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   EuG, 21.05.1990 - T-23/90 R   

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https://dejure.org/1990,9018
EuG, 21.05.1990 - T-23/90 R (https://dejure.org/1990,9018)
EuG, Entscheidung vom 21.05.1990 - T-23/90 R (https://dejure.org/1990,9018)
EuG, Entscheidung vom 21. Mai 1990 - T-23/90 R (https://dejure.org/1990,9018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Wettbewerb.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs ; Zulassung eines Streithelfers ; Vermittlung von Kaufverträgen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 186; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.12.1986 - 10/86

    VAG France / Magne

    Auszug aus EuG, 21.05.1990 - T-23/90
    20 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 10/86, VAG France/Magne, Slg. 1986, 4071, Randnr. 12 ) beschränkt sich die Verordnung Nr. 123/85 "als Durchführungsverordnung zu Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag... darauf, den Wirtschaftsteilnehmern des Kraftfahrzeugsektors bestimmte Möglichkeiten an die Hand zu geben, ihre Vertriebs - und Kundendienstvereinbarungen dem Verbot des Artikels 85 Absatz 1 zu entziehen, obwohl sie bestimmte Arten von Alleinvertriebs - und Wettbewerbsverbotsklauseln enthalten ".
  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.05.1990 - T-23/90
    17 Wie der Gerichtshof in seinem Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R ( Camera Care/Kommission, Slg. 1980, 119 ) ausgeführt hat, ist es Sache der Kommission, bei der Ausübung der ihr im EWG-Vertrag und in der Verordnung Nr. 17 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages - ( ABl. 1962, S. 204 ), verliehenen Kontrollbefugnis in Wettbewerbsangelegenheiten gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 zu entscheiden, ob einstweilige Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn dies bei ihr beantragt wurde.
  • EuGH, 29.09.1982 - 228/82

    Ford / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.05.1990 - T-23/90
    24 Es ist nämlich auch zu prüfen - unter Berücksichtigung dessen, daß die Entscheidung der Kommission selbst nur eine vorläufige Maßnahme darstellt -, ob die ernsthafte Gefahr besteht, daß die nachteiligen Wirkungen dieser Entscheidung, wenn sie sofort durchgeführt wird, über diejenigen einer sichernden Maßnahme hinausgehen und in der Zwischenzeit zu Schäden führen, die erheblich grösser sind als die unvermeidlichen, aber vorübergehenden negativen Begleiterscheinungen einer solchen Maßnahme ( Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in den verbundenen Rechtssachen 229/82 und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, Randnrn. 11 und 14 ).
  • EuGH, 29.09.1982 - 229/82

    1. VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN

    Auszug aus EuG, 21.05.1990 - T-23/90
    24 Es ist nämlich auch zu prüfen - unter Berücksichtigung dessen, daß die Entscheidung der Kommission selbst nur eine vorläufige Maßnahme darstellt -, ob die ernsthafte Gefahr besteht, daß die nachteiligen Wirkungen dieser Entscheidung, wenn sie sofort durchgeführt wird, über diejenigen einer sichernden Maßnahme hinausgehen und in der Zwischenzeit zu Schäden führen, die erheblich grösser sind als die unvermeidlichen, aber vorübergehenden negativen Begleiterscheinungen einer solchen Maßnahme ( Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in den verbundenen Rechtssachen 229/82 und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, Randnrn. 11 und 14 ).
  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS Health und Kommission

    In diesem Zusammenhang hat der Präsident des Gerichts in den Randnummern 58 bis 64 des angefochtenen Beschlusses mehrere Beschlüsse des Gerichtshofes und des Gerichts untersucht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in derRechtssache 109/75 R, National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, vom 29. September 1982 in den Rechtssachen 229/82 R und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, und vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165; Beschlüsse des Gerichts vom 21. Mai 1990 in der Rechtssache T-23/90 R, Peugeot/Kommission, Slg. 1990, II-195, und vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595), angesichts deren er folgende Ausführungen gemacht hat: "65 Aus der erwähnten Rechtsprechung ergeben sich keine Grundsätze, die das Vorbringen, das die Kommission, unterstützt durch [NDC], geltend gemacht hat, untermauern würden, das sich auf die besondere Natur des Fumus boni iuris bezieht, der bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung in Bezug auf eine vorläufige Entscheidung der Kommission, mit der Sicherungsmaßnahmen erlassen wurden, vorliegen muss.
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