Rechtsprechung
| BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines Kindes bei den Pflegeeltern gegen den Willen seiner leiblichen Eltern
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 06.05.1983 - 20 W 141/83
- LG Frankfurt/Main, 23.01.1984 - 9 T 452/83
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 68, 176
- NJW 1985, 423
- MDR 1985, 290
- FamRZ 1985, 39
Wird zitiert von ... (79)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Unterhalt - Aufwendungen zur angemessenen Altersversorgung
a) Es ist zwar zutreffend, daß unter der Familie im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG jedenfalls die aus Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft zu verstehen ist, zu den Kindern aber auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie (im Verhältnis zur Mutter) nichteheliche Kinder gehören (BVerfGE 18, 97, 105 f.; 68, 176, 187;… Badura in Maunz/Dürig GG Art. 6 Rdn. 60). - BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 166/98
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung
Es hat diese aber im Sinn der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17.10.1984 (BVerfGE 68, 176 FamRZ 1985, 39 ) und vom 14.4.1987 (BVerfGE 75, 201 = FamRZ 1987, 786 ) verstanden, nach denen es im Rahmen der gegen das Elternrecht abzuwägenden Interessen des Kindes nur auf den Grad der Gefährdung des Kindeswohls ankam, nicht auch auf die übrigen Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB .Dagegen gebührt den Eltern der Schutz des Art. 6 Abs. 3 GG (BVerfG FamRZ 1985, 39 /41).
Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung der gesetzlichen Regelung zu beachten, daß das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muß, auch wenn unter den widerstreitenden Positionen der leiblichen und der Pflegeeltern grundsätzlich den sorgeberechtigten leiblichen Eltern der Vorrang zukommt; denn das Verhältnis des Elternrechts zum Persönlichkeitsrecht des Kindes wird durch die besondere Struktur des Elternrechts geprägt, das wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes ist (BVerfG FamRZ 1985, 39/41; 1987, 786/789; BayObLG NJW 1988, 2381/2383;… MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1632 Rn. 22).
Unabhängig davon, ob die Begründung des Pflegeverhältnisses auf einem freiwilligen Entschluß der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils beruht oder auf einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung, ist in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG anzustreben, Pflegeverhältnisse nicht so zu verfestigen, daß die leiblichen Eltern mit der Weggabe in nahezu jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (BVerfG FamRZ 1985, 39 /42; 1987, 786/789).
In diesem Sinn ist die Wendung in § 1632 Abs. 4 BGB "wenn und solange" zu verstehen (BVerfG FamRZ 1985, 39/42).
Das schließt indessen nicht aus, daß § 1632 Abs. 4 BGB selbst Entscheidungen ermöglichen muß, die aus der Sicht der Eltern nicht akzeptabel sind, weil sie sich in ihrem Elternrecht beeinträchtigt fühlen (BVerfG FamRZ 1985, 39/42; 1987, 786/789).
§ 1632 Abs. 4 BGB läßt also nicht nur flexible Lösungen zu, die im Wege eines gleitenden Übergangs auf ein Zueinanderfinden von Kind und leiblichen Eltern nach einer Umstellungsphase gerichtet sind (vgl. BVerfG FamRZ 1985, 39/42), sondern auch Verbleibensanordnungen, deren zeitlicher Endpunkt nicht abzusehen ist.
Für die danach erforderliche einzelfallbezogene Abwägung ist auch der Grund für die Entstehung des Pflegeverhältnisses von Bedeutung; denn wenn hierfür nicht ein Verschulden oder Versagen der Eltern ursächlich war, wird verstärkt nach Möglichkeiten gesucht werden müssen, um die behutsame Rückführung des Kindes erreichen zu können (BVerfG FamRZ 1985, 39 /42;… RGRK-BGB/Wenz 12. Aufl. § 1632 Rn. 17).
Auch in diesem Fall kann aber eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen werden, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist (BVerfGE 68, 176 = FamRZ 1985, 39 Leitsatz).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, daß das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muß (vgl. BVerfGE 68, 176 [188]).Das schließt indessen nicht aus, daß § 1632 Abs. 4 BGB selbst Entscheidungen ermöglichen muß, die aus der Sicht der Eltern nicht akzeptabel sind, weil sie sich in ihrem Elternrecht beeinträchtigt fühlen (vgl. BVerfGE 68, 176 [189 f.]).
