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   EuG, 08.11.2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98   

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https://dejure.org/2000,8927
EuG, 08.11.2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/2000,8927)
EuG, Entscheidung vom 08.11.2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/2000,8927)
EuG, Entscheidung vom 08. November 2000 - T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 (https://dejure.org/2000,8927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion - Ausschreibung - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Dreyfus / Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Weigerung der Genehmigung von Änderungen der ursprünglichen Verträge über Nahrungsmittellieferungen hinsichtlich des veränderten Wechselkurses ECU/USD; Kenntniserlangung eines betroffenen Dritten von ...

  • Wolters Kluwer

    Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Weigerung der Genehmigung von Änderungen der ursprünglichen Verträge über Nahrungsmittellieferungen hinsichtlich des veränderten Wechselkurses ECU/USD; Kenntniserlangung eines betroffenen Dritten von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 5 (jetzt Art. 230 Abs. 5 EGV); ; EGV Art. 190; ; Beschluss 91/658/EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 1897/92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Nichtigerklärung und Schadensersatz - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993 betreffend ein Genehmigungsverfahren für die Lieferung von Weizen nach Rußland - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 24.09.1996 - T-491/93

    Anspruch auf Schadensersatz ; Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    In den verbundenen Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98.

    Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, dass sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt, - die Entscheidung vom 1. April 1993 für nichtig zu erklären; - die Kommission zu verurteilen, ihr als Ersatz des Schadens, den sie durch diese Entscheidung erlitten hat, 7 374 023, 78 EUR zuzüglich Zinsen ab Eingang der Klage zu zahlen; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Kommission beantragt - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - in der Rechtssache T-494/93, die Nichtigkeitsklage als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen; - den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äußerungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, dass der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 24.09.1996 - T-485/93

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Mit Urteilen vom 5. Mai 1998 in den Rechtssachen C-386/96 P (Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309), C-391/96 P (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1998, I-2377) und C-403/96 P (Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2405) hat der Gerichtshof die Urteile des Gerichts, soweit darin die Nichtigkeitsanträge für unzulässig erklärt wurden, aufgehoben, die Rechtssachen zur Entscheidung über die Begründetheit an das Gericht zurückverwiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.

    Sie erinnern insoweit an den Kontext - insbesondere an die Dringlichkeit -, in dem die Verhandlungen in der Sitzung vom 22. und 23. Februar 1993 stattgefunden hätten (vgl. insbesondere Urteil Dreyfus/Kommission vom 5. Mai 1998, Randnr. 50).

    Zwar machen die Klägerinnen geltend, dass das Schreiben des Generaldirektors der GD VI im Kontext der damaligen Dringlichkeit zu verstehen sei, auf den der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 5. Mai 1998 hingewiesen habe (vgl. z. B. Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 50).

    Er hat festgestellt, dass "davon ausgegangen werden [durfte], dass der Liefervertrag nur nach Maßgabe der Verpflichtungen, die die Gemeinschaft ... übernommen hatte, geschlossen werden konnte" (u. a. Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 50), und dass "die Bezahlung der Getreidelieferungen nur mit den finanziellen Mitteln erfolgen konnte, die den Käufern von der Gemeinschaft ... zur Verfügung gestellt wurden" (a. a. O., Randnr. 51).

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Die Haftung der Gemeinschaft ist an das Zusammentreffen mehrerer Bedingungen geknüpft; sie setzt die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens,das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden voraus (u. a. Urteil des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Indem die Kommission am 1. April 1993 einen entgegengesetzten Standpunkt eingenommen habe als zuvor zu den gleichen Punkten, habe sie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, Randnr. 74).
  • EuG, 10.02.1994 - T-468/93

    Erhebung einer Nichtigkeitsklage ; Herabsetzung eines Zuschusses ; Anspruch auf

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Der Begriff "genaue Kenntnis" bedeutet nicht Kenntnis sämtlicher Bestandteile der Entscheidung, sondern Kenntnis von ihrem wesentlichen Inhalt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache T-468/93, Frinil/Kommission, Slg. 1994, II-33, Randnr. 32).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Unter dieser Voraussetzung läuft die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 29, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93 bis T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Hilfsweise erinnert die Kommission daran, dass die durch Artikel 190 des Vertrages vorgeschriebene Begründung von der Natur des betreffenden Rechtsakts abhänge (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnrn.
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.11.2000 - T-485/93
    Nach ständiger Rechtsprechung hat Anspruch auf Vertrauensschutz jeder Einzelne, der sich in einer Situation befindet, aus der sich ergibt, dass die Gemeinschaftsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, T-266/97, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 71).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH - C-343/93 (anhängig)

