Rechtsprechung
EuG, 14.07.2006 - T-417/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Endesa / Kommission
Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Elektrizitätsmarkt - Entscheidung, mit der eine gemeinschaftsweite Bedeutung eines Zusammenschlusses verneint wird - Berechnung des Umsatzes - Rechnungslegungsstandards - Anpassungen - Beweislast - ...
- EU-Kommission
Endesa / Kommission
Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Elektrizitätsmarkt - Entscheidung, mit der eine gemeinschaftsweite Bedeutung eines Zusammenschlusses verneint wird - Berechnung des Umsatzes - Rechnungslegungsstandards - Anpassungen - Beweislast - ...
- EU-Kommission
Endesa / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Energie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
Verordnung (EG) Nr. 139/2004
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Endesa / Kommission
Wettbewerb - Unternehmenszusammenschluss - Verordnung (EG) Nr. 139/2004 - Elektrizitätsmarkt - Entscheidung, mit der eine gemeinschaftsweite Bedeutung eines Zusammenschlusses verneint wird - Berechnung des Umsatzes - Rechnungslegungsstandards - Anpassungen - Beweislast - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 29. November 2005 - ENDESA / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 01.02.2006 - T-417/05
- EuG, 14.07.2006 - T-417/05
- EuG, 12.12.2008 - T-417/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (17)
- EuGH, 25.09.2003 - C-170/02
Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
Insoweit ist daran zu erinnern, wie wichtig es ist, eine Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb von Fristen sicherzustellen, die sowohl mit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung als auch mit denen des Geschäftslebens vereinbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 34).Wenngleich die Verordnung dies nirgends ausdrücklich vorschreibe, sei die Kommission aufgrund ihrer ausschließlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über Unternehmenszusammenschlüsse mit gemeinschaftsweiter Bedeutung verpflichtet, die zuständige Behörde zu bestimmen (Urteil Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 66).
- EuGH, 14.05.1998 - C-48/96
Windpark Groothusen / Kommission
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137). - EuGH, 21.06.1984 - 69/83
Lux / Rechnungshof
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137).
- EuGH, 13.07.1995 - C-156/93
Parlament / Kommission
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137). - EuGH, 22.11.2001 - C-110/97
Niederlande / Rat
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137). - EuGH, 13.11.1990 - 331/88
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
258 Was schließlich fünftens die Rüge des Ermessensmissbrauchs angeht, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31, vom 14. Mai 1998, Windpark Groothusen/Kommission, C-48/96 P, Slg. 1998, I-2873, Randnr. 52, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-110/97, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 137). - EuG, 12.12.1996 - T-380/94
Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et …
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
Der geringste Konflikt zwischen beiden unterliege dem Grundsatz der Hierarchie der Normen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Januar 1992, Soba, C-266/90, Slg. 1992, I-287, und vom 16. Juni 1994, Peugeot/Kommission, C-322/93 P, Slg. 1994, I-2727, sowie Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169). - EuG, 21.09.2005 - T-87/05
DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS …
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
93 Endesa beruft sich dazu auf das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005 (EDP/Kommission, T-87/05, Slg. 2005, II-0000), in dem das Gericht im Rahmen der Anwendung einer anderen Mitteilung über Unternehmenszusammenschlüsse bezüglich der Verpflichtungen daran erinnert habe, dass die Kommission nicht die Beweislast dadurch umkehren dürfe, dass sie den Parteien eine Verpflichtung auferlege, die ausschließlich auf die Mitteilung gestützt werde und keine Rechtsgrundlage in der Verordnung habe. - EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
Die Verletzung dieser Rechte sei nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988, Ahlström u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Slg. 1988, 5193, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002, Schneider Electric/Kommission, T-310/01, Slg. 2002, II-4071) ein Nichtigkeitsgrund. - EuG, 01.04.1993 - T-65/89
BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 14.07.2006 - T-417/05
76 Was viertens die Rüge betrifft, dass die Kommission die Klägerin nicht voll über die von SDC vorgebrachten Argumente unterrichtet habe, ergibt sich aus der Rechtsprechung (in Analogie zu dem Urteil des Gerichts vom 1. April 1993, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, T-65/89, Slg. 1993, II-389, Randnr. 33), dass es sich bei dem Schriftverkehr mit den Mitgliedstaaten grundsätzlich um interne Unterlagen handelt, die den an dem Verfahren Beteiligten nicht übermittelt zu werden brauchen. - EuGH, 09.07.1981 - 169/80
Gondrand
- EuG, 22.10.2002 - T-310/01
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER …
- EuGH, 16.06.1994 - C-322/93
Peugeot / Kommission
- EuGH, 15.07.2004 - C-37/02
Di Lenardo
- EuGH, 13.02.1996 - C-143/93
Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
- EuGH, 28.01.1992 - C-266/90
Soba / Hauptzollamt Augsburg
- EuGH, 14.04.2005 - C-110/03
Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 - …
- EuG, 13.07.2022 - T-227/21
Wettbewerb
Dasselbe gilt für das Gebot des zügigen Verfahrens, das im Rahmen der Fusionskontrolle gilt und auf das sich die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil vom 14. Juli 2006, Endesa/Kommission (T-417/05, EU:T:2006:219, Rn. 209), beruft, sowie für den Schutz der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, der im letzten Satz des 34. Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 139/2004 angeführt wird und auf den sich die Klägerin in ihren Ausführungen ebenfalls stützt. - EuG, 03.12.2019 - T-607/15
Yieh United Steel / Kommission
Was drittens den Vorwurf der Klägerin angeht, wonach die Kommission einen Ermessensmissbrauch begangen habe, als sie sich geweigert habe, den Abzug des Werts des aufbereiteten Eisen- und Stahlschrotts von den Herstellungskosten der betroffenen Ware zuzulassen, ist daran zu erinnern, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 14. Juli 2006, Endesa/Kommission, T-417/05, EU:T:2006:219, Rn. 258).