Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2007 - C-202/06 P   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - Genehmigung unter dem Vorbehalt der Einhaltung bestimmter Zusagen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - Genehmigung unter dem Vorbehalt der Einhaltung bestimmter Zusagen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO [EWG] Nr. 4064/89
    Wettbewerb: Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung [EWG] Nr. 4064/89 - Zuständigkeit der Kommission - Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses von gemeinschaftsweiter Bedeutung - Von den Beteiligten vorgeschlagene Zusagen - Auswirkung auf die Zuständigkeit der Kommission - Genehmigung unter dem Vorbehalt der Einhaltung bestimmter Zusagen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 4. Mai 2006 von der Cementbouw Handel & Industrie BV gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache T-282/02, Cementbouw Handel & Industrie BV / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-12129



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen -

    Diese Bestimmung ist nämlich eine spezifische Ausprägung des Beschleunigungsgebots, das die allgemeine Systematik der Verordnung kennzeichnet und die Kommission im Hinblick auf den Erlass der abschließenden Entscheidung zur Einhaltung strikter Fristen verpflichtet (vgl. insoweit Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05  

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf lebender Schlachtschweine

    Zu den unterschiedlichen Beurteilungen der Kommission in der angefochtenen Entscheidung und der niederländischen Wettbewerbsbehörde ist zunächst festzustellen, dass Entscheidungen der nationalen Behörden angesichts der genauen Zuständigkeitsverteilung, auf der die Verordnung Nr. 139/2004 beruht, für die Kommission in Verfahren der Fusionskontrolle nicht bindend sein können (vgl. in diesem Sinne zur Verordnung [EWG] Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen [ABl. 1990, L 257, S. 13], Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, Slg. 2007, I-12129, Randnr. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

    23 - Vgl. beispielhaft Urteile vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission ("Magill", C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, Randnr. 93), und vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission ("Cementbouw", C-202/06 P, Slg. 2007, I-12129, Randnr. 52).
mehr
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-284/06  

    Steuerrecht - Besteuerung der von einer Kapitalgesellschaft ausgeschütteten

    Dieses Urteil ist mit einem andere Punkte betreffenden Rechtsmittel angefochten worden, über das durch Urteil vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, Slg. 2007, I-0000), entschieden worden ist.
  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10  

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Belgischer Energiemarkt - Entscheidung, mit der

    Das Erfordernis, dass die Dritten, die angehört werden möchten, ihre entsprechenden Anträge nach der Anmeldung des betreffenden Zusammenschlusses stellen, entspricht dem Beschleunigungsgebot, das nach der Rechtsprechung die allgemeine Systematik der Vorschriften der Union über die Kontrolle von Zusammenschlüssen kennzeichnet und die Kommission im Hinblick auf den Erlass der abschließenden Entscheidung zur Einhaltung strikter Fristen verpflichtet (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, C-202/06 P, Slg. 2007, I-12129, Randnr. 39, und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnungen Nr. 2100/94 und Nr.

    (9)  - Vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Bruno Farmaceuitici u. a. (C-474/00 P[R], Slg. 2001, I-2909, Randnr. 90), Urteile vom 18. Dezember 2007, Cementbouw (C-202/06 P, Slg. 2007, I-12129, Randnr. 53), und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia (C-343/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 82).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht