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   EuGH, 22.04.1999 - C-272/97   

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https://dejure.org/1999,2177
EuGH, 22.04.1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG - Jahresabschluß und konsolidierter Abschluß

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Entscheidung der Kommission, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben - Anwendung des Kollegialprinzips - Tragweite

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtumsetzung einer Richtlinie; Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG ; Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss von Kapitalgesellschaften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulängliche Umsetzung der EWG-Richtlinie 60/605 über den Jahresabschluß bzw. konsolidierten Abschluß

  • Judicialis

    Richtlinie 90/605/EWG; ; Richtlinie 78/660/EWG; ; Richtlinie 83/349/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Offenlegung von Jahresabschlüssen

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 90/605/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 923
  • EuZW 1999, 446
  • WM 1999, 1420
  • BB 1999, 1485
  • DB 1999, 950
  • NZG 1999, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449) die Voraussetzungen für den Erlaß von mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Kommission geprüft.

    Im vorliegenden Fall gilt für die Verfügbarkeit der Elemente, die den Mitgliedern des Kollegiums für ihren Beschluß, die mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben, dienlich erschienen, und infolgedessen für die Einhaltung des Kollegialprinzips dasselbe wie in jenem Urteil Kommission/Deutschland.

  • EuGH, 19.02.1998 - C-8/97

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-8/97, Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-823, Randnr. 8).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gesellschaftsrecht -

    11 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-272/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-2175) festgestellt, dass die Richtlinie 90/605 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist in deutsches Recht umgesetzt worden war.
  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

    Demgemäß ist im Streitfall auch nicht darüber zu entscheiden, ob die bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie 90/605/EWG vom 8. November 1990 (Kapitalgesellschaften und Co. - Richtlinie, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 317/60 vom 16. November 1990; vgl. EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1999, 923) unmittelbare Wirkung gegenüber der Klägerin entfaltete (vgl. Theile, GmbH-Rundschau 1999, 1241, 1243; offen Senatsurteil vom 28. März 2000 VIII R 77/96, BFHE 191, 339; ablehnend Gesetzentwurf zum KapCoRiLiG, BTDrucks 14/1806, S. 12; Hennrichs, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 1997, 66, 85 ff.; vgl. nunmehr § 264a HGB; Art. 48 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch i.d.F. des KapCoRiLiG vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154).
  • FG Hamburg, 22.04.1999 - II 23/97

    Der EuGH und das Gebot des true and fair view

    Die Richtlinie des Rates vom 8. November 1990 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der BiRiLi und der Konzernbilanz-Richtlinie auf Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftende natürliche Personen (90/605/EWG, ABl 1990 L 317, 60) ist derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt worden (vgl. inzwischen EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97 - Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Der Betrieb -DB- 1999, 950 f; zum Gesetzgebungsvorhaben DB 1999, 761).

    Gleichwohl wird auch bei dieser gesetzeshistorischen Betrachtung nicht verkannt, daß Regelungsgehalte der BiRiLi, die schon seinerzeit nach allgemeiner Auffassung für alle Kaufleute galten, in den Ersten Abschnitt (§§ 238-263) des Dritten Buchs des HGB übernommen wurden (Darstellung und Nachweise im Vorlagebeschluß des I. Senats des BFH an den Großen Senat vom 9. September 1998 I R 6/96 , BFHE 187, 215, BStBl II 1999, 129, [BFH 09.09.1998 - I R 6/96] GrS 1/99; vgl. inzwischen EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97 - Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, DB 1999, 950 f, zu 28-29).

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