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   BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11   

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BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11 (https://dejure.org/2011,7647)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2011 - 1 BvR 303/11 (https://dejure.org/2011,7647)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 1 BvR 303/11 (https://dejure.org/2011,7647)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Außervollzugsetzung einer gerichtlichen Entscheidung über die vorläufige Rückführung eines Kindes von seinem Vater in eine Pflegestelle - Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindeswohls erkennbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 3 GG, §§ 1666 ff BGB, § 1666 Abs 1 BGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung einer gerichtlichen Entscheidung über die vorläufige Rückführung eines Kindes von seinem Vater in eine Pflegestelle - Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindeswohls erkennbar - Teilweise Unzulässigkeit mangels ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines sich wiederholenden Wechsels des Betreuungsrechts zwischen einem Elternteil und einer Betreuungseinrichtung mir dem Kindswohl

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung einer gerichtlichen Entscheidung über die vorläufige Rückführung eines Kindes von seinem Vater in eine Pflegestelle - Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindeswohls erkennbar - Teilweise Unzulässigkeit mangels ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung einer gerichtlichen Entscheidung über die vorläufige Rückführung eines Kindes von seinem Vater in eine Pflegestelle - Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Kindeswohls erkennbar - Teilweise Unzulässigkeit mangels ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines sich wiederholenden Wechsels des Betreuungsrechts zwischen einem Elternteil und einer Betreuungseinrichtung mir dem Kindswohl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 622
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirkung eines gerichtlichen Beschlusses

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    In Kindschaftssachen ist auch zu berücksichtigen, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 142/09 -, NJW-RR 2009, S. 721).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Daher ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Einstweilige Anordnung, Beschwerdeführer, Verfassungsbeschwerdeverfahren,

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang eine Gefährdung des - insoweit vorrangig maßgeblichen (vgl. BVerfG vom 4.2.2011 - 1 BvR 303/11 - juris Rn. 14) - Kindeswohls geltend macht, erschöpft sich ihr Vortrag in pauschalen, teils schlagwortartigen Behauptungen, wie etwa über die "absolute und nachgewiesene" Tatsache der Bindungsintoleranz des Vaters und die "fortschreitende" Traumatisierung aufgrund der "verzerrten" Darstellungen des Vaters.

    In den im Verfahren nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG vom Verfassungsgerichtshof grundsätzlich zugrunde zu legenden Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 4.2.2011 - 1 BvR 303/11 - juris Rn. 14; vom 12.12.2018 - 2 BvR 2588/18 - juris Rn. 20; vom 7.12.2020 NVwZ 2021, 143 Rn. 7; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 32 Rn. 57 m. w. N.), hier des sachverständig beratenen Oberlandesgerichts, finden die Behauptungen keine Stütze.

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Einstweilige Anordnung, Beschwerdeführer, Einholung eines

    aa) Im Rahmen der Prüfung, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten ist, hat der Verfassungsgerichtshof in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde zu legen (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 4.2.2011 - 1 BvR 303/11 - juris Rn. 14; vom 12.12.2018 - 2 BvR 2588/18 - juris Rn. 20; vom 7.12.2020 NVwZ 2021, 143 Rn. 7; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 32 Rn. 57 m. w. N.).

    In Kindschaftssachen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Entscheidung nicht an einer Sanktion des etwaigen Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. BVerfG vom 4.2.2011 - 1 BvR 303/11 - juris Rn. 14 m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11

    Einstweilige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Berücksichtigung der

    Denn jedenfalls ist es bei kindbezogener Abwägung der Folgen (vgl. BVerfG JAmt 2011, 107; Senatsbeschluss vom 11. März 2011 - 6 UF 24/11 -) des vorläufigen Verbleibs des Kindes beim Vater gegen die seines einstweiligen Wechsels zur Mutter vorzugswürdig, wenn das infolge der angefochtenen Entscheidung in sein früheres räumliches und soziales Umfeld zurückgeführte Kind einstweilen - auch gemäß seinem gegenüber seinem Verfahrensbeistand geäußerten Wunsch - beim Vater verbleibt, wo es nach derzeitigem Erkenntnisstand angemessen versorgt wird.
  • OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 9 UF 97/20

