Rechtsprechung
EGMR - 2795/10 |
Sonstiges (4)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08
Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung …
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die bei ihm unter dem Aktenzeichen 2795/10 anhängige Beschwerde nach Art. 34 der (Europäischen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gegen den Beschluss des BVerfG vom 13. Februar 2008, 2 BvL 1/06 (Entscheidungen des BVerfG [BVerfGE], Band 120, Seite 125 ff. - Krankenversicherungsbeitrag als Sonderausgabe) betreffend "Rechtsschutz bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm - Faires Verfahren - Verfahrensdauer - Vereinbarkeit der ´Pro futuro"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (vgl. Mitteilung bei juris) entschieden hat;.(5) Entsprechendes gilt auch, soweit der Kläger die Aussetzung unter Hinweis auf die bei dem EGMR - unter dem Aktenzeichen 2795/10 - anhängige Beschwerde nach Art. 34 EMRK gegen den Beschluss des BVerfG vom 13. Februar 2008, 2 BvL 1/06 (BVerfGE 120, Seite 125 ff. - Krankenversicherungsbeitrag als Sonderausgabe) betreffend "Rechtsschutz bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm - Faires Verfahren - Verfahrensdauer - Vereinbarkeit der ´Pro futuro"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" beantragt:.
- FG Niedersachsen, 16.11.2011 - 3 K 269/11
Anspruch auf Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren wegen eines anhängigen …
Der Kläger machte im Einspruchsverfahren geltend, dass das Einspruchsverfahren im Hinblick auf ein laufendes Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR; Beschwerde-Nr. 2795/10) zur sogenannten pro-futuro-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur beschränkten Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008, 2 BvL 1/06 , NJW 2008, 1868) ruhen solle.den Einspruchsbescheid zur Einkommensteuer 2009 aufzuheben und das FA zu verpflichten, das Einspruchsverfahren sodann gemäß § 363 Abs. 2 AO bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem Beschwerdeverfahren 2795/10 ruhen zu lassen.
- BFH, 10.05.2012 - X B 183/11
(Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung - …
Im Einspruchsverfahren berief sich der Kläger auf das beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unter 2795/10 anhängige Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06 (BVerfGE 120, 125), mit dem das BVerfG die Fortgeltung der dem Grunde nach für verfassungswidrig erachteten Vorschriften zum Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 4 EStG) bis zum 31. Dezember 2009 angeordnet hatte.