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   BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22   

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https://dejure.org/2022,41320
BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22 (https://dejure.org/2022,41320)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22 (https://dejure.org/2022,41320)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 202 ObOWi 1150/22 (https://dejure.org/2022,41320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Bestimmung der Wertgrenze, Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde, mehrere Geldbußen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 19; OWiG § 20; OWiG § 46 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; OWiG § 80 Abs. 1; OWiG § 264 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1; StPO § § 353
    Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde - Bestimmung Wertgrenze bei mehreren Geldbußen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde; Rechtsbeschwerdegericht; Zulassungsrechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Geldbuße; Einzelgeldbußen; Addition; Additionsverbot; Wertgrenze; Sachrüge; Kumulationsprinzip; Urteilsformel; Urteilstenor; Urteilsgründe; Tat; Tatbegriff; materiell; prozessual; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde; Rechtsbeschwerdegericht; Zulassungsrechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Geldbuße; Einzelgeldbußen; Addition; Additionsverbot; Wertgrenze; Sachrüge; Kumulationsprinzip; Urteilsformel; Urteilstenor; Urteilsgründe; Tat; Tatbegriff; materiell; prozessual; ...

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 2
    Addierung mehrerer Geldbußen bei Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG ; Bei unklarer Anzahl prozessualer Taten Zusammenrechnung der Geldbußen bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Prozessuale Taten bei abgeurteilten Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz ; ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

    Die Beurteilung, ob eine oder mehrere Taten im prozessualen Sinne vorliegen, hat das Rechtsbeschwerdegericht anhand der tatrichterlichen Feststellungen in eigener Zuständigkeit zu treffen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 202 ObOWi 1150/22 -, juris, Rn. 3).
  • BayObLG, 31.08.2023 - 202 ObOWi 836/23

    Deliktsnatur und Tatbegriff bei Prämienzahlungsverzug zu privater

    Die Beurteilung, ob eine oder mehrere Taten im prozessualen Sinne vorliegen, hat das Rechtsbeschwerdegericht anhand der tatrichterlichen Feststellungen in eigener Zuständigkeit zu treffen (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22 bei juris m.w.N.).
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