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FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 139 Abs 1 FGO, § 139 Abs 3 S 1 FGO, § 155 S 1 FGO, § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 1 S 2 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten der im finanzgerichtlichen Verfahren obsiegenden Klägerin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berücksichtigung von Reisekosten des Bevollmächtigten zu einer mündlichen Verhandlung im Kostenfestsetzungsbeschluss
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Reisekosten des Bevollmächtigten zu einer mündlichen Verhandlung im Kostenfestsetzungsbeschluss
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kostenfestsetzung für erfolgreiche Untätigkeitsklage nach einem Wechsel des Bevollmächtigten während des vorangegangenen Einspruchsverfahrens: Reisekosten des auswärtigen Bevollmächtigten sowie des im Ausland wohnenden Geschäftsführers der Mandantin - Anrechnung der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.10.2014 - III ZB 13/14
Rechtsanwaltskosten: Anrechnung einer Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23
Auch der Bundesgerichtshofs -BGH- ist der Auffassung, dass eine Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr ausgeschlossen ist, wenn zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr i.S.v. Nr. 2300 RVG-VV entstanden ist, sondern vielmehr eine zulässige Honorarvereinbarung getroffen wurde (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014, III ZB 13/14, Anwaltsblatt -AnwBl- 2015, 274). - VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13
Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23
Ohne Vergütungsvereinbarung wäre die Geschäftsgebühr nämlich auch nach der Auffassung der Erinnerungsführerin nach Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG anrechenbar, wegen der Vergütungsvereinbarung soll dies nicht gelten (vgl. statt vieler Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2021, OVG 6 K 29/21, NJW-Spezial 2022, 61; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 2013, 6 E 600/13, DÖV 2013, 912; Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 05. Januar 2023, 6 K 741/18, NJW-Spezial 2023, 189). - FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 13 KO 13326/10
Erledigungs- bzw. Terminsgebühr bei telefonischen Besprechungen im AdV-Verfahren
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23
§ 79a Abs. 1 Nr. 5 Finanzgerichtsordnung -FGO- gilt nicht für Kostenerinnerungen im Sinne von § 149 Abs. 2 FGO, denn die Entscheidung ergeht nicht - wie von § 79a Abs. 1 FGO gefordert - in einem vorbereitenden Verfahren, sondern beendet das selbständige Erinnerungsverfahren (vgl. Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2011, 13 KO 13326/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1551;… Stapperfend in Gräber, 9. Aufl. 2019, § 149 FGO Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2021 - 6 K 29.21
Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei einer Vergütungsvereinbarung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23
Ohne Vergütungsvereinbarung wäre die Geschäftsgebühr nämlich auch nach der Auffassung der Erinnerungsführerin nach Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG anrechenbar, wegen der Vergütungsvereinbarung soll dies nicht gelten (vgl. statt vieler Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2021, OVG 6 K 29/21, NJW-Spezial 2022, 61; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 2013, 6 E 600/13, DÖV 2013, 912; Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 05. Januar 2023, 6 K 741/18, NJW-Spezial 2023, 189). - FG Köln, 15.10.2001 - 10 Ko 3092/01
Erstattungsfähige Kosten
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23
Es kommt nur darauf an, dass diese Prüfungsgebühr rechtlich entstanden ist, es ist unerheblich, ob diese Gebühr dem Steuerberater auch zugeflossen ist (vgl. auch FG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 2001, 10 Ko 3092/01, EFG 2002, 115 m.w.N.). - VG Leipzig, 05.01.2023 - 6 K 741/18
Gebührenrecht, Verwaltungsprozess
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2023 - 8 KO 8028/23
Ohne Vergütungsvereinbarung wäre die Geschäftsgebühr nämlich auch nach der Auffassung der Erinnerungsführerin nach Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG anrechenbar, wegen der Vergütungsvereinbarung soll dies nicht gelten (vgl. statt vieler Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2021, OVG 6 K 29/21, NJW-Spezial 2022, 61; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 2013, 6 E 600/13, DÖV 2013, 912; Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 05. Januar 2023, 6 K 741/18, NJW-Spezial 2023, 189).