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   BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00   

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BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00 (https://dejure.org/2000,905)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 2Z BR 46/00 (https://dejure.org/2000,905)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 2Z BR 46/00 (https://dejure.org/2000,905)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 648, 883; ZPO § 868; InsO § 88
    Umwandlung einer Zwangssicherungshypothek in

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruches gegen die Löschung der Zwangssicherungshypothek; Konsequenzen der Umschreibung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruches auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Grund eines Zahlungstitels; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Voraussetzungen der Unwirksamkeit von Sicherungen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 47
  • ZIP 2000, 1263
  • NZI 2000, 371
  • NZI 2000, 427
  • NZI 2001, 41
  • FGPrax 2000, 135
  • Rpfleger 2000, 448
  • BayObLGZ 2000, 176
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.2000 - V ZB 56/99

    Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek in

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Dies gilt auch für eine auf Grund einstweiliger Verfügung erlangte Vormerkung (BGH ZIP 1999, 1490, 1492 = ZfIR 1999, 698 = NJW 1999, 3122, 3124, dazu EWiR 2000, 81 (Gerhardt); BGH ZIP 2000, 931 = ZfIR 2000, 458).

    b) Diese Unrichtigkeit des Grundbuchs i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO hat der Beteiligte zu 2) durch Bezugnahme auf den Eröffnungsbeschluss, den Antrag vom 8.4.1999 und den Beschluss des LG Stuttgart vom 28.7.1999 in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO nachgewiesen (vgl. BGH ZIP 2000, 931 = ZfIR 2000, 458).

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 118/88

    Gutgläubiger Erwerb; Eintragung; Vorrang; Grundpfandrecht; Vermögensübernahme;

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Nur insoweit ist er beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLGZ 1989, 136, 142), denn nur insoweit könnte ihm ein Grundbuchberichtigungsanspruch zustehen.
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 23 U 159/85

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek; Klage zur Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Da die Vormerkung den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek zum Gegenstand hat, wäre zur Umschreibung grundbuchrechtlich die Bewilligung der Sicherungshypothek oder eine die Bewilligung ersetzende Verurteilung hierzu (vgl. § 894 ZPO) erforderlich gewesen; ein Zahlungstitel reichte dazu nicht aus (KG JW 1931, 1202; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Dementsprechend wird auch die Beschlussanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts gewahrt (BGH ZfIR 1999, 120 = NJW 1998, 3648; BayObLGZ 1998, 94).
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98

    Wirksamkeit von aufgrund einstweiliger Verfügungen eingetragener Vormerkungen im

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Dies gilt auch für eine auf Grund einstweiliger Verfügung erlangte Vormerkung (BGH ZIP 1999, 1490, 1492 = ZfIR 1999, 698 = NJW 1999, 3122, 3124, dazu EWiR 2000, 81 (Gerhardt); BGH ZIP 2000, 931 = ZfIR 2000, 458).
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der eine Ausschlussfrist gewahrt wird, wenn eine Klage vor Ablauf der Frist beim funktionell, örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und auf Antrag, auch erst nach Fristablauf, verwiesen wird (BGHZ 97, 155, 160 f.; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 281 Rz. 16).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 37/98

    Antragsfrist für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
    Dementsprechend wird auch die Beschlussanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts gewahrt (BGH ZfIR 1999, 120 = NJW 1998, 3648; BayObLGZ 1998, 94).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Die Rückschlagsperre führt mithin nicht, wie Teile der Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 176 = ZIP 2000, 1263, 1264 m. zust. Anm. Hintzen EWiR 2000, 887, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 138, 139 f) und des Schrifttums (vgl. Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 88 Rn. 15; Demharter, GBO 24. Aufl. Anh. § 44 Rn. 66; Lüke in Kübler/Prütting, InsO § 88 Rn. 19; zutreffend dagegen etwa Zöller/Stöber, ZPO 25. Aufl. § 868 Rn. 2) weiterhin annehmen, in entsprechender Anwendung von § 868 ZPO zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld.
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 284/09

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Auslösung der Rückschlagsperre durch einen

    Die Rückschlagsperre wird daher durch jeden Antrag ausgelöst, der letztlich zur Verfahrenseröffnung geführt hat, auch wenn er zunächst mangelhaft war, weil er den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen hat (BayObLG NZI 2000, 371 und 427; Kirchhof ZInsO 2001, 1, 6; FK-InsO/App, 6. Aufl., § 88 Rn. 18; HmbKomm-InsO/Kuleisa, 3. Aufl., § 88 Rn. 9).
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