Dazu gehörte auch die Verbesserung des Schutzes der Pflegekinder (vgl. BVerfGE 68, 176 [186 f.]).
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ). - BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg …
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).Schließlich ist auch das Grundrecht der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).
Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ; vgl. auch BVerfGE 79, 51 ).
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Dabei ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, daß ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der Weggabe des Kindes in Familienpflege allein die Dauer des Pflegeverhältnisses zu einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB führen kann, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperli chen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausnahme aus der Pflegefamilie zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176).Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis und der daraus erwachsenen Bindung zwischen Pflegeeltern und Pflegekind auch die Pflegefamilie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ist, so daß Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie nicht gänzlich außer acht bleiben darf (vgl. BVerfGE 68, 176 [187]).
- OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11
Rückführung der Kinder aus einer Pflegefamilie zu den Eltern
Denn bei bestehender Familienpflege kann ausnahmsweise allein aufgrund der Dauer eines solchen Pflegeverhältnisses auch ohne die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen werden, wenn bei Herausgabe des Kindes an seine Eltern eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176).Unter dieser Voraussetzung ist auch die aus dem Kind und dem Pflegeelternteil bestehende Pflegefamilie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf Seiten des Pflegeelternteils nicht gänzlich außer Acht bleiben darf (vgl. BVerfGE 68, 176).
Dies verstieße gegen das verfassungsrechtliche Gebot, die Rückführungsperspektive - und zwar auch im Falle eingeleiteter Dauerpflege - grundsätzlich offenzuhalten (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176).
Zwar liegt es grundsätzlich im Kindesinteresse, eine Rückführung behutsam in die Wege zu leiten (vgl. dazu BVerfGE 68, 176).
- BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03
FGG-Familiensachen - Beschwerdeberechtigung in FGG-Familiensachen
Auch diese gewachsenen Bindungen sind nach Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59).Wenn ein Kind gegen den Willen der Eltern in Pflege gegeben wird, so ist dies der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der in gleicher Intensität das Kind selbst betrifft, das von seinen Eltern getrennt wird (BVerfGE 60, 79, 91; 68, 176, 187).
Diese Vorschrift enthält keine generelle, schematische Beschränkung der elterlichen Rechte, sondern läßt die Anordnung über das Verbleiben des Kindes nur durch richterliche Entscheidung nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall zu und hält damit verfassungsrechtlichen Anforderungen stand (BVerfGE 68, 176, 188).
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Entziehung des Sorgerechts bei einer psychisch kranken Mutter
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ).
Nur so tragen die Instanzgerichte neben dem Elternrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03
Familienrecht - Amtshaftung wegen unterlassenem Antrittsbesuch?
Der Gesetzgeber war dabei auch bestrebt, dem inzwischen verfassungsrechtlich anerkannten Rang der Pflegefamilie, die wegen der insbesondere bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis gewachsenen Bindungen unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1, 3 GG steht, ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfGE 68, 176, 187, 189;… BT-Drucks. 11/5948 aaO).Hierbei darf aber nicht übersehen werden, daß im Fall der Interessenkollision dem Kindeswohl grundsätzlich der Vorrang vor den Rechten der Pflegeeltern gebührt (BVerfGE 68, 176, 188).