    Richco Commodities / Kommission

  • EuGH - C-357/93 (anhängig)

    Compagnie Continentale / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-403/96

    Glencore Grain / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-391/96

    Compagnie Continentale (France) / Kommission

  • EuGH - C-311/93 (anhängig)

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 (Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch M.-J. Jonczy und T. van Rijn als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Unternehmen Glencore Grain Ltd, früher Richco Commodities Ltd, (nachfolgend: Glencore) und Compagnie Continentale (France) SA (nachfolgend: Compagnie Centrale) haben mit zwei Rechtsmittelschriften, die am 19. Januar 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 (Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, nachfolgend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993, die Zusätze zu den Verträgen der Rechtsmittelführerinnen mit der Firma Exportkhleb nicht zu genehmigen (nachfolgend: streitige Entscheidung), und auf Ersatz der angeblich durch die Entscheidung entstandenen Schäden abgewiesen hat.

    Die Rechtssachen wurden unter den Nummern T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Rechtssache T-491/93.

    Mit Urteil vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) wies das Gericht die Nichtigkeitsklage von Glencore als unzulässig ab und wies die von der Kommission gegen die Schadensersatzklage erhobene Einrede der Unzulässigkeit zurück.

    Rechtssache T-494/93.

    Mit Urteil vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) wies das Gericht die Nichtigkeitsklage der Compagnie Continentale als unzulässig ab.

    Diese Rechtssache wurde unter der Nummer T-61/98 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung verband das Gericht die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung.

    Die Klagen in den Rechtssachen T-491/93, T-494/93 und T-61/98 wurden daher insgesamt abgewiesen.

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Diese Angaben können nicht Zusicherungen gleichgestellt werden, durch die bei ihm begründete Erwartungen geweckt worden wären (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, Randnr. 85).
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Was die Rüge der Verletzung des Vertrauensschutzes angeht, kann sich nach ständiger Rechtsprechung auf diesen Schutz, der einen der fundamentalen Grundsätze der Gemeinschaft darstellt, jeder Einzelne berufen, der sich in der Situation befindet, aus der sich ergibt, dass die Gemeinschaftsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-266/97, Vlaamse Televisie Maatschappij/Kommission, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 71, und vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, Randnr. 85).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. November 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98(2).

    L 144, S. 21.9: - Urteile in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157).

  • EuG, 15.05.2019 - T-262/17

    Metrans/ Kommission und INEA

    Das von der Klägerin ebenfalls angeführte Urteil vom 8. November 2000, Dreyfus/Kommission (T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, EU:T:2000:255), befasst sich nicht mit der Frage des Fehlens eines sicheren Zeitpunkts für den Erhalt einer Mitteilung.
  • EuG, 08.11.2000 - T-509/93

    Glencore Grain / Kommission

    Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93, T-61/98 und T-509/93 nach Anhörung der Parteien aufgrund ihres Zusammenhangs zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.
  • EuG, 16.03.2005 - T-283/02

    EnBW Kernkraft / Kommission - Programm TACIS - In Zusammenhang mit einem

    92 Was das von der Klägerin angeführte Telefongespräch mit Herrn Korsak, dem für die Kommission tätigen Procurement Manager, angeht, das nach Übersendung des ersten Entwurfs des vierten Vertrages an die Kommission im Frühjahr 1998 stattgefunden haben soll und aus dem die Klägerin schließen zu können glaubte, dass die Unterzeichnung des Vertrages unmittelbar bevorstehe, so ist festzustellen, dass sich in den Akten keine Beweise dafür finden, dass die von der Kommission bestrittenen mündlichen Zusicherungen tatsächlich gegeben wurden, und erst recht nicht dafür, dass sie die erforderlichen Merkmale aufwiesen, um ein berechtigtes Vertrauen zu wecken (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 8. November 2000 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98, Dreyfus u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3659, Randnr. 87).
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