    § 88 InsO stellt ausschließlich auf die Stellung des Insolvenzantrags ab und verlangt nicht, dass dieser nach Form und Inhalt den in § 14 InsO zwingend vorgeschriebenen Anforderungen entspricht (BayObLG FGPrax 2000, 135 = NZI 2000, 427; BayObLG, NZI 2000, 371; OLG Frankfurt, ZInsO 2003, 283; LG Bonn, ZIP 2004, 1374; Jaeger/Eckhardt, aaO, § 88 Rn. 39; Demharter, GBO, 27. Auflage 2010, Anhang zu § 44 Rn. 66; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand Mai 2010, § 88 Rn. 15; Schmidt/Kuleisa, InsO, 13. Auflage 2009, § 88 Rn. 9; Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage 2010, § 88 Rn. 16; Wimmer/Arp, InsO, 5. Auflage 2009, § 88 Rn. 15; Kirchhof, ZInsO 2001, 1/6).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof zwar eine Abkehr von der bisher herrschenden Auffassung (z.B. BayObLGZ 2000, 176 mit Anmerkung Keller, ZIP 2000, 1324; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2004, 39) vollzogen, wonach die insolvenzrechtliche Rückschlagsperre des § 88 InsO bei von ihr betroffenen Zwangshypotheken in entsprechender Anwendung des § 868 ZPO zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld führt.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Berichtigung des Grundbuchs nach

    Die gemäß § 88 Insolvenzordnung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam gewordenen Zwangshypotheken sind in entsprechender Anwendung des § 868 ZPO zu Eigentümergrundschulden geworden (vgl. BayObLG ZIP 2000/1263, 1264; Demharter GBO 24. Aufl., Anhang § 44 Rn. 66; Keller ZIP 2000, 1329; Uhlenbruck, Insolvenzordnung 12. Aufl., Rn. 15 zu § 88).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (BayObLGZ 2000, 176) an.

  • OLG München, 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

    Zur Löschung einer altrechtlichen Verfügungsbeschränkung im Antragsverfahren

    Festzuhalten ist zunächst, dass das Fehlen einer Bewilligung als rein verfahrensrechtlicher Erklärung (BGH FGPrax 2013, 53/54) - diese bildet lediglich die formelle Voraussetzung und Rechtfertigung der Grundbucheintragung (Demharter § 19 Rn. 13) - sich nicht auf die materiell-rechtliche Seite des Geschäfts auswirkt (BayObLGZ 2000, 176/179; Hügel/Holzer § 19 Rn. 8; Demharter § 19 Rn. 17).
  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08

    Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück,

    Denn § 19 GBO ist nur Ordnungsvorschrift; durch die Eintragung wird eine Rechtsänderung, falls ihre sonstigen Voraussetzungen vorliegen, deshalb auch dann herbeigeführt, wenn keine oder keine formgerechte Bewilligung vorgelegen hat (BayObLGZ 2000, 176/179).
  • OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Im Vergütungsfestsetzungsverfahren kann und muss der Umfang der notwendigen Tätigkeit überprüft werden, weil es sonst im Ermessen allein des Verfahrenspflegers liegt, wie weit er in zeitlicher und sachlicher Hinsicht seine Tätigkeit ausdehnt (OLG Köln KindPrax 2003, 27), wenn auch die Zeit nicht auf ein durchschnittliches Maß beschränkt werden kann (Senat NJW-RR 2001, 47).
  • OLG München, 27.10.2011 - 34 Wx 435/11

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch eines Insolvenzverwalters hinsichtlich

    Wird deshalb gemäß § 88 InsO eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld (so noch BayObLG Rpfleger 2000, 448).
  • OLG Köln, 05.07.2021 - 2 Wx 183/21

    Löschung einer im Grundbuch eingetragen Dienstbarkeit Voraussetzungen für eine

    Das Fehlen einer Bewilligung als rein verfahrensrechtlicher Erklärung wirkt sich zudem nicht auf die materiell-rechtliche Seite des Geschäfts aus (BayObLGZ 2000, 176 (179); OLG München FGPrax 2015, 159), so dass die Unauffindbarkeit der Bewilligung noch nicht den Bestand des materiellen Rechts in Frage stellt (OLG München, FGPrax 2018, 12).
  • OLG Hamburg, 06.01.2006 - 11 U 202/04

    Geltendmachung des Anspruchs auf Erteilung einer Löschungsbewilligung vor dem

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  • LG Bonn, 02.12.2003 - 4 T 519/03

    Betreuervergütung, Zeitansatz

  • LG Düsseldorf, 31.01.2007 - 5 O 256/05
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