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   EuGH, 20.03.1984 - 84/82   

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EuGH, 20.03.1984 - 84/82 (https://dejure.org/1984,208)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1984 - 84/82 (https://dejure.org/1984,208)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1984 - 84/82 (https://dejure.org/1984,208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEVORHABEN - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - VORPRÜFUNGSPHASE - ZWECK - VERPFLICHTUNGEN DER KOMMISSION - ABLAUF EINER ANGEMESSENEN PRÜFUNGSFRIST - DURCHFÜHRUNG DER BEIHILFE - VORANKÜNDIGUNG

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen; Feststellung eines Vertragsverstoßes wegen Untätigkeit

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 93; EWG-Vertrag Art. 92
    1. STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEVORHABEN - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION - VORPRÜFUNGSPHASE - ZWECK - VERPFLICHTUNGEN DER KOMMISSION - ABLAUF EINER ANGEMESSENEN PRÜFUNGSFRIST - DURCHFÜHRUNG DER BEIHILFE - VORANKÜNDIGUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Textil und Bekleidung - Anfechtung der Ermächtigung zum Inkraftsetzen - Untätigkeitsklage.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1286
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    In seinem Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. S. 2671) habe der Gerichtshof zwar darauf hingewiesen, daß der Kommission im Rahmen des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag ein Ermessen zustehe, das *sie nach Maßgabe wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübe, er habe jedoch auch entschieden, daß die Anforderungen, die nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstaben a bis c an die Vereinbarkeit einer Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt gestellt würden, der vollen Überprüfung durch den Gerichtshof unterlägen.

    Allerdings verfüge sie in Beihilfesachen über einen Ermessensspielraum, weil sie, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/ Kommission, a. a. O.) anerkannt habe, jeweils komplexe Beurteilung unter volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und sozialpolitischen Gesichtspunkten vorzunehmen habe.

    Die von der Kommission vorzunehmende Beurteilung müsse sich "auf die Gemeinschaft als Ganzes" beziehen (Urteil vom 17.9. 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris, a. a. O.).

  • EuGH, 11.12.1973 - 122/73

    Nordsee GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Die Bundesregierung macht geltend, aus Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen vom 11. Dezember 1973 in den Rechtssachen 120/73 (Lorenz/Deutschland, Sig. S. 1471), 121/73 (Markmann/ Deutschland, Sig. S. 1495), 122/73 (Nordsee/Deutschland, Sig. S. 1511) und 141/73 (Lohrey/Deutschland, Slg.

    n So hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Dezember 1973 (Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. S. 1471; Rechtssache 121/73, Markmann, Slg. S. 1495; Rechtssache 122/73, Nordsee, Slg. S. 1511; Rechtssache 141/73, Lohrey, Slg. S. 1527) entschieden, daß die beihilferechtliche Vorprüfungsphase gemäß Artikel 93 Absatz 3 lediglich dazu dient, der Kommission eine erste Meinungsbildung über die teilweise oder völlige Vereinbarkeit der ihr angezeigten Beihilfevorhaben mit dem Vertrag zu ermöglichen.

  • EuGH, 11.12.1973 - 141/73

    Lohrey / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Die Bundesregierung macht geltend, aus Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen vom 11. Dezember 1973 in den Rechtssachen 120/73 (Lorenz/Deutschland, Sig. S. 1471), 121/73 (Markmann/ Deutschland, Sig. S. 1495), 122/73 (Nordsee/Deutschland, Sig. S. 1511) und 141/73 (Lohrey/Deutschland, Slg.

    n So hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Dezember 1973 (Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. S. 1471; Rechtssache 121/73, Markmann, Slg. S. 1495; Rechtssache 122/73, Nordsee, Slg. S. 1511; Rechtssache 141/73, Lohrey, Slg. S. 1527) entschieden, daß die beihilferechtliche Vorprüfungsphase gemäß Artikel 93 Absatz 3 lediglich dazu dient, der Kommission eine erste Meinungsbildung über die teilweise oder völlige Vereinbarkeit der ihr angezeigten Beihilfevorhaben mit dem Vertrag zu ermöglichen.

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Die Bundesregierung macht geltend, aus Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen vom 11. Dezember 1973 in den Rechtssachen 120/73 (Lorenz/Deutschland, Sig. S. 1471), 121/73 (Markmann/ Deutschland, Sig. S. 1495), 122/73 (Nordsee/Deutschland, Sig. S. 1511) und 141/73 (Lohrey/Deutschland, Slg.

    n So hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Dezember 1973 (Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. S. 1471; Rechtssache 121/73, Markmann, Slg. S. 1495; Rechtssache 122/73, Nordsee, Slg. S. 1511; Rechtssache 141/73, Lohrey, Slg. S. 1527) entschieden, daß die beihilferechtliche Vorprüfungsphase gemäß Artikel 93 Absatz 3 lediglich dazu dient, der Kommission eine erste Meinungsbildung über die teilweise oder völlige Vereinbarkeit der ihr angezeigten Beihilfevorhaben mit dem Vertrag zu ermöglichen.

