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   EuG, 19.09.2018 - T-242/17   

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EuG, 19.09.2018 - T-242/17 (https://dejure.org/2018,30916)
EuG, Entscheidung vom 19.09.2018 - T-242/17 (https://dejure.org/2018,30916)
EuG, Entscheidung vom 19. September 2018 - T-242/17 (https://dejure.org/2018,30916)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    SC/ Eulex Kosovo

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Schiedsklausel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Personal internationaler Missionen der Union - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Internes Auswahlverfahren - Unparteilichkeit des Auswahlausschusses - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SC/ Eulex Kosovo

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Schiedsklausel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Personal internationaler Missionen der Union - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Internes Auswahlverfahren - Unparteilichkeit des Prüfungsausschusses - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 27.03.2017 - T-603/15

    Frank / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Beschluss vom 27. März 2017, Frank/Kommission, T-603/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:228, Rn. 37 und 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie müssen daher ausdrücklich und unmissverständlich erkennen lassen, was die Parteien beantragen (vgl. Beschluss vom 27. März 2017, Frank/Kommission, T-603/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:228, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.09.2015 - C-506/13

    Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - Rechtsmittel

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Wenn dagegen ein Rechtsakt verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der vertraglichen Beziehung angesiedelt sind, die die Parteien bindet, und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen, die dem vertragschließenden Organ als Verwaltungsbehörde übertragen worden sind, ist dieser Rechtsakt mit einer Nichtigkeitsklage auf der Grundlage von Art. 263 AEUV anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562" Rn. 20).

    Daraus folgt, dass die Entscheidung über das interne Auswahlverfahren von 2016 zum einen von diesem Vertrag getrennt werden kann und zum anderen eine mit der Nichtigkeitsklage anfechtbare Handlung darstellt, da sie verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien angesiedelt sind, und die aus der Ausübung von hoheitlichen Befugnissen folgen, die Eulex Kosovo in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbehörde übertragen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 20, und Beschluss vom 29. September 2016, 1nvestigación y Desarrollo en Soluciones y Servicios IT/Kommission, C-102/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:737" Rn. 55 und 58).

  • EuG, 31.08.2011 - T-435/10

    IEM / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass diejenigen Rechtsakte vertraglicher Natur sind, die im Rahmen eines Vertrags ergehen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 31. August 2011, 1EM/Kommission, T-435/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:410" Rn. 30).

    Vielmehr macht die Klägerin Nichtigkeitsgründe geltend, die sich auf die Verletzung von Vorschriften des Unionsrechts stützen, um feststellen zu lassen, dass die angefochtenen Entscheidungen mit Fehlern behaftet sind, die dem Wesen von Verwaltungsakten entsprechen, wie insbesondere die Verfahrensmängel im Zusammenhang mit dem internen Auswahlverfahren, die nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Auswahlausschusses dieses Auswahlverfahrens, die fehlende Unparteilichkeit dieses Ausschusses sowie der Verstoß gegen die Grundsätze der guten Verwaltung und der Gleichbehandlung (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 31. August 2011, 1EM/Kommission, T-435/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:410" Rn. 39).

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Was die Voraussetzung des Kausalzusammenhangs anbelangt, so bezieht sich diese von Art. 340 Abs. 2 AEUV aufgestellte Voraussetzung nach ständiger Rechtsprechung darauf, dass ein hinreichend unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Organe und dem Schaden besteht (Urteile vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 53, und vom 14. Dezember 2005, Beamglow/Parlament u. a., T-383/00, EU:T:2005:453, Rn. 193; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Was die Voraussetzung des Kausalzusammenhangs anbelangt, so bezieht sich diese von Art. 340 Abs. 2 AEUV aufgestellte Voraussetzung nach ständiger Rechtsprechung darauf, dass ein hinreichend unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Organe und dem Schaden besteht (Urteile vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 53, und vom 14. Dezember 2005, Beamglow/Parlament u. a., T-383/00, EU:T:2005:453, Rn. 193; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21).
  • EuG, 08.11.2011 - T-88/09

    Idromacchine u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Insoweit ist es Sache des Klägers, dem Unionsrichter schlüssige Beweismittel für den Nachweis sowohl des Vorliegens als auch des Umfangs eines solchen Schadens vorzulegen (vgl. Urteile vom 16. Juli 2009, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, C-481/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:461, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. November 2011, 1dromacchine u. a./Kommission, T-88/09, EU:T:2011:641, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-481/07

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Insoweit ist es Sache des Klägers, dem Unionsrichter schlüssige Beweismittel für den Nachweis sowohl des Vorliegens als auch des Umfangs eines solchen Schadens vorzulegen (vgl. Urteile vom 16. Juli 2009, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, C-481/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:461, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. November 2011, 1dromacchine u. a./Kommission, T-88/09, EU:T:2011:641, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2005 - T-383/00

    Beamglow / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft -

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Was die Voraussetzung des Kausalzusammenhangs anbelangt, so bezieht sich diese von Art. 340 Abs. 2 AEUV aufgestellte Voraussetzung nach ständiger Rechtsprechung darauf, dass ein hinreichend unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Organe und dem Schaden besteht (Urteile vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 53, und vom 14. Dezember 2005, Beamglow/Parlament u. a., T-383/00, EU:T:2005:453, Rn. 193; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21).
  • EuG, 30.09.1998 - T-149/96

    Coldiretti u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Der Kläger hat zu beweisen, dass zwischen dem gerügten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. Urteil vom 30. September 1998, Coldiretti u. a./Rat und Kommission, T-149/96, EU:T:1998:228, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.01.2015 - T-539/12

    Ziegler / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.09.2018 - T-242/17
    Da diese drei Voraussetzungen kumulativ sind, genügt es für die Abweisung einer Schadensersatzklage, dass eine von ihnen nicht vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2015, Ziegler und Ziegler Relocation/Kommission, T-539/12 und T-150/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:15" Rn. 59 und 60, und Beschluss vom 1. Februar 2018, Collins/Parlament, T-919/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:58" Rn. 43).
  • EuG, 01.02.2018 - T-919/16

    Collins / Parlament

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

  • EuGH, 29.09.2016 - C-102/14

    Investigación y Desarrollo en Soluciones y Servicios IT / Kommission

  • EuG, 09.11.2016 - T-184/15

    Trivisio Prototyping / Kommission - Zuschuss - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich

  • EuG, 24.03.1993 - T-72/92

    Hartwig Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 09.06.2004 - T-96/03

    Camos Grau / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-425/08

    Koda / Kommission

  • EuGH, 25.06.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Personal internationaler

    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt SC die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T-242/17, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2018:586), mit dem das Gericht ihre Klage nach den Art. 272 und 340 AEUV erstens auf Feststellung, dass Eulex Kosovo ihre vertraglichen und außervertraglichen Pflichten ihr gegenüber verletzt hat, zweitens auf Feststellung, dass das von Eulex Kosovo 2016 durchgeführte interne Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle eines Staatsanwalts (Auswahlverfahren EK30077) (im Folgenden: internes Auswahlverfahren von 2016) sowie die Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrags rechtswidrig gewesen sind, und drittens auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der durch die Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten von Eulex Kosovo entstanden ist, abgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T - 242/17, EU:T:2018:586), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo

    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel wendet sich SC gegen den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T-242/17, EU:T:2018:586, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage abgewiesen hat.

    Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T-242/17, EU:T:2018:586), teilweise aufzuheben, soweit das Gericht die Klage von SC mit der Begründung abgewiesen hat, dass der dritte Antrag unzulässig sei, und die Rechtssache zur Entscheidung über die Begründetheit an das Gericht zurückzuverweisen, wobei die Kostenentscheidung vorbehalten bleibt.

  • EuGH, 18.01.2024 - C-785/22

    Eulex Kosovo/ SC - Rechtsmittel - Urteil, gegen das beim Gericht Einspruch

    Mit Beschluss vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T-242/17, EU:T:2018:586), wies das Gericht die Klage gemäß Art. 126 seiner Verfahrensordnung als Klage, die teils offensichtlich unzulässig sei und der teils offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehle, ab, ohne auf die Einrede der Unzuständigkeit und der Unzulässigkeit einzugehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

    75 Vgl. z. B. Urteile des Gerichts vom 10. April 2013, GRP Security/Rechnungshof (T-87/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:161, Rn. 18 und 40 ff.), und vom 8. März 2018, Rose Vision/Kommission (T-45/13 RENV und T-587/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:124, Rn. 16 ff. und 201 ff. [hier im Rahmen von Art. 340 Abs. 2 AEUV]); siehe auch Beschluss des Gerichts vom 19. September 2018, SC/Eulex Kosovo (T-242/17, EU:T:2018:586, Rn. 12 und 38 ff., anhängiges Rechtsmittel Rechtssache C-730/18 P).
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