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   EuG, 16.11.2012 - T-341/12 R   

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EuG, 16.11.2012 - T-341/12 R (https://dejure.org/2012,35878)
EuG, Entscheidung vom 16.11.2012 - T-341/12 R (https://dejure.org/2012,35878)
EuG, Entscheidung vom 16. November 2012 - T-341/12 R (https://dejure.org/2012,35878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Evonik Degussa / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der die Kommission eine Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot feststellt - Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die ein Kartellunternehmen der Kommission im ...

  • EU-Kommission

    Evonik Degussa GmbH gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der die Kommission eine Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot feststellt - Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die ein Kartellunternehmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. April 2011, Westfälische Drahtindustrie u. a./Kommission, T-393/10 R, Slg. 2011, II-1697, Randnr. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschluss Westfälische Drahtindustrie u. a./Kommission, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierfür reicht es aus, dass dieses Vorbringen komplexe und heikle Fragen aufwirft, die prima facie nicht für irrelevant erklärt werden können, sondern einer eingehenden Prüfung bedürfen, welche dem für die Entscheidung zur Hauptsache zuständigen Spruchkörper vorbehalten ist, bzw. dass im Verfahren zur Hauptsache ausweislich des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten eine bedeutsame rechtliche Kontroverse besteht, deren Lösung sich nicht ohne weiteres aufdrängt (vgl. in diesem Sinne Beschluss Westfälische Drahtindustrie u. a./Kommission, Randnr. 54, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. September 2012, Griechenland/Kommission, T-52/12 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Das Interesse der Kommission an einer Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz muss deshalb hinter dem Interesse der Antragstellerin zurücktreten, zumal der Erlass der beantragten Eilmaßnahmen lediglich auf eine Aufrechterhaltung des langjährigen Status quo für einen begrenzten Zeitraum hinausliefe (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, RTE u. a./Kommission, 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Slg. 1989, S. 1141, Randnr. 15; vgl. ebenfalls Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. November 2012, Akzo Nobel u. a./Kommission, T-345/12 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).

    56 und 57) erscheint daher der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen dringend geboten (vgl. ebenfalls Beschluss Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnrn.

    Es ist daher ein Fumus boni iuris gegeben (vgl. ebenfalls Beschluss Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 2008, Varec (C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Übrigen entschieden, dass dem betreffenden Unternehmen ein "außerordentlich schwerer Schaden" entstehen könnte, wenn bestimmte Informationen zu Unrecht offengelegt würden (vgl. in diesem Sinne Urteil Varec, Randnr. 54).

  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Im Übrigen hat sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30), zur Frage des generellen Zugangs eines Kartellgeschädigten zu Kronzeugendokumenten im Besitz nationaler Kartellbehörden auf den Hinweis beschränkt, das nationale Gericht habe zwischen den Interessen, die die Übermittlung der vom Kronzeugen freiwillig vorgelegten Informationen rechtfertigten, und dem Schutz dieser Informationen abzuwägen, während Generalanwalt Mazák in seinen hierzu ergangenen Schlussanträgen vom 16. Dezember 2010 die Einsicht in freiwillige, von Kronzeugenantragstellern abgegebene Erklärungen, mit denen diese sich selbst belasten, grundsätzlich abgelehnt hat.
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Auf jeden Fall habe sich der Gerichtshof in dem Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau (C-139/07 P, Slg. 2010, I-5885, im Folgenden: TGI), und in dem Urteil Odile Jacob (Randnrn. 144 bis 146) für die Schutzwürdigkeit der von Kronzeugen gelieferten Informationen ausgesprochen und insbesondere entschieden, dass das Interesse von Schadensersatzklägern am Zugang zu derartigen Informationen ein rein privates Interesse darstelle.
  • EuGH, 28.06.2012 - C-404/10

    Kommission / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Dies habe die Kommission selbst bekräftigt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 76, im Folgenden: Odile Jacob).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    In diesem Zusammenhang wird gegebenenfalls das Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 1992, Asociación Española de Banca Privada e. a. (C-67/91, Slg. I-4785, Randnrn.
  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Soweit das Gericht mit Urteil vom 22. Mai 2012, EnBW Energie Baden-Württemberg/Kommission (T-344/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 8 und 148, im Folgenden: EnBW), entschieden hat, den durch ein Kartell geschädigten Personen könne nach der Transparenzverordnung der Zugang zu Kronzeugendokumenten nicht verweigert werden, weil das Interesse eines Kronzeugen an der Vermeidung von Schadensersatzklagen nicht schutzwürdig sei, genügt die Feststellung, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Kommission Rechtsmittel zum Gerichtshof eingelegt hat (Rechtssache C-365/12 P).
  • EuG, 30.05.2006 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Zudem habe die Kommission das Urteil des Gerichts vom 30. Mai 2006, Bank Austria Creditanstalt/Kommission (T-198/03, Slg. 2006, II-1429, Randnr. 78, im Folgenden: Bank Austria), missverstanden, als sie den angeblichen Interessen der Öffentlichkeit und letztlich den Interessen der Kläger in anhängigen Schadensersatzprozessen einseitig den Vorzug vor dem Vertraulichkeitsinteresse der Antragstellerin gegeben habe.
  • EuG, 22.02.2005 - T-383/03

    Hynix Semiconductor / Rat - Vertraulichkeit - Einwände

    Auszug aus EuG, 16.11.2012 - T-341/12
    Danach können unternehmensbezogene Angaben, die geheim und vertraulich waren, aber mindestens fünf Jahre alt sind, in der Regel nicht mehr als aktuell angesehen werden (vgl. Beschluss des Präsidenten der 4. Kammer des Gerichts vom 22 Februar 2005, Hynix Semiconductor/Rat, T-383/03, Slg. 2005, II-621, Randnr. 60), da sie ihren geschäftlichen Wert verloren haben.
  • EuG, 19.09.2012 - T-52/12

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 15.12.2011 - T-437/08

    CDC Hydrogene Peroxide / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 27.09.2004 - C-7/04

    Kommission / Akzo und Akcros - Rechtsmittel - Verfahren des vorläufigen

  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

  • EuGH, 17.05.1991 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 18.03.2011 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 12.12.1995 - T-203/95

    Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

  • EuG, 08.04.2008 - T-54/08

    Zypern / Kommission

  • EuG, 23.01.2012 - T-607/11

    Henkel und Henkel France / Kommission

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

  • EuG, 12.02.1996 - T-228/95

    S. Lehrfreund Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Mit ihrem am 8. April 2015 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingelegten Rechtsmittel hat die Evonik Degussa GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Januar 2015, Evonik Degussa/Kommission (T-341/12 R, EU:T:2015:51, im Folgenden: angefochtenes Urteil), beantragt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 3534 final der Kommission vom 24. Mai 2012 über die Ablehnung eines Antrags von Evonik Degussa auf vertrauliche Behandlung nach Artikel 8 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Kommission vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (Sache COMP/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat) (im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.

    Der Präsident des Gerichts gab dem Antrag auf einstweilige Anordnung mit seinem Beschluss Evonik Degussa/Kommission (T-341/12 R, EU:T:2012:604) statt.

    Vorab ist nämlich festzustellen, dass der Gerichtshof bisher weder die Frage entschieden hat, welche Kriterien heranzuziehen sind, um festzustellen, ob eine bestimmte Information ein Geschäftsgeheimnis darstellt, noch - worauf auch im Beschluss des Präsidenten des Gerichts Evonik Degussa/Kommission (T-341/12 R, EU:T:2012:604, Rn. 44) hingewiesen wird - die Frage, ob Informationen wie die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden vertraulich sind.

  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

    Das Interesse der Kommission an einer Zurückweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz muss deshalb hinter dem Interesse der Antragstellerinnen zurücktreten, zumal der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen lediglich auf eine Aufrechterhaltung des langjährigen Status quo für einen begrenzten Zeitraum hinausliefe (vgl. in diesem Sinne Beschluss RTE u. a./Kommission, Randnr. 15; vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. November 2012, Evonik Degussa/Kommission, T-341/12 R, Randnr. 24).

    56 f.) erscheint daher der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen dringend geboten (vgl. auch Beschluss Evonik Degussa/Kommission, Randnrn.

    Es ist daher ein fumus boni iuris gegeben (vgl. auch Beschluss Evonik Degussa/Kommission, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

    Mit Beschluss vom 16. November 2012, Evonik Degussa/Kommission (T-341/12 R, EU:T:2012:604), hat der Präsident des Gerichts diesem Antrag stattgegeben.

    2 T-341/12, EU:T:2015:51, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

  • EuG, 15.05.2013 - T-198/12

    Deutschland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Grenzwerte für Antimon,

    Die Rechtsprechung kennt deshalb auch zahlreiche Beispiele für einstweilige Anordnungen, die im Rahmen von Klagen auf Nichtigerklärung negativer Entscheidungen erlassen wurden, weil ein entsprechender vorläufiger Rechtsschutz bis zum Abschluss des Hauptverfahrens geboten erschien (vgl. u. a. den jeweiligen Tenor der Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 28. April 2009, United Phosphorus/Kommission, T-95/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, vom 16. November 2012, Evonik Degussa/Kommission, T-341/12 R, und Akzo Nobel e. a./Kommission, T-345/12 R, sowie vom 11. März 2013, Pilkington Group/Kommission, T-462/12 R).
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