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93
unzutreffende Abgeschlossenheitsbescheidigung
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
- BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
Anspruch einer Kindesmutter auf Rückführung ihres Kindes aus einer Pflegefamilie
- BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 10/06 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze für Männer verstößt …
- BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 52/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug …
- OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06
Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der …
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
GG Art. 12, Art. 14; MRVerbG Art. 6 § 1; VwGO § 65
- BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter, …
- OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
Beschwerderecht von Pflegeelten im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht
- BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen …
- BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98
Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die …
- OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
BGB § 1632 Abs. 2, 4, § 1666; FGG § 35b; GG Art. 6 Abs. 2 …
- BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
Herausgabeanspruch der Pflegeeltern bezüglich eines Kindes gegen die leibliche …
- BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09
Voraussetzungen der zulässigen Belassung eines Kindes bei seinen Pflegeeltern; …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in …
- BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager …
- BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1248/03
- OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 UF 94/07
Sorgerechtsausübung: Erlass einer unbefristeten Verbleibensanordnung zugunsten …
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
- BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94
BGB § 1632 Abs. 4, § 1666 Abs. 1; FGG § 12
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 11 S 73/93
Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Art der erstrebten …
- BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
Anspruch auf Herausgabe eines Kindes: Voraussetzungen einer Anordnung auf …
- BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91
BErzGG § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1
- OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines …
- BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rückführung von Kindern nach Art. 12 …
- OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
Zum Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage
- BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 1/97 R
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Pflegekind - Waisenrente - dynamische …
- BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der …
- OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Amtshaftung: Keine Haftung des Jugendamts für Pflichtverletzung der Pflegeeltern …
- BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge
- BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99
Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 107/93
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der …
- BVerfG, 18.05.1993 - 1 BvR 338/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sorgerechtsentziehung und die …
- OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Sorgerechtsregelung zugunsten der Großeltern: Berücksichtigung des Willens eines …
- BVerwG, 22.09.1999 - 6 B 135.98
Befreiung vom Wehrdienst nach der sog. "Dritt-Brüder-Regelung"; keine Anrechnung …
- BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 398/91
Grobes Verschulden als Voraussetzung für die Kostentragungspflicht im FGG …
- OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 UF 88/04
Elterliche Sorge: Herausgabe eines Kindes durch die Pflegeeltern an die …
- OLG Brandenburg, 18.10.2005 - 10 UF 167/05
Herausnahme eines Kindes aus der Familienpflege: Grundsätze der gebotenen …
- OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05
Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen …
- OLG Köln, 04.09.2006 - 27 UF 198/06
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06
Voraussetzungen für eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB
- OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer …
- OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11
Zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater
- OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als …
- OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern
- BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung
- BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96
Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als …
- OLG Karlsruhe, 25.11.1997 - 11 Wx 88/97
Beschwerderecht der Pflegeeltern
- OLG Naumburg, 30.10.2001 - 14 UF 73/01
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie
- VerfGH Berlin, 14.09.2010 - VerfGH 156/09
Keine Verletzung des Elternrechts durch Entzug der Personensorge für 16jährige …
- VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie; Ausübung des …
- LG Stuttgart, 07.02.2003 - 15 O 276/02
Amtshaftung des Jugendamts: Umfang der Pflicht zur Überprüfung von Pflegeeltern; …
- KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
Elterliche Sorge: Verbleibensanordnung für ein minderjähriges Kind in einer …
- OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09
Anerkennung einer ohne ausreichende Prüfung der Elterneignung und des Kindeswohls …
- SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 126/08
Anforderungen an den wichtigen Grund zur Vermeidung einer Sperrzeit bei Auflösung …
- AG Melsungen, 18.09.1992 - 4 X 24/92
BGB § 1666, § 1666a, § 1696 Abs. 2, 1705, 1773; GG Art. …
- BayObLG, 28.01.1993 - 1Z BR 79/92
BGB § 1666 Abs. 1, § 1705 S. 1; GG Art. 3 Abs. 2, Art. 6 …
- LSG Bayern, 06.11.2002 - L 17 U 375/01
- VG Berlin, 16.03.2009 - 2 V 45.08
Visum zum Zwecke des Familiennachzugs bei bloßem Pflegekindschaftsverhältnis; …
- BVerfG, 30.12.1986 - 1 BvR 1053/86
Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten
- OLG Köln, 16.11.2000 - 14 Wx 7/99
- OVG Niedersachsen, 08.10.1997 - 11 M 3934/97
Zulassungsrecht, AuslG, Grundsatzrüge;; Ausweisungsschutz; Geschwister; …
- AG Wuppertal, 18.02.2011 - 62 F 225/10
- OVG Bremen, 08.11.2011 - 2 A 203/09
Möglichkeit einer Einschränkung des Vermögenseinsatzes i.R.d. Sozialhilfe im …
- VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.475
Da der Begriff "Kind" der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung dem des …
Für Blogger: