Rechtsprechung
   EuG, 24.09.1996 - T-491/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13028
EuG, 24.09.1996 - T-491/93 (https://dejure.org/1996,13028)
EuG, Entscheidung vom 24.09.1996 - T-491/93 (https://dejure.org/1996,13028)
EuG, Entscheidung vom 24. September 1996 - T-491/93 (https://dejure.org/1996,13028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,13028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz ; Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion; Rahmenvereinbarung über die Gewährung des Darlehens

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    59 Zwar habe der Gerichtshof den Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber der Nichtigkeitsklage aufgestellt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, unter Abänderung der Lösung im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31); die Schadensersatzklage bleibe jedoch unzulässig, wenn es bei ihr in Wirklichkeit nicht um das Schadensersatzverlangen, sondern um die Gültigkeit der Handlung gehe.

    Zum anderen lässt sich, wie der Gerichtshof in seinem angeführten Urteil CMC/Kommission in bezug auf eine Ausschreibung im Rahmen des Abkommens von Lomé entschieden hat, in einer Situation wie im vorliegenden Fall nicht ausschließen, daß durch Handlungen oder durch das Verhalten von Dienststellen oder einzelnen Beamten der Kommission Dritte geschädigt werden.

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    59 Zwar habe der Gerichtshof den Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber der Nichtigkeitsklage aufgestellt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, unter Abänderung der Lösung im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31); die Schadensersatzklage bleibe jedoch unzulässig, wenn es bei ihr in Wirklichkeit nicht um das Schadensersatzverlangen, sondern um die Gültigkeit der Handlung gehe.
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Angesichts der Erwägungen des Gerichtshofes im Urteil vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70 (International Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411) sei es also durchaus die Entscheidung der Kommission, die die Klägerin unmittelbar betreffe.
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    59 Zwar habe der Gerichtshof den Grundsatz der Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber der Nichtigkeitsklage aufgestellt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, unter Abänderung der Lösung im Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 118/83, CMC/Kommission, Slg. 1985, 2325, Randnr. 31); die Schadensersatzklage bleibe jedoch unzulässig, wenn es bei ihr in Wirklichkeit nicht um das Schadensersatzverlangen, sondern um die Gültigkeit der Handlung gehe.
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Ihre Klage gemäß Artikel 215 des Vertrages unterscheide sich von der Nichtigkeitsklage im übrigen dadurch, daß sie nicht auf die Aufhebung der Entscheidung gerichtet sei, sondern auf den Ersatz des von der Gemeinschaft verursachten Schadens (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753).
  • EuGH, 01.07.1965 - 106/63

    Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    42 Erstens habe der Gerichtshof im Urteil vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer, Slg. 1965, 548) entschieden, daß ein einzelner von einer Entscheidung eines Organs unmittelbar betroffen sei, wenn diese Entscheidung an die Stelle einer Entscheidung der nationalen Behörde trete.
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    45 Viertens ergebe sich aus der Natur und der Tragweite der Entscheidung der Kommission, daß die Klägerin unmittelbar betroffen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393).
  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    65 Es ist jedoch als Ausnahme von dem aufgestellten Grundsatz entschieden worden, daß die Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage dann zur Unzulässigkeit der Schadensersatzklage führt, wenn mit der Schadensersatzklage in Wirklichkeit die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird (Urteil des Gerichtshofes Krohn/Kommission, a. a. O., Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 59) und sie somit einen Verfahrensmißbrauch darstellt.
  • EuGH, 10.07.1984 - 126/83

    STS / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 126/83 (STS/Kommission, Slg. 1984, 2769) entschieden habe, werde durch Artikel 120 des Abkommens von Lomé der Grundsatz aufgestellt, daß die Mitgliedstaaten für die Durchführung der Vorhaben und Aktionsprogramme ausschließlich verantwortlich seien.
  • EuGH - C-343/93 (anhängig)

    Richco Commodities / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.09.1996 - T-491/93
    22 Unter diesen Umständen hat die Klägerin mit Klageschrift, die am 5. Juli 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, die vorliegende Klage erhoben, die unter der Nummer C-343/93 in das Register eingetragen worden ist.
  • EuG, 08.11.2000 - T-485/93

    Dreyfus / Kommission

    In den verbundenen Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98.

    Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, dass sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt, - die Entscheidung vom 1. April 1993 für nichtig zu erklären; - die Kommission zu verurteilen, ihr als Ersatz des Schadens, den sie durch diese Entscheidung erlitten hat, 7 374 023, 78 EUR zuzüglich Zinsen ab Eingang der Klage zu zahlen; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Kommission beantragt - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - in der Rechtssache T-494/93, die Nichtigkeitsklage als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen; - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen; - den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äußerungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, dass der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuG, 24.09.1996 - T-485/93

    Société Louis Dreyfus & Cie gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    25 Die Rechtssachen sind unter den Nummern T-485/93, T-491/93 und T-494/93 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    26 Mit Urteilen vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157) hat das Gericht die Anträge der Klägerinnen auf Nichtigerklärung als unzulässig abgewiesen und die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen, die die Kommission gegen die Schadensersatzanträge der Gesellschaften Louis Dreyfus und Glencore Grain erhoben hatte.

    35 Durch Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 19. Januar 2000 sind die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.

    37 Die Klägerinnen haben in der Sitzung erklärt, daß sie keine Einwände gegen die Verbindung der Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 zu gemeinsamer Entscheidung hätten.

    40 Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 beantragt,.

    - in der Rechtssache T-491/93, den Schadensersatzantrag als unzulässig, hilfsweise, als unbegründet abzuweisen;.

    - den Nichtigkeitsantrag in der Rechtssache T-491/93 und die Klagen in den Rechtssachen T-485/93 und T-61/98 als unbegründet abzuweisen;.

    83 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-491/93 und T-494/93 berufen sich ferner auf ein Schreiben des für Agrarfragen zuständigen Kommissionsmitglieds vom 26. März 1993 an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation.

    107 Die Klägerin in der Rechtssache T-491/93 bietet ergänzenden Beweis für die in der Sitzung vom 13. Mai 1993 gefallenen Äusserungen durch die Vernehmung der damals anwesenden Personen an.

    121 In der Rechtssache T-491/93 macht die Kommission geltend, daß der Antrag auf Ersatz des materiellen Schadens nicht zulässig sei.

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-386/96

    Société Louis Dreyfus & Cie und Compagnie Continentale (France) SA gegen

    Ausserdem haben Glencore (nur in der Rechtssache T-491/93 betreffend die Entscheidung vom 1. April 1993) und Dreyfus Klagen auf Ersatz der materiellen Schäden erhoben, die die Kommission ihnen angeblich durch ihre (angeblich rechtswidrige) Weigerung zugefügt hatte, die Änderungen der mit Exportkhleb geschlossenen Lieferverträge zu genehmigen.

    Nach Einreichung der vorliegenden Rechtsmittel durch Dreyfus und Glencore ist das Verfahren in den Rechtssachen T-485/93 und T-491/93 mit Beschlüssen vom 27. Januar 1997 und 26. Februar 1997 ausgesetzt worden.

    Vor allem sind beim Gericht noch die Verfahren T-485/93 und T-491/93 wegen der Schadensersatzklagen von Dreyfus und Glencore nach den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 EG-Vertrag anhängig.

    - die Urteile des Gerichts vom 24. September 1996 in den Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-509/93 insoweit aufzuheben, als in ihnen die Klagen von Dreyfus, Continentale und Glencore auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 1. April 1993 und die Klage von Glencore auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 12. Juli 1993 als unzulässig abgewiesen werden, und diese Klagen für zulässig zu erklären;.

    (2) - Urteile vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-485/93 (Dreyfus/Kommission, Slg. 1996, II-1101), in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) und in der Rechtssache T-494/93 (Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 1996, II-1157).

    Wie das Gericht bemerkt, hatten die Unzulässigkeitseinreden der Kommission hingegen nicht das Fehlen eines individuellen Interesses der Klägerinnen zum Gegenstand (vgl. die in den Fußnoten 2 und 4 zitierten Urteile in der Rechtssache T-485/93, Randnr. 48, in der Rechtssache T-491/93, Randnr. 49, in der Rechtssache T-494/93, Randnr. 49, und in der Rechtssache T-509/93, Randnr. 41).

  • EuGH, 05.05.1998 - C-403/96

    Glencore Grain / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch B. J. Drijber und N. Khan, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF.

    Die Glencore Grain Ltd, ehemals Richco Commodities Ltd (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Dezember 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der an die Vnesheconombank gerichteten Entscheidung der Kommission vom 1. April 1993 abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-491/93 (Richco/Kommission) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Nichtigkeitsklage der Société Glencore Grain Ltd, ehemals Richco Commodities Ltd, als unzulässig abgewiesen wird.

  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    26, 32 und 33, sowie Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Randnr. 7, und Urteil des Gerichts vom 24. September 1996, in der Rechtssache T-491/93, Richco/Kommission, Slg. 1996, II-1131, Randnrn.
  • EuG, 08.11.2000 - T-494/93

    Dreyfus / Kommission - Auswärtige Beziehungen

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • EuG, 08.11.2000 - T-61/98

    Dreyfus / Kommission - Auswärtige Beziehungen

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • EuG, 24.09.1996 - T-61/98

    Nahrungsmittelhilfe und medizinische Hilfe für die Sowjetunion und ihre

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  • EuG, 24.09.1996 - T-491/98

    Nahrungsmittelhilfe und medizinische Hilfe für die Sowjetunion und ihre

    Die Rechtssachen T-485/93, T-491/93, T-494/93 und T-61/98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht