Rechtsprechung
EuGH, 20.02.1997 - C-106/95 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- EU-Kommission
MSG / Les Gravières Rhénanes
Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 17 in der Fassung des Beitrittsübereinkommens von 1978
1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vereinbarung über die Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Formerfordernisse - Vereinbarung in einer den internationalen Handelsbräuchen entsprechenden Form - ... - EU-Kommission
MSG / Les Gravières Rhénanes
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des deutschen Gerichts; "Abstrakte" Erfüllungsortvereinbarung ; Kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Bestehen eines Handelsbrauches
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
EuGVÜ: Gerichtsstandsvereinbarung durch mündliche Vereinbarung eines Erfüllungsorts
- opinioiuris.de
MSG / Les Gravières Rhénanes
- Judicialis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
MSG./. Les Gravières Rhénanes. Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung nach europäischem Zuständigkeitsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vereinbarung über die Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung - Formerfordernisse - Vereinbarung in einer den internationalen Handelsbräuchen entsprechenden Form - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Gerichtsstandsvereinbarungen nach Art. 5 Nr. 1, 17 Abs. 1 Satz 2 dritter Fall EuGVÜ und Pflichten des Anwalts bei Mandaten mit Auslandsbezug
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- BGH, 06.03.1995 - II ZR 37/94
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-106/95
- EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
- BGH, 16.06.1997 - II ZR 37/94
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1431
- ZIP 1997, 475
- EuZW 1997, 209
- BB 1997, 415
- DB 1997, 619
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.01.1980 - 56/79
Zelger / Salinitri
Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
Wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort, an dem eine Verpflichtung zu erfuellen ist, bestimmen können, ohne daß hierfür eine besondere Form vorgeschrieben wäre, dann genügt die Vereinbarung über den Erfuellungsort, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne des Artikels 5 Nummer 1 des Übereinkommens zu begründen (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 5).34 Im Falle einer solchen Vereinbarung fehlt es nicht nur an einer unmittelbaren Verbindung zwischen dem Rechtsstreit und dem zur Entscheidung berufenen Gericht, es liegt auch eine Umgehung des Artikels 17 vor, der zwar eine ausschließliche Zuständigkeit begründet und dabei auf jeden objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht verzichtet (Urteil Zelger, a. a. O., Randnr. 4), gerade deshalb aber die Einhaltung seiner strengen Formvorschriften verlangt.
- EuGH, 14.12.1976 - 24/76
Estasis Salotti / Ruewa
Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die in Artikel 17 des Übereinkommens aufgestellten Voraussetzungen eng auszulegen, da diese Bestimmung sowohl die nach dem allgemeinen Grundsatz des Gerichtsstands am Wohnsitz des Beklagten gemäß Artikel 2 begründete Zuständigkeit als auch die besonderen Zuständigkeiten nach den Artikeln 5 und 6 ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7, und in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851, Randnr. 6).15 Der Gerichtshof hat weiter festgestellt, daß Artikel 17 in seiner ursprünglichen Fassung für die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel eine "Vereinbarung" verlangte und das erkennende Gericht deshalb in erster Linie prüfen musste, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist; die Formerfordernisse des Artikels 17 sollten gewährleisten, daß die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (Urteile Estasis Salotti und Segoura, a. a. O., Randnr. 7 bzw. Randnr. 6).
- EuGH, 14.12.1976 - 25/76
Segoura / Bonakdarian
Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die in Artikel 17 des Übereinkommens aufgestellten Voraussetzungen eng auszulegen, da diese Bestimmung sowohl die nach dem allgemeinen Grundsatz des Gerichtsstands am Wohnsitz des Beklagten gemäß Artikel 2 begründete Zuständigkeit als auch die besonderen Zuständigkeiten nach den Artikeln 5 und 6 ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1976 in der Rechtssache 24/76, Estasis Salotti, Slg. 1976, 1831, Randnr. 7, und in der Rechtssache 25/76, Segoura, Slg. 1976, 1851, Randnr. 6). - EuGH, 06.10.1976 - 12/76
Industrie tessili italiana / Dunlop AG
Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
29 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes soll diese Bestimmung, mit der eine von der Regel der allgemeinen Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Beklagten abweichende Zuständigkeit eingeführt wurde, dem Umstand Rechnung tragen, daß in bestimmten, genau umschriebenen Fällen zwischen dem Rechtsstreit und dem zur Entscheidung berufenen Gericht eine besonders enge Verbindung besteht, und damit einer sachgerechten Prozeßführung dienen (Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76, Tessili, Slg. 1976, 1473, Randnr. 13).
- BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17
Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Formerfordernisse des Art. 25 Abs. 1 Satz 3 Brüssel-Ia-VO eng auszulegen, weil die Bestimmung sowohl die allgemeine Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Beklagten gemäß Art. 4 Brüssel-Ia-VO als auch die besondere Zuständigkeit gemäß Art. 7 Brüssel-Ia-VO ausschließt (vgl. EuGH, NJW 1997, 1431 Rn. 14 m.w.N.;… NJW 1977, 494, juris Rn. 7).Damit soll gewährleistet werden, dass die Willenseinigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und Gerichtsstandsklauseln, die einseitig in den Vertrag eingefügt worden sind, nicht unbemerkt bleiben (…vgl. EuGH, ZIP 2016, 1747 Rn. 39;… ZIP 2015, 1540 Rn. 29 f.; NJW 1997, 1431 Rn. 15, 17).
Ist das Verhalten aufgrund dessen hinreichend bekannt, um als ständige Übung angesehen zu werden, wird die Kenntnis der Parteien vom Handelsbrauch vermutet (…vgl. EuGH, ZIP 2016, 1747 Rn. 43 ff., 48; NJW 1997, 1431 Rn. 23 f.).
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14
Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen …
Zugleich sollen die damit einhergehenden Formerfordernisse gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (…EuGH, Urteile vom 14. Dezember 1976 - C-24/76, Slg. 1976, 1831 Rn. 7 - Estasis Salotti;… vom 14. Dezember 1976 - C-25/76, Slg. 1976, 1851, 1860 Rn. 6 - Galeries Segoura; vom 20. Februar 1997 - C-106/95, NJW 1997, 1431 Rn. 15 - MSG;… vom 7. Februar 2013 - C-543/10, aaO Rn. 27 - Refcomp). - EuGH, 21.05.2015 - C-322/14
El Majdoub - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …
Die in Art. 23 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Voraussetzungen sind eng auszulegen, da diese Bestimmung sowohl die nach dem allgemeinen Grundsatz des Gerichtsstands am Wohnsitz des Beklagten gemäß Art. 2 dieser Verordnung begründete Zuständigkeit als auch die besonderen Zuständigkeiten nach den Art. 5 bis 7 dieser Verordnung ausschließt (vgl. entsprechend Urteil MSG, C-106/95, EU:C:1997:70, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof hat zu Art. 17 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens entschieden, dass die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel eine "Vereinbarung" zwischen den Parteien verlangt und das erkennende Gericht deshalb in erster Linie prüfen muss, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist; die Formerfordernisse des genannten Artikels sollten gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. Urteil MSG, C-106/95, EU:C:1997:70, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.11.2022 - C-358/21
Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auch wenn diese Erleichterung nicht bedeutet, dass eine Willenseinigung zwischen den Parteien verzichtbar ist, da die tatsächliche Einigung der Parteien stets eines der Ziele dieser Bestimmung ist, wird doch vermutet, dass die Willenseinigung der Parteien über die Gerichtsstandsklausel vorliegt, wenn in dem betreffenden Geschäftszweig des internationalen Handels Handelsbräuche bestehen, die diese Parteien kannten oder kennen mussten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1997, MSG, C-106/95, EU:C:1997:70, Rn. 16, 17 und 19, …sowie vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 39 und 40). - EuGH, 09.12.2003 - C-116/02
Gasser
Trotz der Verweisung auf den internationalen Handelsbrauch in Artikel 17 EuGVÜ soll dieser Artikel auch sicherstellen, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt; das beruht auf dem Bestreben, die schwächere Partei davor zu schützen, dass Gerichtsstandsklauseln, die einseitig in den Vertrag eingefügt worden sind, unbemerkt bleiben (vgl. Urteile vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, I-911, Randnr. 17, und Castelletti, Randnr. 19). - BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
Wikingerhof/Booking.com
Die Willenseinigung der Vertragsparteien über die Gerichtsstandsklausel wird zwar vermutet, wenn sie in einer Weise in die Geschäftsbeziehung eingeführt wird, die einem solchen Handelsbrauch entspricht, wenn dieser den Parteien bekannt ist oder als ihnen bekannt angesehen werden muss (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - C-106/95, NJW 1997, 1431 Rn. 25 - MSG;… RIW 2016, 357 Rn. 50 - Profit Investment SIM/Ossivgl; BGH…, Urteil vom 26. April 2018 - VII ZR 139/17, NJW 2019, 76 Rn. 23). - OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18
"MUB-Hintersitzlehnen"
Zwar kann eine Gerichtsstandsvereinbarung im internationalen Handelsverkehr durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben formwirksam getroffen werden, sofern beide Parteien den entsprechenden Handelsbrauch kannten oder kennen mussten, wobei letzteres grundsätzlich anzunehmen ist, wenn das Wohnsitzrecht des Schweigenden das kaufmännische Bestätigungsschreiben als Handelsbrauch kennt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.02.1997, C-106/95 , Rn. 25 bei juris; BGH, Urteil vom 16.06.1997, II ZR 37/904 , Ls. 2 bei juris;… Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 49;… Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 15. Aufl. 2018, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 13). - EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
Dieses Bestreben, die Rechtssicherheit dadurch zu gewährleisten, daß sich mit Gewißheit vorhersehen läßt, welches Gericht zuständig sein wird, ist im Rahmen des Artikels 17 des Übereinkommens, der dem Willen der Vertragsparteien den Vorrang einräumt und eine ausschließliche Zuständigkeit begründet, wobei auf jeden objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht verzichtet wird, durch die Festlegung strenger Formvoraussetzungen zum Ausdruck gekommen (vgl. dazu Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 34). - EuGH, 14.03.2013 - C-419/11
Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie …
Angesichts des hohen Stellenwerts, der dem Parteiwillen in den nationalen Regelungen des Vertragsrechts im Allgemeinen eingeräumt wird, genügt es im Übrigen, wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort bestimmen können, an dem eine Verpflichtung zu erfüllen ist, die Vereinbarung über den Erfüllungsort der Verpflichtung, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 zu begründen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Januar 1980, Zelger, 56/79, Slg. 1980, 89, Randnr. 5, vom 20. Februar 1997, MSG, C-106/95, Slg. 1997, I-911, Randnr. 30, sowie GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 28).Auch wenn es den Vertragsparteien freisteht, den Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen zu vereinbaren, so dürfen sie doch nicht mit dem alleinigen Ziel, den Gerichtsstand festzulegen, einen Erfüllungsort bestimmen, der keinen tatsächlichen Zusammenhang mit der Vertragswirklichkeit aufweist und an dem die vertraglichen Verpflichtungen nach dem Vertrag nicht erfüllt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil MSG, Randnr. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98
Coreck
5: - Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-106/95 (MSG, Slg. 1997, I-911, Nr. 23).6: - So der Bericht Schlosser zitiert in Nrn. 23 f. der Schlußanträge in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 4).
14: - Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95 (MSG, Slg. 1997, I-911, Randnr. 17).
15: - Urteil in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnrn. 17 und 19).
17: - Urteile in der Rechtssache C-159/97 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-366/13
Profit Investment SIM
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00
Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung
- BGH, 06.12.2018 - IX ZR 22/18
Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung für Streitigkeiten im Zusammenhang …
- BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03
Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss
- OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Inanspruchnahme eines …
- EuGH, 07.02.2013 - C-543/10
Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen …
- EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
Coreck
- EuGH, 16.03.1999 - C-159/97
Castelletti
- BGH, 02.10.2002 - VIII ZR 163/01
Erfüllungsort bei Versteigerungen im Groß- oder Zwischenhandel
- BGH, 06.07.2004 - X ZR 171/02
Anforderungen an die Schriftform einer Gerichtsstandsvereinbarung
- OLG Nürnberg, 24.05.2017 - 12 U 2484/16
Dienstleistungen; allgemeine Geschäftsbedingungen; Erfüllungsortvereinbarungen; …
- OLG Nürnberg, 03.05.2017 - 12 U 2484/16
Formwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung und internationale Zuständigkeit …
- OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 548/10
Zuständigkeit: Subunternehmervertrag inländischer Parteien über im Ausland zu …
- OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 4 U 72/07
Voraussetzungen einer schriftlichen Gerichtsstandsvereinbarung; Begriff des …
- BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
Internationales Handelsgeschäft: Wirksamkeit einer per E-Mail getroffenen …
- EuGH, 28.09.1999 - C-440/97
GIE Groupe Concorde u.a.
- OLG Köln, 24.04.2013 - 16 U 106/12
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97
Castelletti
- LG Kleve, 23.02.2015 - 4 O 62/13
Vereinbarung über den Gerichtsstand hinsichtlich Zuständigkeit i.R.v. …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 1 U 48/12
Internationale Zuständigkeit: Erfüllungsort
- OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02
Gasser
- OLG München, 14.01.2009 - 20 U 3863/08
Internationaler Warenkauf: Erfüllungsortvereinbarung durch Einbeziehung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20
HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10
Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 171/02
- OLG Hamburg, 11.01.2001 - 6 U 72/00
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche gegen einen ausländischen …
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 3/11
Intereuropäischer Warenkauf: Gerichtsstandsvereinbarung durch Einbeziehung …
- LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
Wann wird ein Brauch zum Brauch?
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-345/22
Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-98/06
Freeport - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2017 - C-565/16
Saponaro und Xylina - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-87/10
Electrosteel Europe - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates - Gerichtliche …
- LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03
Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art 66 …
- BGH, 24.07.2003 - IX ZR 313/00
- LG München II, 23.03.2004 - 1 O 6972/02
Prüfung des Vorliegens einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung; Verklagung …
- OLG Hamm, 26.02.2004 - 2 U 195/02