. 2 ZPO nicht die Besorgnis der Befangenheit.
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 1/15

    Besorgnis der Befangenheit im dienstgerichtlichen Verfahren: Persönliche

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
    Eine Bekanntschaft oder lockere Freundschaft stellt allerdings regelmäßig noch keine für eine Besorgnis der Befangenheit ausreichende besondere persönliche Beziehung dar (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - RiZ(R) 1/15, - RiZ(R) 2/15 und - RiZ(R) 3/15, jeweils juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 2/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
    Eine Bekanntschaft oder lockere Freundschaft stellt allerdings regelmäßig noch keine für eine Besorgnis der Befangenheit ausreichende besondere persönliche Beziehung dar (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - RiZ(R) 1/15, - RiZ(R) 2/15 und - RiZ(R) 3/15, jeweils juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 3/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - RiZ 2/16
    Eine Bekanntschaft oder lockere Freundschaft stellt allerdings regelmäßig noch keine für eine Besorgnis der Befangenheit ausreichende besondere persönliche Beziehung dar (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - RiZ(R) 1/15, - RiZ(R) 2/15 und - RiZ(R) 3/15, jeweils juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZA 21/23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Diese besteht, wenn aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BGH Beschluss vom 22. November 2017 - RiZ 2/16 - NJW-RR 2019, 123 Rn. 4 mwN).
  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Allein eine Bekanntschaft oder lockere Freundschaft stellt allerdings regelmäßig noch keine für eine Besorgnis der Befangenheit ausreichende besondere persönliche Beziehung dar (BGH-Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 RiZ(R) 1/15, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2016, 417, Rz 3; RiZ(R) 2/15 und RiZ(R) 3/15, jeweils juris, Rz 3, m.w.N.; vom 22. November 2017 RiZ 2/16, juris, Rz 4).
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