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   EuG, 06.07.1995 - T-36/93   

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https://dejure.org/1995,36289
EuG, 06.07.1995 - T-36/93 (https://dejure.org/1995,36289)
EuG, Entscheidung vom 06.07.1995 - T-36/93 (https://dejure.org/1995,36289)
EuG, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - T-36/93 (https://dejure.org/1995,36289)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    [fremdsprachig] Beamte - Verwendung außerhalb der Gemeinschaft - Umsetzung an den Sitz der Kommission - Anfechtungsklage - Ersatz des immateriellen Schadens.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Verwendung außerhalb der Gemeinschaft - Umsetzung an den Sitz der Kommission - Anfechtungsklage - Ersatz des immateriellen Schadens.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    1 Herr Ojha hat mit Rechtsmittelschrift, die am 12. September 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache T-36/93 (Ojha/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-497; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 1992, ihn im dienstlichen Interesse vorzeitig nach Brüssel umzusetzen (im folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache T-36/93 (Ojha/Kommission) wird aufgehoben, soweit das Gericht entschieden hat, daß Artikel 26 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften nicht anwendbar gewesen sei und kein Verstoß gegen Artikel 26 Absatz 2 des Statuts festgestellt werden könne.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission

    Wie das Gericht in Randnummer 56 des angefochtenen Urteils in Erinnerung gerufen hat, ist nach ständiger Rechtsprechung die Haftung der Gemeinschaft an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen Rechtswidrigkeit der den Organen vorgeworfenen Handlung, Eintritt eines tatsächlichen Schadens und Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden geknüpft (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache T-36/93, Ojha/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-161 und II-497, Randnr. 130).
  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    p. I-599, et arrêt du Tribunal du 6 juillet 1995, 0jha/Commission, T-36/93, RecFP p. I-A-161 et II-497).
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