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   EuG, 15.10.2008 - T-457/04, T-223/05   

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https://dejure.org/2008,39556
EuG, 15.10.2008 - T-457/04, T-223/05 (https://dejure.org/2008,39556)
EuG, Entscheidung vom 15.10.2008 - T-457/04, T-223/05 (https://dejure.org/2008,39556)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - T-457/04, T-223/05 (https://dejure.org/2008,39556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der CAMAR S.r.l. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. November 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 10. September 2004 über die Ausführung der Nummer 1 des Tenors des Urteils vom 8. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-79/96, T-260/97 und T-117/98, Verurteilung der Kommission zu einer Geldersatzleistung und Schadenersatz

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-457/04
    In der Rechtssache T-457/04 Klage auf Nichtigerklärung der im Schreiben vom 10. September 2004 enthaltenen Entscheidung der Kommission, Nr. 1 des Tenors des Urteils des Gerichts vom 8. Juni 2000, Camar und Tico/Kommission und Rat (T-79/96, T-260/97 und T-117/98, Slg. 2000, II-2193), nicht durchzuführen, auf Verurteilung der Kommission, Nr. 1 des Tenors des genannten Urteils Camar und Tico/Kommission und Rat durch Zahlung eines Geldbetrags, der dem Wert der nicht erteilten Lizenzen entspricht, durchzuführen und auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des immateriellen Schadens sowie in der Rechtssache T-223/05 Klage auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens aufgrund außervertraglicher Haftung der Europäischen Gemeinschaft.

    Die im Schreiben des Generaldirektors der Generaldirektion "Landwirtschaft" vom 10. September 2004 enthaltene Entscheidung der Kommission, Nr. 1 des Tenors des Urteils des Gerichts vom 8. Juni 2000, Camar und Tico/Kommission und Rat (T-79/96, T-260/97 und T-117/98, Slg. 2000, II-2193), nicht durchzuführen, wird für nichtig erklärt.

  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    52 und 53; Urteile des Gerichts vom 8. Dezember 2005, Reynolds/Parlament, T-237/00, Slg. ÖD 2005, I-A-385 und II-1731, Randnr. 193, und vom 15. Oktober 2008, Camar/Kommission, T-457/04 und T-223/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 79).
  • EuG, 13.12.2018 - T-559/15

    Post Bank Iran / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Aus der zu Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 Abs. 2 AEUV ergangenen Rechtsprechung folgt, dass grundsätzlich auch einer juristischen Person Ersatz eines immateriellen Schadens zugesprochen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1999, BAI/Kommission, T-230/95, EU:T:1999:11, Rn. 37, und vom 15. Oktober 2008, Camar/Kommission, T-457/04 und T-223/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:439, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass ein solcher Schaden in der Beeinträchtigung des Ansehens oder des Rufs dieser Person bestehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 1999, New Europe Consulting und Brown/Kommission, T-231/97, EU:T:1999:146, Rn. 53 und 69, vom 8. November 2011, 1dromacchine u. a./Kommission, T-88/09, EU:T:2011:641, Rn. 70 bis 76, und vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 80 bis 85).
  • EuG, 13.04.2018 - T-119/17

    Alba Aguilera u.a. / EAD - Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete auf Zeit -

    In diesem Zusammenhang stellt zum einen in Bezug auf die Wirkungen erga omnes eines Aufhebungsurteils die Nichtdurchführung eines solchen Urteils nach ständiger Rechtsprechung eine Verletzung des Vertrauens dar, das jeder Einzelne in das Rechtssystem der Union, das u. a. auf der Beachtung der von den Unionsgerichten erlassenen Entscheidungen beruht, haben muss, und zieht für sich allein unabhängig von jedem materiellen Schaden, der sich daraus ergeben kann, einen immateriellen Schaden für die Partei, die ein günstiges Urteil erlangt hat, nach sich (Urteile vom 12. Dezember 2000, Hautem/EIB, T-11/00, EU:T:2000:295, Rn. 51, und vom 15. Oktober 2008, Camar/Kommission, T-457/04 und T-223/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:439, Rn. 60).
  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Aus der zu Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 Abs. 2 AEUV ergangenen Rechtsprechung folgt, dass grundsätzlich auch einer juristischen Person Ersatz eines immateriellen Schadens zugesprochen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1999, BAI/Kommission, T-230/95, EU:T:1999:11, Rn. 37, und vom 15. Oktober 2008, Camar/Kommission, T-457/04 und T-223/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:439, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass ein solcher Schaden in der Beeinträchtigung des Ansehens oder des Rufs dieser Person bestehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 1999, New Europe Consulting und Brown/Kommission, T-231/97, EU:T:1999:146, Rn. 53 und 69, vom 8. November 2011, 1dromacchine u. a./Kommission, T-88/09, EU:T:2011:641, Rn. 70 bis 76, und vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat, T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 80 bis 85).
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