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   FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03   

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FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03 (https://dejure.org/2007,10109)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 3 K 107/03 (https://dejure.org/2007,10109)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 3 K 107/03 (https://dejure.org/2007,10109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beendigung einer Organschaft durch Anordnung der Zwangsverwaltung

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; ZVG § 20 Abs. 1; ; ZVG § 146 Abs. 1; ; ZVG § 148 Abs. 2; ; ZVG § 152

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung einer unsatzsteuerechtlichen Organschaft im Falle der Anordnung der Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beendigung einer unsatzsteuerechtlichen Organschaft im Falle der Anordnung der Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bei einem Verpachtungsunternehmen aufgrund der auf das verpachtete Grundstück bezogenen Anordnung der Zwangsverwaltung; Voraussetzungen einer Organschaft nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG); Anforderungen an eine ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Organschaft
    Die umsatzsteuerliche Organschaft
    Zeitliche Voraussetzungen
    Beendigung der Organschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1906
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Es muss durch die Gestaltung der Beziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft sichergestellt sein, dass eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organtochter nicht stattfindet (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133 undvom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258).

    Weil mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen der Organträger gemäß § 6 der Konkursordnung die Befugnis, sein zur Masse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, an den Konkursverwalter verloren, dieser allerdings auf die laufende Geschäftsführung der Organgesellschaft keinen Einfluss gehabt habe, ist der BFH in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 (a. a. O.) in einem solchen Falle von einer Beendigung der Organschaft ausgegangen.

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Dagegen reicht es für die Annahme einer Organschaft nicht aus, dass die Eingliederung nur hinsichtlich zweier der genannten Merkmale besteht und hinsichtlich des dritten Merkmals fehlt (vgl. z. B. das BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534 und zuletzt den BFH-Beschluss vom 20. September 2006 V B 138/05, BFH/NV 2007, 281, jeweils m. w. N.).

    Hierfür wird es allerdings bereits als ausreichend angesehen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen; eine weitergehende Abhängigkeit braucht nicht zu bestehen (vgl. neben der bereits genannten Entscheidung auch die Urteile des BFH vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl II 2002, 373 sowievom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534).

  • BFH, 10.04.1997 - V R 26/96

    Ausschluß vom Vorsteuerabzug bei Vorsteuerbeträgen aus Leistungen, die der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Aufgrund der im Januar 1998 vom AG Z angeordneten Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des streitbefangenen Grundstücks und der darauf beruhenden Inbesitznahme durch die Zwangsverwalterin hat er in dem einzigen Bereich, in dem er bis dahin überhaupt noch unternehmerisch tätig war, das Recht und die Möglichkeit eingebüßt, die ihm weiterhin zuzurechnende (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Juni 1988 V R 203/83, BStBl II 1988, 920 sowievom 10. April 1997 V R 26/96, BStBl II 1997, 552) unternehmerische Betätigung (Grundstücksvermietung) durch eigene Entscheidungen zu beeinflussen.

    Sie ließ die Zurechnung der Umsätze unberührt (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Juni 1988 V R 203/83 sowievom 10. April 1997 V R 26/96, jeweils a. a. O.).

  • BFH, 23.06.1988 - V R 203/83

    - Zur Geltendmachung von Umsatzsteueransprüchen aus der Zwangsverwaltung - Angabe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Aufgrund der im Januar 1998 vom AG Z angeordneten Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des streitbefangenen Grundstücks und der darauf beruhenden Inbesitznahme durch die Zwangsverwalterin hat er in dem einzigen Bereich, in dem er bis dahin überhaupt noch unternehmerisch tätig war, das Recht und die Möglichkeit eingebüßt, die ihm weiterhin zuzurechnende (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Juni 1988 V R 203/83, BStBl II 1988, 920 sowievom 10. April 1997 V R 26/96, BStBl II 1997, 552) unternehmerische Betätigung (Grundstücksvermietung) durch eigene Entscheidungen zu beeinflussen.

    Sie ließ die Zurechnung der Umsätze unberührt (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Juni 1988 V R 203/83 sowievom 10. April 1997 V R 26/96, jeweils a. a. O.).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Insofern ist er nämlich als Organwalter dieser Gesellschaften tätig geworden und hat keine eigene selbständige unternehmerische Betätigung ausgeübt; Umstände, die diese von den Beteiligten im Besteuerungsverfahren (auch der Vorjahre) übereinstimmend vertretene Würdigung auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 10. März 2005 V R 29/03 (BStBl II 2005, 730) und der Schlussanträge der Generalanwältin S vom 14. Juni 2007 in der Rechtssache xxx in Frage stellen könnten, sind weder ersichtlich noch vom FA vorgetragen worden.
  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit vielmehr auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (st. Rspr. des BFH, vgl. etwa dasUrteil vom 03. April 2003 V R 63/01, BStBl II 2004, 434, m. w. N.).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Hierfür wird es allerdings bereits als ausreichend angesehen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen; eine weitergehende Abhängigkeit braucht nicht zu bestehen (vgl. neben der bereits genannten Entscheidung auch die Urteile des BFH vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl II 2002, 373 sowievom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 30/05

    Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage - maßgeblicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Immerhin hat der Kläger den beiden Gesellschaften sein Grundstück zur Nutzung überlassen und waren beide Gesellschaften zwar nicht gerade auf dieses Grundstück, aber doch auf ein Grundstück (bzw. auf Räumlichkeiten) dieser Art angewiesen, weshalb die ertragsteuerrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung vorgelegen haben (zu deren Voraussetzungen vgl. zuletzt das BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 30/05, BFH/NV 2007, 1397).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    In Betracht kommt dabei außer der Lieferung von Waren auch die Erbringung sonstiger Leistungen, namentlich genügt die Vermietung eines Betriebsgrundstücks, wenn dieses für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung ist, weil es die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet (vgl. auch das BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 233 und den BFH-Beschluss vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 107/03
    Es muss durch die Gestaltung der Beziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft sichergestellt sein, dass eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung bei der Organtochter nicht stattfindet (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133 undvom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 94/96

    1. Die Entscheidung über den Verzicht auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1980 kann

  • BFH, 20.09.2006 - V B 138/05

    NZB: USt, Organschaft

  • BFH, 25.04.2002 - V B 128/01

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

  • BFH, 28.09.1988 - X R 6/82

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

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