    Corona-Pandemie: Kinder sollen frühestens ab dem 6. Lebensjahr persönlich

    Diese hat sich nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 1626; FamRZ 2011, 622 OLG Brandenburg FamRZ 2009, 445).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38/11

    Ablehnung eines eA-Antrags betreffend die teilweise Entziehung des elterlichen

    Dabei sind grundsätzlich die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in der angegriffenen Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 1 BvR 303/11 - juris Rn. 14, m. w. N.).

    cc) Bei der demnach vorzunehmenden Folgenabwägung, die in Sorgerechtsstreitigkeiten vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2011, a. a. O. sowie NJW-RR 2009, 721, Rn. 8, jeweils m. w. N.), kommt den Einwänden der Antragstellerin zu 1 im Ergebnis kein ausschlaggebendes Gewicht zu.

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem

    Hinzu kommt, dass bei der gebotenen kindbezogenen Abwägung der Folgen des vorläufigen Verbleibs beim Vater gegen die ihres einstweiligen Wechsels zur Mutter der Verbleib beim Vater vorzugswürdig erscheint, um das Risiko mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfeldes, die das Kindeswohl in wesentlichem Maße beeinträchtigen kann, nicht zu erhöhen (vgl. dazu BVerfG JAmt 2011, 107; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2011 - 6 UF 24/11 - und vom 6. April 2011 - 6 UF 40/11 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38 A/11

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA einer Kindesmutter gerichtet auf die

    Dabei sind grundsätzlich die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in der angegriffenen Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 1 BvR 303/11 - juris Rn. 14, m. w. N.).

    20 cc) Bei der demnach vorzunehmenden Folgenabwägung, die in Sorgerechtsstreitigkeiten vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2011, a. a. O. sowie NJW-RR 2009, 721, Rn. 8, jeweils m. w. N.), kommt den Einwänden der Antragstellerin zu 1 im Ergebnis kein ausschlaggebendes Gewicht zu.

  • VerfG Brandenburg, 05.09.2014 - VfGBbg 7/14

    Folgenabwägung; Kindeswohl; Umgangsregelung

    Insoweit kann auf die fachgerichtlichen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen verwiesen werden, die der nach § 30 Abs. 1 VerfGGBbg gebotenen Folgenabwägung grundsätzlich zugrunde zu legen sind (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2013 - VfGBbg 4/13 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 1 BvR 303/11 -, juris).
  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfeldes nicht zuzumuten (vgl. auch BVerfG, JAmt 2011, 107, 109; FamRZ 2007, 1626, 1627; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306, 1307; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 490; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2020 - 6 UF 153/20
    Denn ein mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfeldes beeinträchtigt das Kindeswohl regelmäßig in wesentlichem Maße (vgl. BVerfG JAmt 2011, 107; Senatsbeschluss vom 11. März 2011 - 6 UF 24/11 - m.w.N.), worauf auch die zuletzt behandelnde S.-Klinik in ihrem Abschlussbericht vom 10. September 2020 (Bl. 285 f und 493 ff .d.A.) hinweist.
  • OLG München, 08.12.2022 - 4 UF 1160/22

    Vorläufige Übertragung des Sorgerechts für einen Säugling auf den Kindesvater

  • VerfG Brandenburg, 17.05.2013 - VfGBbg 4/13

    Abwägung; Gemeinwohl; Sorgerechtsstreit; Ergänzungspfleger; Minderjähriger

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 6 UF 38/13

    Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern: Folgenabwägung bei einem Antrag des

  • OLG Brandenburg, 22.03.2021 - 9 UF 29/21

    Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Regelung des Sorgerechts

  • OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 9 UF 177/20

    Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Anordnung der Rückführung

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