  • EuGH, 11.12.1973 - 121/73

    Markmann AG / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Die Bundesregierung macht geltend, aus Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen vom 11. Dezember 1973 in den Rechtssachen 120/73 (Lorenz/Deutschland, Sig. S. 1471), 121/73 (Markmann/ Deutschland, Sig. S. 1495), 122/73 (Nordsee/Deutschland, Sig. S. 1511) und 141/73 (Lohrey/Deutschland, Slg.

    n So hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Dezember 1973 (Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. S. 1471; Rechtssache 121/73, Markmann, Slg. S. 1495; Rechtssache 122/73, Nordsee, Slg. S. 1511; Rechtssache 141/73, Lohrey, Slg. S. 1527) entschieden, daß die beihilferechtliche Vorprüfungsphase gemäß Artikel 93 Absatz 3 lediglich dazu dient, der Kommission eine erste Meinungsbildung über die teilweise oder völlige Vereinbarkeit der ihr angezeigten Beihilfevorhaben mit dem Vertrag zu ermöglichen.

  • EuGH, 13.07.1971 - 8/71

    Deutscher Komponistenverband / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    In seinem Urteil vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71 (Komponistenverband/Kommission, Slg. S. 705) habe der Gerichtshof entschieden, daß die Bestimmung des Artikels 175 EWG-Vertrag "die Untätigkeit durch Nichtbescheidung oder NichtStellungnahme meint, nicht aber den Erlaß eines anderen als des von den Betroffenen gewünschten oder für notwendig erachteten Rechtsakts".

    Der von der Beklagten erwähnte in dem Urteil vom 13. Juli 1971 (Rechtssache 8/71, a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, daß der Erlaß eines Rechtsaktes, selbst wenn er nicht gewünscht oder nicht für notwendig erachtet werde, eine Untätigkeitsklage ausschließe, könne für den vorliegenden Fall nicht gelten.

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Diese Auslegung der Vertragsbestimmungen werde durch das Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig/Deutschland, Slg. S. 595) bestätigt, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß "bei der Beurteilung der Frage, ob eine staatliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, .

    In den Urteilen vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. S. 557) und in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, a.a.O.) habe der Gerichtshof entschieden, "daß der Vertrag in seinem Artikel 93 der Kommission die fortlaufende Überprüfung der Beihilfen übertragen hat und somit davon ausgeht, daß die Feststellung der Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt in einem geeigneten Verfahren zu erfolgen hat, dessen Durchführung vorbehaltlich der Kontrolle durch den Gerichtshof Sache der Kommission ist".

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Die Bundesregierung zitiert in diesem Zusammenhang das Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56 bis 58/64 (Consten GmbH und Grundig-Verkaufs- GmbH/Kommission, Slg. S. 321), das Urteil vom 15. Mai 1975 in der Rechtssache 71/74 (Nederlandse Vereniging voor de Fruiten Groentenimporthandel, Nederlandse Bond van Grossiers in Zuidvruchten en ander Geïmporteerd Fruit "Frubo'VKommission, Slg. S. 563) und das Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro SB- Märkte GmbH & Co. KG/Kommission, Slg. S. 1875).
  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    Die Bundesregierung zitiert in diesem Zusammenhang das Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56 bis 58/64 (Consten GmbH und Grundig-Verkaufs- GmbH/Kommission, Slg. S. 321), das Urteil vom 15. Mai 1975 in der Rechtssache 71/74 (Nederlandse Vereniging voor de Fruiten Groentenimporthandel, Nederlandse Bond van Grossiers in Zuidvruchten en ander Geïmporteerd Fruit "Frubo'VKommission, Slg. S. 563) und das Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro SB- Märkte GmbH & Co. KG/Kommission, Slg. S. 1875).
  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 84/82
    So habe der Gerichtshof in dem Urteil vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Werner A. Bock/Kommission, Slg. S. 897) ausgeführt, daß die Kommission bei der Beurteilung der "Notwendigkeit" einer Schutzmaßnahme zwar über ein gewisses Ermessen verfüge, daß dieses jedoch durch die Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs weitgehend eingeschränkt sei.
  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Ein solches Verfahren gibt außerdem den anderen Mitgliedstaaten und den betroffenen Wirtschaftskreisen die Gewähr, ihre Auffassung vortragen zu können (Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).

