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   EuG, 01.02.2001 - T-350/00 R   

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https://dejure.org/2001,13338
EuG, 01.02.2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,13338)
EuG, Entscheidung vom 01.02.2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,13338)
EuG, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,13338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Free Trade Foods / Kommission

  • EU-Kommission

    Free Trade Foods NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Schutzmaßnahme - Erzeugnisse des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG - Dringlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Schutzmaßnahmen für Erzeugnisse des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung; Befreiung von Einfuhrabgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Sodann verfügt die Kommission im Bereich der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48.) nicht nur in Bezug auf das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Erlass einer Schutzmaßnahme rechtfertigen, sondern auch im Hinblick auf den grundsätzlichen Erlass einer solchen Maßnahme (Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 122).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Sodann verfügt die Kommission im Bereich der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48.) nicht nur in Bezug auf das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Erlass einer Schutzmaßnahme rechtfertigen, sondern auch im Hinblick auf den grundsätzlichen Erlass einer solchen Maßnahme (Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 122).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Daher erfordere die Abwägung der Interessen der Antragstellerin und der Gemeinschaft die Glaubhaftmachung einer offensichtlichen Dringlichkeit und eines besonders ausgeprägten Fumus boni iuris (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P[R], Emesa Sugar/Kommission. Slg. 1998, II-8815, Randnr. 49); doch seien diese Beurteilungskriterien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • EuGH, 10.06.1988 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Hierdurch würde auch glaubhaft gemacht, dass der Schaden, der ihr bei Fehlen einstweiliger Anordnungen entstünde, nicht wieder gutzumachen wäre (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 10. Juni 1988 in der Rechtssache 152/88 R, Sofrimport/Kommission, Slg. 1988, 2931, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.03.1997 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Unter diesen Umständen gebietet es die Abwägung der widerstreitenden Interessen, dass der Richter der einstweiligen Anordnung wegen der endgültigen Wirkungen, die sein Beschluss haben kann, und auch wegen der Natur der angefochtenen Maßnahme die Beurteilung der Kommission nur unteraußergewöhnlichen Umständen durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 33); diese außergewöhnlichen Umstände müssen durch einen besonders ernsthaften Fumus boni iuris und eine offensichtliche Dringlichkeit gekennzeichnet sein (zum letztgenannten Kriterium vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1997 in der Rechtssache T-179/97 R, Regierung der niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1997, II-1297, Randnr. 36).
  • EuGH, 27.09.1988 - 194/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Ebenso hat der Präsident des Gerichtshofes im erwähnten Beschluss Kommission/Belgien ausgeführt, dass der Antragsgegner selbst zur Entstehung einer Sachlage beigetragen habe, die die zwingenden Erfordernisse der Sicherheit, von denen sich jedes Handeln des öffentlichen Dienstes leiten lassen müsse, beeinträchtigt habe, und festgestellt, dass eine Unterlassung "grundsätzlich verhindern [kann], dass die Interessenabwägung zugunsten der pflichtwidrig handelnden Partei ausfällt" (vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 194/88 R, Kommission/Italien, Slg. 1988, 5647, Randnr. 16).
  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Unter diesen Umständen gebietet es die Abwägung der widerstreitenden Interessen, dass der Richter der einstweiligen Anordnung wegen der endgültigen Wirkungen, die sein Beschluss haben kann, und auch wegen der Natur der angefochtenen Maßnahme die Beurteilung der Kommission nur unteraußergewöhnlichen Umständen durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 33); diese außergewöhnlichen Umstände müssen durch einen besonders ernsthaften Fumus boni iuris und eine offensichtliche Dringlichkeit gekennzeichnet sein (zum letztgenannten Kriterium vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1997 in der Rechtssache T-179/97 R, Regierung der niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1997, II-1297, Randnr. 36).
  • EuGH, 01.02.1984 - 1/84

    Ilford / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    So hat der Präsident des Gerichtshofes in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung einer Antragstellerin das Verhalten entgegengehalten, das sie in voller Kenntnis der Marktlage gezeigt hatte, weil er der Ansicht war, dass die Reaktion, die dieses Verhalten bei der Kommission hervorgerufen hatte, zum "Unternehmensrisiko" gehöre (Beschluss vom 1. Februar 1984 in der Rechtssache 1/84 R, Ilford/Kommission, Slg. 1984, 423, Randnr. 22).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Diese Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen, so dass der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung fehlt (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 42).
  • EuGH, 22.04.1994 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Insoweit müsse eine Partei, die einstweilige Anordnungen beantrage, jede erforderliche Sorgfalt beweisen, um einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395).
  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-286/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

    Die Abwägung der Interessen gebietet es daher, wie bereits dargelegt, dass der Richter der einstweiligen Anordnung die Beurteilung des Rates nur unter außergewöhnlichen Umständen, die durch einen besonders ernsthaften Fumus boni iuris und eine offensichtliche Dringlichkeit gekennzeichnet sind, durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 48 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

    Selon cette même jurisprudence, à défaut d'avoir fait preuve de toute la diligence que devrait montrer une entreprise prudente et avertie, la partie qui demande des mesures provisoires doit supporter même des préjudices dont elle prétend qu'ils sont susceptibles de mettre en péril son existence ou de modifier de manière irrémédiable sa position sur le marché (voir, en ce sens, ordonnances du 1 er février 2001, Free Trade Foods/Commission, T-350/00 R, EU:T:2001:37, points 50, 51 et 59, et du 15 juillet 2008, CLL Centres de langues/Commission, T-202/08 R, non publiée, EU:T:2008:293, point 74).
  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 15.12.2014 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

    Soweit die Antragstellerinnen geltend machen, Remedia drohten Verluste in Höhe eines Drittels ihres jährlichen Gesamtumsatzes, ist darauf hinzuweisen, dass es dem Antragsteller als umsichtigem und besonnenem Wirtschaftsteilnehmer obliegt, eine angemessene Sorgfalt an den Tag zu legen, um die Entstehung des befürchteten Schadens zu verhindern bzw. dessen Umfang zu begrenzen; andernfalls hat er den Schaden im Rahmen seines unternehmerischen Risikos selbst zu tragen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 2008, CLL Centres de langues/Kommission, T-202/08 R, EU:T:2008:293, Rn. 73 und 74, vom 1. Februar 2001, Free Trade Foods/Kommission, T-350/00 R, Slg, EU:T:2001:37, Rn. 59, und vom 10. Juli 2009, TerreStar Europe/Kommission, T-196/09 R, EU:T:2009:270, Rn. 85 bis 87).
  • EuG, 27.02.2002 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung abzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung nicht vorliegt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückgewiesen werden muss, wenn eine davon fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P(R), SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
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