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   BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2022,36069
BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2022,36069)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2022 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2022,36069)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2022,36069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 45 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines obersten Bundesgerichts mit Prüfungsanträgen von Kollegen desselben obersten Bundesgerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines obersten Bundesgerichts mit Prüfungsanträgen von Kollegen desselben obersten Bundesgerichts

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Auch damit hat sich der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27. März 2019 (RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 Rn. 18, 21 ff.) und vom 13. April 2021 (RiZ 2/16, juris Rn. 5, 19 und 26; vgl. auch Beschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1) abschlägig befasst.
  • BVerfG, 19.10.2021 - 1 BvR 854/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Die Entscheidung hängt dann nur noch von einer formalen Prüfung ab, die kein erneutes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19, juris Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 und vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19, juris Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 und vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20

    Unzulässiger Antrag auf Ablehnung gegen Besetzung des Gerichts wegen Befangenheit

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Die Antragstellerin hat außer ihrem Verdacht, es habe im Hinblick auf ihre zeitgleiche Befassung mit der Vorbereitung einer Erwiderung auf eine gegen sie anhängig gemachte Disziplinarklage "ersichtlich der effektive Rechtsschutz unterlaufen" werden sollen, keine Gründe dargetan, die dafür sprächen, dass ein bloß behaupteter Verfahrensverstoß gerade auf einer Voreingenommenheit des Vorsitzenden oder der Berichterstatterin ihr gegenüber beruhe (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - III ZB 72/20, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvR 2177/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung offensichtlich

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Soweit sich das Ablehnungsgesuch gegen richterliche Mitglieder des Bundesgerichtshofs richtet, die dem Dienstgericht des Bundes nicht oder nicht mehr angehören oder lediglich als Vertreter bestellt waren oder sind, ist das Ablehnungsgesuch überdies offensichtlich unzulässig, weil die abgelehnten Richter nicht zur Entscheidung in der Sache berufen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2177/20, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c Infektionsschutzgesetz

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16
    Die Entscheidung hängt dann nur noch von einer formalen Prüfung ab, die kein erneutes Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2023 - RiSt 1/21

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und Anhörungsrüge

    Die Ablehnungsgesuche der Beklagten mit Schriftsätzen vom 3. Februar 2023, 10. Februar 2023, 24. Februar 2023, 24. März 2023 und 14. April 2023 gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, die Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker werden als unzulässig verworfen, weil sie offensichtlich unzulässig sind (vgl. nur BVerfGE 159, 147 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17, juris Rn. 4, vom 22. November 2022 - 1 BvQ 81/22, juris Rn. 5 und vom 6. Januar 2023 - 2 BvR 1899/22, juris Rn. 1 ff.; außerdem BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - RiZ 2/16, juris und vom 10. Januar 2023 - RiZ 2/16, juris mit BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 2023 und 15. März 2023 - 2 BvR 909/22 sowie vom 16. März 2023 - 2 BvR 1459/22).
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