    Die Kommission macht geltend, die im angefochtenen Urteil gewählte Auslegung werde gestützt durch den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441), der veranschauliche, wie streng die Beihilfenregelung im Rahmen des EGKS-Vertrags sei, und durch das Urteil EISA/Kommission.

    Falck und ACB führen ferner aus, dass das Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Slg. 1985, 3053), auf das sich das Gericht gestützt habe, nicht die Frage der zeitlichen Anwendung der nacheinander erlassenen Kodexe, besonders ihrer materiellen Vorschriften betreffe.

    Deshalb kann die Kommission, wenn bei ihr Beihilfen, deren Genehmigung nach einem bestimmten Kodex die Mitgliedstaaten wünschen, nicht innerhalb der von diesem Kodex vorgeschriebenen Anmeldungsfrist angemeldet werden, über die Vereinbarkeit dieser Beihilfen mit diesem Kodex nicht mehr entscheiden (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache Deutschland/Kommission, Randnrn. 40 bis 47, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-210/98 P, Salzgitter/Kommission, Slg. 2000, I-5843, Randnrn.

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Daher läßt der Europäische Gerichtshof keinen Zweifel daran, daß ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot die Unwirksamkeit der betreffenden Beihilfemaßnahme zur Folge hat (EuGH, Rs. 120/73, Gebrüder Lorenz GmbH/Deutschland, Slg. 1973, 1471 Rdn. 4; Rs. 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451 Rdn. 11; Rs. C-354/90, FNCE, Slg. 1991, I-5505 Rdn. 12, 16, 17), und zwar selbst dann, wenn die Europäische Kommission in ihrer abschließenden Entscheidung die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt (EuGH, Rs. C-354/90 aaO Rdn. 16, 17; Rs. C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145 Rdn. 29; Rs. C-3994, SFEI, Slg. 1996, I-3547 Rdn. 67).
  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Der Gerichtshof habe sich nicht vollständig den Schlussanträgen der Generalanwälte Sir Gordon Slynn vom 25. Januar 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, 1492) und Tesauro in der Rechtssache Cook/Kommission (Slg. 1993, I-2502) angeschlossen, die stärker dazu neigten, für die Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag einen gewissen Automatismus anzunehmen.

    Es soll zum einen die Rechte möglicherweise betroffener Dritter schützen und zum anderen die Kommission in die Lage versetzen, sich vor Erlass ihrer Entscheidung umfassend über alle Umstände des Sachverhalts zu unterrichten (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).

    Ist die Kommission jedoch nach dieser ersten Prüfung, was die Zulässigkeit der Beihilfe angeht, zur gegenteiligen Überzeugung gelangt oder hat sie nicht alle Schwierigkeiten bei der Beurteilung der fraglichen Maßnahme ausräumen können, so ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu diesem Zweck das Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Deutschland/Kommission, Randnr. 13, vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91, Cook/Kommission, Randnr. 29, und vom 15. Juni 1993 inder Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 33; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-49/93, SIDE/Kommission, Slg. 1995, II-2501, Randnr. 58).

    Er dürfe nicht länger sein, als eine erste Prüfung im Rahmen von Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag normalerweise erfordere (vgl. Urteil Deutschland/Kommission).

    Was erstens den Zeitraum zwischen der Anmeldung der geplanten Beihilfen und der Entscheidung angeht, so hat das Gericht in Randnummer 102 des Urteils vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-46/97 (SIC/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) darauf hingewiesen, dass der Ablauf eines Zeitraums, der beträchtlich über das hinausgeht, was für eine erste Prüfung im Rahmen von Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag erforderlich ist, zusammen mit anderen Faktoren zu der Feststellung führen kann, dass die Kommission auf ernsthafte Beurteilungsschwierigkeiten gestoßen ist, die die Einleitung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag verlangten (vgl. Urteil Deutschland/Kommission, Randnrn. 15 und 17).

  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

    Da die Kommission nicht aufgrund einer einfachen Vorprüfung eine Überzeugung habe gewinnen können, hätte sie nach der Rechtsprechung durch Einleitung des Verfahrens eine gründliche Prüfung vornehmen müssen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).

    Es läßt sich jedoch nicht ausschließen, daß der Inhalt der Erörterungen zwischen der Kommission und dem betreffendenMitgliedstaat während dieser Phase des Verfahrens unter bestimmten Umständen geeignet sein kann, das Vorliegen solcher Schwierigkeiten erkennen zu lassen (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 14).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung der Ablauf eines Zeitraums, der beträchtlich über das hinausgeht, was normalerweise für eine erste Prüfung imRahmen der Bestimmungen des Artikels 93 Absatz 3 des Vertrages erforderlich ist, zusammen mit anderen Faktoren zu der Feststellung führen, daß die Kommission auf ernsthafte Beurteilungsschwierigkeiten gestoßen ist, die die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages verlangten (Urteil Deutschland/Kommission, Randnrn. 15 und 17).

    Nach der Rechtsprechung gehen derartige Zeiträume beträchtlich über das hinaus, was normalerweise für eine erste Prüfung erforderlich ist (Urteil Deutschland/Kommission, Randnrn. 15, Urteil Gestevisión Telecinco/Kommission, Randnrn. 80 und 81, und Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in derRechtssache Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. I-1723, Nr. 92), die es der Kommission lediglich ermöglichen soll, sich eine erste Meinung über die Qualifizierung der ihrer Beurteilung unterliegenden Maßnahmen und über deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt zu bilden.

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Dieses Verfahren gibt außerdem anderen Mitgliedstaaten und den betroffenen Kreisen die Gewähr, dass sie sich äußern können (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).

    90 Überdies ist daran zu erinnern, dass die Kommission bei der Anwendung des Artikels 87 Absatz 3 EG über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die in einem Gemeinschaftskontext vorzunehmen sind (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 67, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 45), und dass der Gemeinschaftsrichter, wenn er prüft, ob diese Befugnis rechtmäßig ausgeübt wurde, nicht die Beurteilung der zuständigen Behörde durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, sondern sich auf die Prüfung beschränken muss, ob diese Beurteilung offensichtlich irrig oder ermessensmissbräuchlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, Randnr. 46, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-456/00, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2000 in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97, EPAC/Kommission, Slg. 2000, II-2267, Randnr. 97).

    121 Schließlich steht zwar fest, dass die Kommission in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest die Umstände aufführen muss, unter denen eine Beihilfe gewährt worden ist, wenn diese den Nachweis ermöglichen, dass die Beihilfe geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/84, Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 4013, Randnr. 18, und vom 19. September 2002, Spanien/Kommission, zitiert oben in Randnr. 48, Randnr. 54), sie ist jedoch nicht verpflichtet, die tatsächlichen Auswirkungen bereits gewährter Beihilfen darzutun.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90

    Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie ─ unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß dem Urteil in der Rechtssache 84/82 (92) ─ bei zutreffender Anwendung des Gemeinschaftsrechts einen anderen Standpunkt eingenommen hätte.

    52 - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451); Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 91/83 und 127/83 (Heineken Brouwerijen, Slg. 1984, 3435).

    Was diese Frage angeht, so ist bislang nur geklärt, daß eine Rechtspflicht zur Einleitung des Verfahrens für den Fall besteht, daß die Kommission tatsächlich ernsthafte Schwierigkeiten hat , wenn sie die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt untersucht (vgl. das Urteil Deutschland/Kommission, oben, Fußnote 51).

    92 - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451); siehe auch oben, Fußnote 78. .

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Drittens habe die Kommission, indem sie bezüglich der dritten Kapitaleinlage nicht das Verfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleitet habe, einen Verfahrensfehler begangen, der sie um die ihr in dieser Bestimmung zugestandenen Rechte gebracht habe (Urteil Cook/Kommission, Randnr. 23).Die Kommission hätte nämlich entweder das bereits eingeleitete Verfahren auf die dritte Kapitaleinlage ausdehnen oder aber ein neues Verfahren eröffnen müssen, um dann in voller Kenntnis sämtlicher Umstände der Sache ihre Entscheidung treffen zu können (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13, und Urteil Cook/Kommission, Randnr. 29).

    Ist die Kommission aufgrund dieser ersten Prüfung jedoch zu der gegenteiligen Überzeugung gelangt oder hat sie nicht alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit dem Gemeinsamen Markt ausräumen können, so ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu diesem Zweck das Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 einzuleiten (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1984, Deutschland/Kommission, Randnr. 13, Cook/Kommission, Randnr. 29, Matra/Kommission, Randnr. 33, und vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    20: - Urteile vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11), vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90 (Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 18), vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94 (SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 38) und Österreich/Kommission (Randnr. 74).

    38: - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Slg. 1985, 3053, Randnrn. 45 bis 47).

    1998, C 74, S. 9.45: - Beschluss vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 80).

    48: - Urteil vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98 (Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-99/98

    Österreich / Kommission

    45: - Urteil in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).

    47: - Vgl. J.-P. Keppenne, Guide des Aides d'Etat en droit Communautaire, Bruylant, Brüssel 1999, Abschnitt 266.48: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, zitiert in Fußnote 44, Randnrn. 2, 3, 8 und 11).

    54: - Siehe Nrn. 106 und 107.55: - Vgl. Urteile in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, zitiert in Fußnote 44, Randnr. 13) und in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, zitiert in Fußnote 29, Randnr. 29).

    59: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen 84/82 (Deutschland/Kommission, zitiert in Fußnote 44, Randnr. 11) und C-312/90 (Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 20, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

    Daraus erklärt sich das Urteil in der Rechtssache 84/82(18) zur Entscheidung der Kommission, keine Einwände gegen eine belgische Beihilfe zu erheben.

    In der Rechtssache 84/82(19) sah der Gerichtshof es als ausreichend an, daß die Kommission und Belgien über mehr als 16 Monate miteinander verhandelten, um das Beihilfevorhaben wesentlich zu verändern.

    18: - Urteil vom 20. März 1984 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnrn. 13 ff.); ähnlich im Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) und implizit auch im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-95/94 (Sytraval/Kommission, Slg. 1995, II-2651) und im Urteil vom 2. April 1998 zum zugehörigen Rechtsmittel, der Rechtssache C-367/95 P (Kommission/Sytraval, Slg. 1998, I-1719), wo eine Bearbeitungsdauer von 51 Monaten im Raum stand.

    19: - Urteil in der Rechtssache 84/82 (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 14 ff.).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-99/98

    DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-447/22

    Slowenien/ Flasker und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art.

  • EuG, 18.09.1995 - T-49/93

    Société internationale de diffusion et d'édition (SIDE) gegen Kommission der

  • EuGH, 15.04.2008 - C-390/06

    Nuova Agricast - Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte

  • EuGH, 03.05.2001 - C-204/97

    Portugal / Kommission

  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09

    Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage

  • EuGH, 10.05.2005 - C-400/99

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen in

  • EuG, 05.08.2003 - T-116/01

    P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission

  • EuG, 16.12.1999 - T-158/96

    Acciaierie di Bolzano / Kommission

  • EuG, 01.12.2004 - T-27/02

    Kronofrance / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 10.02.2009 - T-388/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG, MIT DER DIE KOMMISSION EINER

  • EuG, 04.07.2007 - T-475/04

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mobilfunk -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit SA gegen Office national du ducroire und

  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1995 - C-56/93

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung

  • EuG, 01.07.2010 - T-62/08

    ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-225/91

    Matra SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-224/23

    PBL und Abdelmouine/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-367/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Chambre syndicale nationale des

  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 01.07.2010 - T-568/08

    Die France Télévisions vom französischen Staat gewährte Beihilfe von 150

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-57/19

    Kommission/ Tempus energy und Tempus Energy Technology - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuG, 01.07.2010 - T-53/08

    DER STROMVORZUGSTARIF, DER DEN NACHFOLGEGESELLSCHAFTEN DES UNTERNEHMENS TERNI

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • EuG, 08.01.2015 - T-58/13

    Das Exklusivrecht des griechischen Wettveranstalters, 35 000 Video Lottery

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 296/82

    Königreich der Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek BV gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15

    Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • EuG, 03.03.2010 - T-36/06

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Staatliche Beihilfen - Übertragung

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-390/06

    Nuova Agricast - Gültigkeit eines Beschlusses der Kommission, mit der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-194/09

    Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Regelungen über

  • EuG, 30.01.2002 - T-212/00

    Nuove Industrie Molisane / Kommission

  • EuG, 14.09.2016 - T-57/15

    Trajektna luka Split / Kommission

  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

    British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-39/94

    Syndicat français de l'Express international (SFEI) und andere gegen La Poste und

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • EuG, 07.06.2001 - T-187/99

    Agrana Zucker und Stärke / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-319/97

    Kortas

  • EuG, 25.11.2014 - T-512/11

    Das Gericht erklärt teilweise den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach es

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-241/94

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Begriff

  • EuG, 09.12.2014 - T-140/13

    Netherlands Maritime Technology Association / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-80/05

    Glunz und OSB Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.09.2006 - T-166/01

    Lucchini / Kommission - EGKS - Staatliche Beihilfen - Umweltschutzbeihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1988 - 166/86

    Irish Cement Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beihilfe

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-127/97

    Willi Burstein gegen Freistaat Bayern.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-198/91

    William Cook plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel 92

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 223/85

    Rijn-Schelde-Verolme (RSV) Machinefabrieken en Scheepswerven NV gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1986 - 248/84

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1985 - 214/83

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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